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ᐅ Nachweis, dass das Abrissobjekt frei ist - Berlin


Erstellt am: 14.05.2021 17:35

ARPcPro 14.05.2021 17:35
Hallo in die Runde,

Ich versuche, eine Abrissgenehmigung in Berlin zu bekommen. Wegen der "Zweckentfremdung von Wohnraum" muss ich dies nachweisen:
Bitte reichen Sie zur Begründung des Antrags her:
-einen Nachweis, dass das Abrissobjekt rechtlich und tatsächlich frei ist,

Weiß jemand, was als Nachweis dient?
Brauche ich ein formales juristisches Dokument, wenn ja welches?
Oder eine schriftliche Erklärung von mir (dem Eigentümer), dass dort niemand wohnt, reicht aus?

hanghaus2000 14.05.2021 18:36
Ich kann das nicht wirklich beantworten. Aber Du kannst doch den Absender fragen.
MMn. fragst beim Meldeamt nach ob da niemand mehr gemeldet ist und lässt Dir das schriftlich bestätigen.

Dann google doch mal im Service Portal Berlin. Ich habe es sofort gefunden. Leider sind da links versteckt. Somit kann ich das nicht kopieren.
Die wollen halt Gebuehren bis zu 600 Euronen.
Ohne Fleiss kein Preis.

Hier mal paar Stichworte:

  • Antragsbegründung
  • Eigentumsnachweis
  • Gegebenenfalls Vertretungsvollmacht
  • Mietvertrag oder Nachweis, dass die Wohnung rechtlich und tatsächlich frei ist
Erfolgt die Antragstellung durch die/den nutzungsberechtigte/n Mieter/in ist dem Antrag der gültige Miet- oder Untermietvertrag und eine Meldebescheinigung sowie eine Einverständniserklärung des/der Vermieters/Vermieterin beizufügen.
Ist die Wohnung nicht vermietet muss dem Antrag ein Nachweis beigefügt werden, dass die Wohnung rechtlich und tatsächlich frei ist.

  • Gegebenenfalls Nachweis über Berliner Hauptwohnsitz
  • Wohnflächenberechnung

11ant 14.05.2021 19:29
ARPcPro schrieb:

Ich versuche, eine Abrissgenehmigung in Berlin zu bekommen. Wegen der "Zweckentfremdung von Wohnraum" muss ich dies nachweisen:
Ich meine von zu erinnern, daß genügt hat, daß das abzureißen begehrte Objekt nach heutigem Baurecht zu niedrige Räume hatte, um es vermieten zu dürfen.

Tolentino 14.05.2021 21:35
Ja richtig! Musst mit Zollstock bewaffnet Fotos machen. Wenn unter 250 cm dann ist es kein schützenswerter Wohnraum im Sinne des Berliner Zweckentfremdungsgesetzes. Dann solltest du dir zur Sicherheit ein Negativattest darüber ausstellen lassen.
Kostet 150 EUR und ein bisschen Aufwand mit den Fotos.
Ob da jemand wohnt oder nicht ist m.W. egal denn den Zustand könnte man ja ändern.
Wenn es schützenswerter Wohnraum ist, musst du eine Erklärung abgeben, das du gleich -oder höherwertigen Ersatz schaffst und dich verpflichten diesen, solltest du nicht Selbstnutzer sein, für maximal 9,** EUR/m2 zu vermieten.

ARPcPro 15.05.2021 12:30
Danke für die Antworten. Ich werde nächste Woche versuchen, den Absender anzurufen und zu fragen, was als Nachweis geeignet ist. In dem Brief, den ich erhalten habe, sie verlangen das.

Leider hat das Haus 251cm in mehr als einem Zimmer.


Architektonischer Grundrissplan mit Abmessungen und Wandlinien eines Gebäudes

Architektengrundriss eines Hausgrundrisses mit Wänden und Maßlinien

Joedreck 15.05.2021 13:18
Miss nach. Die 251cm sind doch Rohbauhöhe und nicht Fertigfußboden?
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