ᐅ Neubau Einfamilienhaus (KFW70)/Porenbeton vs. Kalksandstein/was verbauen?
Erstellt am: 31.01.14 08:27
€uro03.02.14 08:02
Hallo Bauexperte,
Ich bin ja nicht nur als TGA Planer, Energieberater sondern auch als Gutachter unterwegs! Was mir da insbesondere anlagentechnisch häufig begegnet, spottet jeder Beschreibung. Das größte Defizitpotenzial ist bei der Anlagentechnik zu finden. Die meisten GU/GÜ drücken leichtgläubigen Bauherren nahezu Alles aufs Auge. Da wird aus dem Regal genommen und zusammengepusselt, für das vorher mit einem Hersteller ein saftiger Rabattvertrag vereinbart wurde, völlig unabhängig davon, ob diese Lösung für das individuelle BV überhaupt geeignet ist.
Die späteren tatsächlichen Verbräuche der Bauherren stehen ja in keinem Vertrag! Ein Schelm, wer hierbei Böses denkt Das Ganze noch völlig unabhängig etwaiger Schönrechnungen in Energieeinsparverordnung bzw. KfW Nachweisen.
Ich bin ja durchaus lernfähig und bereit mich zu korrigieren! Stell doch mal ein Bsp für einen Bauvertrag den Du vermittelt hast, vor, wo Verbräuche definiert sind, damit der Bauherr später eine reale, rechtliche Chance hat, bei überhöhten Kosten, den Verursacher tatsächlich an den Ohren zu ziehen!
v.g.
Bauexperte schrieb:Immerhin etwas Belastbares. Sicherlich lässt sich allgemein herumplaudern, was ist das tatsächlich Wert? Nichts!
....Du machst einen Austausch mit Dir nicht unbedingt einfach, wenn Du Dich stets auf Deine Rechenwege zurückziehst....
Bauexperte schrieb:
.... - wie soll ich Dir dorthin folgen können, da ich gerade kein Ing. bin? Zumal Du in keinster Weise bereit bist, Deine Ergebnisse öffentlich und vor Allem kostenlos zum Nutzen der User dieses Forums nachvollziehbar bereit zu stellen?..
Bauexperte schrieb:Meine Beiträge sind nicht dazu angedacht Beifall einzusammeln, im Gegenteil, ich lege den Finger in die Wunde, was Manchem scheinbar überhaupt nicht passt!
Dich hinter Zahlen/Formeln versteckst? Oder andererseits negierst, daß es - ganz simpel - kein Weltuntergang ist, eine andere Meinung als solche gelten zu lassen? ....
Ich bin ja nicht nur als TGA Planer, Energieberater sondern auch als Gutachter unterwegs! Was mir da insbesondere anlagentechnisch häufig begegnet, spottet jeder Beschreibung. Das größte Defizitpotenzial ist bei der Anlagentechnik zu finden. Die meisten GU/GÜ drücken leichtgläubigen Bauherren nahezu Alles aufs Auge. Da wird aus dem Regal genommen und zusammengepusselt, für das vorher mit einem Hersteller ein saftiger Rabattvertrag vereinbart wurde, völlig unabhängig davon, ob diese Lösung für das individuelle BV überhaupt geeignet ist.
Die späteren tatsächlichen Verbräuche der Bauherren stehen ja in keinem Vertrag! Ein Schelm, wer hierbei Böses denkt Das Ganze noch völlig unabhängig etwaiger Schönrechnungen in Energieeinsparverordnung bzw. KfW Nachweisen.
Ich bin ja durchaus lernfähig und bereit mich zu korrigieren! Stell doch mal ein Bsp für einen Bauvertrag den Du vermittelt hast, vor, wo Verbräuche definiert sind, damit der Bauherr später eine reale, rechtliche Chance hat, bei überhöhten Kosten, den Verursacher tatsächlich an den Ohren zu ziehen!
