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ᐅ Neubau-Erstbezug-Horror-ETW gekauft


Erstellt am: 27.12.19 13:10

MayrCh28.12.19 21:04
helianthus schrieb:

Schallschutz nach DIN 4009, Beiblatt 1 wurde übererfüllt.

Ich denke mal, die DIN 4109 ist gemeint.
Beiblatt 1 muss zwingend erfüllt werden. Wenn nicht, pauschal ein Mangel. So schlecht kann man allerdings gar nicht mehr bauen.
helianthus schrieb:

Der Bauträger meint, nach aktuellen technischen Regeln gebaut zu haben.

Hast du das schriftlich? Wenn ja, ab zum Fachanwalt damit. Es gibt fast 15 Jahre alte Gerichtsurteile, die darauf abziehen, dass die 4109 eben nicht (Nichtmal zum Erscheinungsjahr 1989) als anerkannte Regel der Technik taugt, weil (schon damals) absolut minder.
Das sollte dein Gutachter aber schon abgehandelt haben, sofern er was aufm Kasten hat.
helianthus schrieb:

Die Messung der tieffrequenten Bereiche (Trittschall) ergab ein Ergebnis von über 70 db!!!!!!!
Was bei der Trittschallmessung als Schalldruckpegel am Mikrofon ankommt, ist erst mal völlig irrelevant. Das Normhammerwerk macht ein Mords-Radau, in Neubauten mit 22cm Betondecke, schwimmendem Estrich und hartem Bodenbelag bin ich damals mit dem gängigen Normhammerwerk im Empfangsraum eine Etage tiefer auf Schalldruckpegel zwischen 75 und 80 dB gekommen, unter der 63 Hz-Terz auch deutlich mehr.
Wichtig und relevant ist ausschließlich das errechnete Trittschalldämmmaß. Müsste dein Gutachter aber auch irgendwo erwähnt haben.
HilfeHilfe29.12.19 08:26
Wie hat den der TE vorher gewohnt ? Klingt so als hätte er / sie sich mit Eigentum verschlechtert
Snowy3629.12.19 12:31
Was genau ist denn überhaupt zu hören in seiner Wohnung ? Handelt es sich überhaupt um Trittschall oder hab ich was überlesen ?
Mycraft29.12.19 13:02
Ich schätze der TE wird nicht wiederkommen. Gut wir haben erst Sonntag und es ist Ende des Jahres, aber ausserdem Eingangspost hat man Ihn nicht wiedergesehen.
Snowy3629.12.19 13:19
Kein Wunder wenn er gleich des Trolls verdächtigt wird ...
guckuck229.12.19 13:35
Snowy36 schrieb:

Kein Wunder wenn er gleich des Trolls verdächtigt wird ...

Er hört Geräusche, andere nicht.
Die WEG will sich nicht kümmern (warum nur?).
Das selbst beauftragte Gutachten wird dank Aufklärung von falsch, im eigenen Sinne, interpretiert.
Die WEG fordert ihn auf, endlich Ruhe zu geben.
Merkste was?

Dass er selber feststellt, dass dort wohnen bleiben für ihn keine Option ist, ist der einzige Lichtblick.
din 4109gutachterschalldruckpegel