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ᐅ Neubau-Erstbezug-Horror-ETW gekauft


Erstellt am: 27.12.19 13:10

Tina mit K27.12.19 21:23
Aahh, ich kenn das nur als dau
11ant27.12.19 21:45
Das ist nicht ganz dasselbe: ein Schicht-8-Problem in der Erscheinungsform eines DAU ist gewissermaßen ein "DAU mit Aszendent Geisterfahrer".
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
ypg27.12.19 21:50
helianthus schrieb:

Deckenhöhe ist 2,50. Nach der Bay. Bauordnung muss eine Wohnung eine Mindesthöhe von 2,40 haben, meine ich.

Evtl. eine Decke nachziehen

Think big... sag ich auch immer Aber schalt mal bitte einen Gang runter, wenn Du uns nicht für blöd verkaufen willst.
HilfeHilfe28.12.19 04:57
helianthus schrieb:

Liebe Forennutzer:

Ich habe 2016 vom Bauträger eine ETW erworben und erlebe seitdem den Horror-pur. Es gab bis jetzt keinen Tag, an dem ich zur Ruhe gekommen bin.

Ich fasse es kurz zusammen: Sämtliche Forderungen hinsichtlich einer Mängelbeseitigung wurden von Seiten des Bauträgers zurückgewiesen.

Nach 3 Jahren Kampf mit der WEG wurde letztendlich ein privates Gutachten erstellt.

Schallschutz nach DIN 4009, Beiblatt 1 wurde übererfüllt.

Der Bauträger meint, nach aktuellen technischen Regeln gebaut zu haben.

Angeblich wäre kein besserer Schallschutz möglich.

Von der 4009 werden tieffrequente Bereiche nicht erfasst.

Die Messung der tieffrequenten Bereiche (Trittschall) ergab ein Ergebnis von über 70 db!!!!!!!

Es wurde noch eine weitere Wohnung gemessen, mit dem selben Ergebnis...

Weitere Wohnungen im Haus weisen das selbige Phänomen auf.

Für mich ist es ein Mangel am Gemeinschaftseigentum.

Die WEG will damit nichts mehr zu tun haben... Ich solle damit leben.

Ich bin jetzt am überlegen was ich machen soll


1.) Weiter in der Wohnung verbleiben: Ausgeschlossen

2.) Wohnung verkaufen: Wohnung ist in Nürnberg, die Preise sind momentan hoch. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass sich hier mittel bis langfristig etwas ändert. Vielleicht doch lieber behalten?

3.) Wohnung wie sie ist vermieten: Gibt es wirklich Mieter, denen das nichts ausmacht?

4. Wohnung vermieten, selbst nachbessern, das ganze von der Steuer absetzen.

Hat jemand eine Idee was man hier bautechnisch machen müsste und was das für eine 70 qm Wohnung ca. bezahlen würde.

Deckenhöhe ist 2,50. Nach der Bay. Bauordnung muss eine Wohnung eine Mindesthöhe von 2,40 haben, meine ich.

Evtl. eine Decke nachziehen

5. Rechtsweg: HIerfür fehlt mir aber das Geld


Ich wäre wirklich für jegliche Hinweis und für jede Erfahrung sehr dankbar.

Vielen Dank
Sorry dachte die Leute hier im Forum sind fies wegen 70 DB . Hab jetzt mal gegoogelt . Muss echt fragen . Ernsthaft ??? Hast du mal in einer Mietwohnung gewohnt ? Es ist halt nun mal Gemeinschaft . Wenn Kinder oder Tiere ins Spiel kommen wird’s deutlich lauter . Haus wirst du dir kaum leisten ( anhand der finanziellen Beschreibung ) . Glaube Zelten ist auch keine Option ( Geräusche )
hegi___28.12.19 09:10
Typisch Forum. Jemand meldet sich hier mit einem Problem und jeder macht sich drüber lustig.

Ich würde die Wohnung verkaufen oder vermieten. Wenn es finanziell rentabel ist würde ich eher vermieten und langfristig Rendite erwirtschaften wenn das anhand der Randbedingungen möglich ist.
ypg28.12.19 10:18
hegi___ schrieb:

Typisch Forum. Jemand meldet sich hier mit einem Problem und jeder macht sich drüber lustig.

Ich würde die Wohnung verkaufen oder vermieten.

Es macht sich nicht JEDER drüber lustig. Die meisten haben den Tipp gegeben, den Du hier auch gibst.

ich finde es allerdings tatsächlich etwas merkwürdig, eine Decke abhängen zu wollen, wenn sie höher als die bayr. Mindestvorgabe ist.
Das ist Trolling im echten Leben
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