Bauexperte schrieb:Dem möchte ich nicht widersprechen. Meine Zielstellung ist nicht vordergründig Umgänglichkeit, Beifall heischen, sondern eher Aufklärung hinsichtlich der Notwendigkeiten. So ganz verkehrt liege ich damit scheinbar nicht. Einige haben das begriffen, verstanden, Andere nicht.
Du magst ja vlt. Vieles sein; ein umgänglicher Charakter wohl eher nicht.
v.g.
€uro03.02.14 08:48
klblb schrieb:
....- auch viel Ahnung, jedoch habe ich NOCH NIE etwas konkretes von Dir gelesen.... Meist gibt es die Ausgangsdatenlage überhaupt nicht her. Zudem ist bekanntermaßen jedes BV spezifisch, wie könnten konkrete Details zu einer allgemeinen Schlussfolgerung führen. Bestenfalls lassen sich Tendenzen darstellen, das habe ich mehrfach hinreichend getan! Wer eine konkrete Investitionsentscheidung auf allgemeinem, meist anonymen Geplauder begründen möchte, sollte das doch tun. Seine Entscheidung!
klblb schrieb:
....Warum postest Du nicht mal 2-3 Beispielrechnungen von Energieausweisen, die ja Deiner Meinung nach so oft falsch sind?... Wem sollte das helfen, da jeder Fall individuell und spezifisch ist und eine allgemeine Übertragbarkeit überhaupt nicht möglich ist? Zudem besteht zwischen Nachweisen und Ausweisen ein gewisser Unterschied. Vergleich mal das Datum Deines Ausweises mit dem der abschließenden Baufertigstellung (Abnahme, Meldung an die Untere Baubehörde)! Tatsache ist auch, dass viele Bauherren Nach- bzw. Ausweise überhaupt nicht verstehen. Denen ist keinerlei Vorwurf zu machen, wohl aber den Erstellern, da hinreichende Aufklärung i.d.R. fehlt.
So sind Bauherren tatsächlich der Meinung, dass der ausgewiesene Endenergiebedarf dem zu bezahlenden Betrag entspricht! Großer Irrtum!!!
klblb schrieb:
...Warum keine Homepage, die Deine Referenzen zeigt?... Keine Sorge, liegt seit Langem in der Schublade und wird vielleicht noch in diesem Jahr kommen. Bisher bestand hierzu keine Notwendigkeit. Allerdings könnte ich mir viel Arbeit einzelner Erläuterungen ersparen. Da hast Du sicherlich Recht.klblb schrieb:
...Wäre schön, wenn die nächsten 1400 Postings ergiebiger werden.... In welcher Hinsicht? Fragesteller X möchte eine belastbare Auskunft, wo noch nicht einmal eine Grundlagenermittlung vorliegt/ durchgeführt wurde? Welchen Sinn sollte das ergeben? Das anonyme Plaudern ohne jegliche Gewähr überlasse ich daher gern Anderen!v.g.
Bauexperte03.02.14 10:40
Hallo €uro,
Was die Berechnungen zu Dimensionierung und späteren Verbräuchen betrifft, so haben unsere - dann - Kunden natürlich Zugriff auf den Ersteller und können jederzeit intervenieren, reklamieren; "an den Ohren ziehen", wie Du Dich ausdrückst.
Wenn Du tatsächlich etwas am, von Dir erhobenen Status quo => falsche Anlagentechnik, ändern möchtest, solltest Du es auch so erklären, daß es der Laie versteht. nicht mehr und nicht weniger; deswegen bin ich bspw. hier und ernte mitnichten stets Beifall.
Grüße, Bauexperte
€uro schrieb:Du willst mich bewußt falsch verstehen
Meine Beiträge sind nicht dazu angedacht Beifall einzusammeln, im Gegenteil, ich lege den Finger in die Wunde, was Manchem scheinbar überhaupt nicht passt!
