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ᐅ Neubau: Handwerkerleistungen nach Einzug steuerlich absetzbar?


Erstellt am: 07.06.19 11:24

Otus1107.06.19 13:29
Aus dem Netz (buhl.de):

Der Begriff der Neubaumaßnahme hat sich zwischenzeitlich geändert:

Bis 2013 galten als Neubaumaßnahmen „alle Maßnahmen, die im Zusammenhang mit einer Nutz- oder Wohnflächenschaffung bzw. -Erweiterung anfallen“ (BMF-Schreiben vom 15.02.2010, Tz. 20). Dies betrifft Arbeiten für einen Neubau, Anbau, Ausbau oder eine Aufstockung, weil damit stets eine Erweiterung oder Schaffung von Nutz- oder Wohnfläche verbunden ist. Für solche Handwerksarbeiten gab’s damals also keinen Steuerbonus.

Seit 2014 ist der Begriff der Neubaumaßnahme neu definiert: Jetzt gehören zu einer Neubaumaßnahme „alle Arbeiten im Zusammenhang mit der Errichtung eines Haushalts bis zu dessen Fertigstellung“ (BMF-Schreiben vom 10.01.2014, Tz. 21). Das bedeutet: Ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung sind Handwerkerarbeiten steuerbegünstigt, auch wenn damit die Nutz- oder Wohnfläche erweitert wird.

Was heißt „Fertigstellung“?
Fertig gestellt ist ein Gebäude, wenn die wesentlichen Bauarbeiten abgeschlossen sind und der Bau so weit errichtet ist, dass der Bezug der Wohnungen zumutbar ist oder das Gebäude für den Betrieb in all seinen wesentlichen Bereichen nutzbar ist. Alle Arbeiten danach sind begünstigt. Also profitieren davon auch Bauherren, die in ihren Neubau zuerst einziehen und danach noch restliche Arbeiten ausführen lassen.

Was heißt „Errichtung eines Haushalts“?
Begünstigt sind nun alle Arbeiten in einem vorhandenen Haushalt. Wenn Sie dadurch neue Wohn- oder Nutzflächen schaffen lassen, spielt dies keine Rolle mehr. Falls durch die Baumaßnahmen der Gebrauchswert der Immobilie nachhaltig verbessert wird, so ist auch dies unschädlich für die Steuervergünstigung.

Egal, ob Erhaltungsaufwand oder Herstellungsaufwand
Bei der Beurteilung der begünstigten Arbeiten spielt es also keine Rolle, ob es sich steuerlich um Erhaltungsaufwand oder um Herstellungsaufwand handelt. Letzteres ist der Fall, wenn Sie etwas Neues, bisher Nichtvorhandenes schaffen lassen. Begünstigt sind daher beispielsweise auch die Arbeitslöhne für folgende Maßnahmen:
  • nachträglicher Einbau eines Kachelofens und Kamins
  • Anbringen einer Sonnenmarkise
  • erstmalige Anlage eines Gartens
  • Pflanzen einer Hecke
  • Bau einer Grundstücksmauer
  • Erneuerung des Badezimmers
  • Wärmedämmmaßnahmen.
Zudem ist unbedeutend, ob Sie die Wohn- oder Nutzfläche nach Fertigstellung des Gebäudes erweitern. Begünstigt sind beispielsweise folgende Maßnahmen:
  • Anbau eines Wintergartens
  • Einbau einer Dachgaube
  • Ausbau des Dachgeschosses
  • Ausbau des Kellers
  • Anbringen einer Terrassenüberdachung
  • Aufstellen einer Fertiggarage
ares8307.06.19 13:53
Hat bei uns auch bestens geklappt. Wir hatten nur Pflasterarbeiten etc für knapp 6000€, das FA wollte Nichtmal die Rechnung sehen. Dabei war das ein größerer Akt bis der Gartenlandschaftsbauer die steuerlich richtige Formulierung darauf hatte. Wenn du es hinbekommst würde ich zumindest das Pflastern vor dem Winter machen lassen. Wir musste, weil Garten-Landschaftsbauer eins uns versetzt, hat einen Winter mit Baustraße und Europalette leben. Wenn man das vermeiden kann würde ich das machen, man hat trotz 3 Fußmatten hintereinander dauernd Dreck.
Snowy3607.06.19 18:15
Habt ihr die Steuer selber gemacht , bekommt man das hin ?
U wie hoch muss ich mir den Lohnanteil an einem sagen wir mal 40.000 Euro Garten-Landschaftsbau denn vorstellen ? Komme ich da auf die 6000 Euro von denen ich dann 20% also 1200 Euro Steuerlast abziehen kann ?
guckuck207.06.19 18:20
Locker. Da wird über 15.000€ Lohn drin sein.
Winniefred07.06.19 18:21
Wir haben sogar Sachen absetzen können, obwohl wir noch nicht im Haus gewohnt haben. Ging auch problemlos durch. In unserem Fall war es aber Sanierung und nicht Neubau.

Und ja, es sind 20% maximal 1200€ pro Jahr der Lohnkosten der Handwerker, die durch Rechnungen und in unserem Fall die Überweisungsbelege nachgewiesen werden. Bei der 2. Steuererklärung nach Einzug mussten wir keine Überweisungsbelege mehr einreichen, da reichten dann die Rechnungen.
ares8307.06.19 20:15
Snowy36 schrieb:

Habt ihr die Steuer selber gemacht , bekommt man das hin ?
U wie hoch muss ich mir den Lohnanteil an einem sagen wir mal 40.000 Euro Garten-Landschaftsbau denn vorstellen ? Komme ich da auf die 6000 Euro von denen ich dann 20% also 1200 Euro Steuerlast abziehen kann ?
Wir haben das wie die Jahre davor mit der WISO Software gemacht. Damit ist das ziemlich easy, es geht aber genauso mit Elster selber. Nur der Komfort mit WISO etc ist besser. Aber auch bei Elster selber müsste das nur der Eintrag Pflasterarbeiten + Betrag sein und fertig.
Bei uns waren es 14000 gesamt, davon 6000 Lohnkosten.
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