Nachweis, dass das Abrissobjekt frei ist - Berlin

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Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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11ant

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Einfamilienhaus in Holzständerbauweise Baujahr 1970. Geplante Lebensdauer des Hauses sind/waren 40 Jahre.
  • Die Außenfassade besteht aus Asbestbeton (Eternitplatten), dies ist der Baubeschreibung (mein Opa hat alles säuberlich abgeheftet) zu entnehmen. Da meine Frau Asthmatikerin ist, ist das natürlich besonders schlecht.
  • Die lichte Raumhöhe beträgt im Obergeschoss überall 247cm oder weniger.
  • Die lichte Raumhöhe beträgt im Erdgeschoss überall 249,5cm oder weniger.
Eieiei, da sind die Steglitzer wohl einfach strenger.
Bei allem Unverständnis für die mittelalterlich-kleinstaaterische Auslegung des Föderalismusgedankens auf der Ebene der Berliner Bezirksämter verstehe ich hier die Sachbearbeiterin und teile die objektiven Zweifel der Behörde. Sowohl hat es der TE mit einer Krankschreibung eines fünf Jahrzehnte jungen Holzrahmenfertigbaues übertrieben, als auch mit der Erwähnung einer Asthmaerkrankung eine Krokodilsträne zu viel in die Waagschale geworfen. Diese ist zudem nicht fachgerecht, wie das Asbest nur auf der Außenseite der Hauswände angeführt wird. Eine Entkernung des Hauses ggf. nur in Form einer Asbestsanierung der Fassade würde ich nach dieser Aktenlage als zumutbar und ausreichend ansehen.
 
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