€uro schrieb:Ich weiß, was Du meinst - nur, eine Medaille hat immer 2 Seiten
Die späteren tatsächlichen Verbräuche der Bauherren stehen ja in keinem Vertrag! Ein Schelm, wer hierbei Böses denkt Das Ganze noch völlig unabhängig etwaiger Schönrechnungen in Energieeinsparverordnung bzw. KfW Nachweisen.
€uro schrieb:Ich werde den Teufel tun, die Glaskugel in Beratungsgesprächen zu bemühen, bar jedes Wissens über das tägliche Leben/Verhalten des Interessenten. Ich kläre die Interessenten über unsere Vorgehensweise auf (dies hier aufzulisten, sprengt den Rahmen und der Admin würde zu Recht auf Werbung schließen), schätze vorsichtig anhand bekannter Parameter (sofern überhaupt vergleichbar) eine realistische Spanne von/bis/wenn *unter Hinweis* auf die erforderlichen, kostenpflichtigen Berechnungen. Jedem Interessenten steht es frei, unsere Referenzen zu kontaktieren und sich dort die Aussagen auf ihren Wahrheitsgehalt hin bestätigen zu lassen oder auch nicht; wir/ich sind/bin keine TGA-Planer. Und bitte keine erneuten schelmischen Unterstellungen; weder mein Partner noch ich sind bei diesen Gesprächen/Besuchen zugegen, noch gibt es Bares. Da wir beide dieses Thema bereits hatten, kann ich hoffentlich davon ausgehen, daß Du willens bist, dies unbelegt zu glauben. Wir/ich sind/bin nicht gerne erpressbar!
Ich bin ja durchaus lernfähig und bereit mich zu korrigieren! Stell doch mal ein Bsp für einen Bauvertrag den Du vermittelt hast, vor, wo Verbräuche definiert sind, damit der Bauherr später eine reale, rechtliche Chance hat, bei überhöhten Kosten, den Verursacher tatsächlich an den Ohren zu ziehen!
Was die Berechnungen zu Dimensionierung und späteren Verbräuchen betrifft, so haben unsere - dann - Kunden natürlich Zugriff auf den Ersteller und können jederzeit intervenieren, reklamieren; "an den Ohren ziehen", wie Du Dich ausdrückst.
€uro schrieb:Darum geht es doch primär überhaupt nicht. Das post vom User klblb verdeutlicht doch mehr als genau, worum es hier geht. Du benutzt in Deinen kurzen Antworten wiederkehrend die gleichen Termini. Das ist auf einem Forum, wie diesem, einem Fragesteller wenig hilfreich; es sei denn, Du fokussierst ausschließlich auf zu generierende Aufträge.
Meine Zielstellung ist nicht vordergründig Umgänglichkeit, Beifall heischen, sondern eher Aufklärung hinsichtlich der Notwendigkeiten.
Wenn Du tatsächlich etwas am, von Dir erhobenen Status quo => falsche Anlagentechnik, ändern möchtest, solltest Du es auch so erklären, daß es der Laie versteht. nicht mehr und nicht weniger; deswegen bin ich bspw. hier und ernte mitnichten stets Beifall.
Grüße, Bauexperte
€uro03.02.14 11:39
Hallo Bauexperte.
Das wissen einige GU/GÜ recht genau Die rechtlich unsichere Position von Bauherren im Nachgang wird meist von GU/GÜ im Vorfeld schamlos ausgenutzt!
Was hindert Dich daran hier ein Bsp Deiner Bauleistungsvermittlung vorzustellen, wo der AN eine berechtigte, rechtliche Chance hatt(e) überhöhte Verbrauchskosten geltend zu machen! Ich bin gespannt!
v.g.
Bauexperte schrieb:Sicherlich nicht, allerdings verstehe ich durchaus, dass Du als Vermittlerin von Bauleistungen an die Randbedingungen Deiner Profisonszahler gebunden bist!
