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ᐅ Neubau mit Einliegerwohnung: Photovoltaik - Strom - Heizung


Erstellt am: 15.07.2024 22:21

Grundaus 16.07.2024 10:25
Haus Luni schrieb:

Wir haben mit dem Mieter sogar vereinbart, dass dieser die Nebenkosten extra hoch ansetzen darf, dadurch hat dieser steuerliche Vorteile. Wir erhalten dafür weder eine Nachzahlung noch eine Rückerstattung. Für den Strom haben wir einen extra Zähler.
als Mieter kann man nur was absetzen wenn zweiter Wohnsitz oder Selbständig und dann ist es egal ob Miete oder Nebenkosten. Das Finanzamt will von euch eine Nebenkosten Abrechnung sehen

Grundaus 16.07.2024 10:34
gesetzlich sind verbrauchsabhängige Nebenkosten vorgeschrieben, was bei der Schweigermutter sicher kein Problem ist, aber bei der späteren Vermietung. Daher separater Strom, Kalt und Warmwasserzähler und Wärmezähler. Das zweite Problem ist, was das Finanzamt bei der Abrechnung anerkennt. welchen Strompreis kann man ansetzen, welche Investitionen etc.?

nordanney 16.07.2024 11:31
Grundaus schrieb:

gesetzlich sind verbrauchsabhängige Nebenkosten vorgeschrieben,
Grundsätzlich ja (hatte ich ja auch vorschnell geschrieben), aber bei einer Einliegerwohnung oder dem Zweifamilienhaus (in dem auch der Eigentümer wohnt) kann man drauf verzichten.
Es bleibt "nur" das Problem für die Steuererklärung.

hanghaus2023 16.07.2024 13:11
nordanney schrieb:

Es bleibt "nur" das Problem für die Steuererklärung.

Ich teile schon immer anhand m2 Wohnfläche auf. Das sieht mein Steuerprogramm so vor. Gab noch nie ein Problem.

nordanney 16.07.2024 13:31
hanghaus2023 schrieb:

ch teile schon immer anhand m2 Wohnfläche auf. Das sieht mein Steuerprogramm so vor. Gab noch nie ein Problem.
Mir ist schon klar, welche Varianten man eingeben kann. Ob die dann bei einer Warmmiete ohne Abrechnung korrekt sind, ist eine andere Frage. Du kannst ja davon ausgehen, dass das FA nicht Deine Belege prüfen kommt und fragt, warum Du nach qm aufteilst.
Aber wie gesagt, dass ist eine Frage, die nur der Steuerberater beantworten kann.

kbt09 16.07.2024 22:26
Und im Falle der Aufteilung nach qm wird in dem Fall weniger das Finanzamt der Kritiker sein, sondern evtl. der Mieter. Denn, wenn quasi im 2-Familienhaus nicht als Inklusivmiete, dann muss auch dort nach echtem Verbrauch abgerechnet werden, wenn mich nicht alles täuscht. Aber, es gibt ja auch pragmatische Mieter.
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