ᐅ Neubau Hauskauf und die MwSt
Erstellt am: 25.05.16 23:41
Bauexperte26.05.16 10:00
ypg schrieb:
Im Notarvertrag über einen Grundstückskauf gibt es keine HausausstattungDas nicht, jedoch kauft der TE sein Einfamilienhaus ebenfalls via (separatem) Notarvertrag.Grüße, Bauexperte
ypg26.05.16 10:06
Bauexperte schrieb:
Das nicht, jedoch kauft der TE sein Einfamilienhaus ebenfalls via (separatem) Notarvertrag.
Grüße, BauexperteDann aber auch nur ein Stück Haus, welches über andere Infos definiert wird als über die Anzahl der Steckdosen
Oder!?
Bauexperte26.05.16 10:17
ypg schrieb:
Oder!?Oder Wenn, wie beim TE, ein Stück Haus notariell erworben wird, werden der Kaufvertrag nebst Optionen (bspw. Aufmusterung) wie auch die BB Teil des Notarvertrages. Bedeutet, stockt der TE seine Ausstattung auf und dies fließt in den Notarvertrag ein, erhöht sich auch dessen Grunderwerbsteuer Im vorliegenden Fall entfällt die Grunderwerbsteuer deshalb auf Haus + Grund, weil der TE aus einer Hand geliefert bekommt.
Grüße, Bauexperte
Momad26.05.16 10:55
Ich habe aber hier im Forum und im NET dass auch nachträglich oder nicht im Notar Vertrag enthaltene Sonderwünsche können vom FA mit Grunderwerbsteuer nachträglich besteuert werden.
Stimmt das?
Wann ist eigentlich eine Bauleistung nicht Umsatzsteuer pflichtig?
Stimmt das?
Wann ist eigentlich eine Bauleistung nicht Umsatzsteuer pflichtig?
nordanney27.05.16 08:07
Momad schrieb:
Wann ist eigentlich eine Bauleistung nicht Umsatzsteuer pflichtig?Bei Schwarzarbeit oleda22227.05.16 08:13
nordanney schrieb:
Bei Schwarzarbeit Ist auch Steuerpflichtig, die Steuer wird aber hinterzogen...Ähnliche Themen