...Du willst mich bewußt falsch verstehen ...
Bauexperte schrieb:Das muß man sicherlich nicht, allerdings sollten stets die individuellen und spezifischen Anforderungen der Bauherren notwendigerweise Berücksichtigung finden. Hierfür ist scheinbar keine Zeit oder anlagenseitig ausreichende Kompetenz vorhanden.
Ich werde den Teufel tun, die Glaskugel in Beratungsgesprächen zu bemühen,....
Bauexperte schrieb:Wie ist ein Laie in der Lage Eure Vorgehensweise fachlich bis in die notwendige Tiefe zu bewerten?
. Ich kläre die Interessenten über unsere Vorgehensweise auf ...
Bauexperte schrieb:Das ist überaus deutlich! Meiner Frage nach vertraglich vereinbarten Verbräuchen bist Du erwartungsgemäß vollkommen ausgewichen.
wir/ich sind/bin keine TGA-Planer. ...
Bauexperte schrieb:Bsp zur nachhaltigen Prüfung durch alle User?
Was die Berechnungen zu Dimensionierung und späteren Verbräuchen betrifft, so haben unsere - dann - Kunden natürlich Zugriff auf den Ersteller und können jederzeit intervenieren, reklamieren; "an den Ohren ziehen", wie Du Dich ausdrückst...
Bauexperte schrieb:Warum dann? Letztendlich zählt doch nur der Vergleich was Versprochen und tatsächlich Eingehalten wurde. Allein die Erkenntnis eines meist nachträglichen Defizits hilft Bauherren selten, weil sie es nicht mit vertretbarem Aufwand rechtswirksam machen können.
Darum geht es doch primär überhaupt nicht....
Das wissen einige GU/GÜ recht genau Die rechtlich unsichere Position von Bauherren im Nachgang wird meist von GU/GÜ im Vorfeld schamlos ausgenutzt!
Was hindert Dich daran hier ein Bsp Deiner Bauleistungsvermittlung vorzustellen, wo der AN eine berechtigte, rechtliche Chance hatt(e) überhöhte Verbrauchskosten geltend zu machen! Ich bin gespannt!
Bauexperte schrieb:Unterstützende Hilfe nötig, weil der Finger in der Wunde allzu sehr schmerzt?
Das post vom User klblb verdeutlicht ...
Bauexperte schrieb:Gern:
Wenn Du tatsächlich etwas am, von Dir erhobenen Status quo => falsche Anlagentechnik, ändern möchtest, solltest Du es auch so erklären, daß es der Laie versteht. ...
v.g.
Bauexperte03.02.14 11:58
Hallo €uro,
Ich sehe, Du bist launig zu spielen
Grüße, Bauexperte
€uro schrieb:Du wärst sicherlich überrascht, wie viele unserer BV von externem, studiertem Sachverstand begleitet werden
Wie ist ein Laie in der Lage Eure Vorgehensweise fachlich bis in die notwendige Tiefe zu bewerten?
Ich sehe, Du bist launig zu spielen
Grüße, Bauexperte
€uro03.02.14 12:35
Bauexperte schrieb:
Hallo €uro,...Du wärst sicherlich überrascht, wie viele unserer BV von externem, studiertem Sachverstand begleitet werden ... Na und? Guttenberg und Konsorten haben sogar promoviert, der ADAC, TÜV etc. div. Studierte in ihrem abhängigen Gefolge! Nun bring doch endlich mal das Vertrags-Bsp der Schenk-Bauberatung, wo Bauherren aufgrund des begleitenden, studierten Sachverstands, Erwartungen auf rechtlich, belastbare Nachbesserung hoffen könnten!
Wenn die studierte Begleitung derart sattelfest ist, dürfte es doch eigentlich nur ein Kinderspiel sein, dies in der Vertragsgestaltung entsprechend wiederzufinden
Ich bin sehr gespannt!
v.g.