Liebe Gemeinde,
wir stehen kurz vor dem Erwerb eines Grundstückes und wollen ein Einfamilienhaus darauf errichten. Das Ganze läuft über einen Generalunternehmer. Im Bauvertrag gibt es jedoch noch einige Punkte, die sehr kritisch sind und auch der vorliegende Zahlungsplan ist sicherlich nicht optimal.
Ich wäre sehr dankbar, wenn Ihr mir Hinweise geben könntet, welche Posten im Einzelnen zu hoch sind und unbedingt nachverhandelt werden müssen. Die Schlussrate ist sicherlich zu niedrig angesetzt oder reicht die angesetzte Vertragserfüllungssicherheit von 5 % üblicherweise aus?
Hier der Zahlungsplan:
1. 8 % des Vertragspreises nach Fertigstellung Genehmigungsplanung / Statik / Bauantrag
abzüglich der vereinbarten Vertragserfüllungssicherheit gem. § 632 a Baugesetzbuch.
2. 7 % des Vertragspreises nach Fertigstellung Bodenaustausch / Tragschicht
3. 10 % des Vertragspreises nach Fertigstellung Fundamentplatte
4. 15 % des Vertragspreises nach Fertigstellung Außenwände EG + Decke
5. 15 % des Vertragspreises nach Fertigstellung Rohbau OG + Decke / Dachstuhl gerichtet
6. 10 % des Vertragspreises nach Montage Fenster / Haustür (ohne Füllung)
und Dacheindeckung (ohne Spenglerarbeiten und Dachkasten)
7. 15 % des Vertragspreises nach Fertigstellung Rohinstallation Heizung / Sanitär / Elektro /
Lüftung
8. 10 % des Vertragspreises nach Fertigstellung Estrich / Außenputz (Grundputz ohne Oberputz)/ Trockenbau / Spenglerarbeiten / Dachkasten / Rigolensystem
9. 8 % des Vertragspreises nach Fertigstellung Oberputz / Komplettierung Heizung /
Treppenbeläge KG-EG u. EG-OG / Fliesen / Kieselkante und Eingangspodest
10. 2 % des Vertragspreises nach Fertigstellung und Komplettierung Elektro/ Sanitär/ Innentüren (Montage erst nach Maler- und Bodenbelags-arbeiten) Schlussabnahmefähigkeit
Vielen Dank für eure Hinweise
Viele Grüße
Lorie
wir stehen kurz vor dem Erwerb eines Grundstückes und wollen ein Einfamilienhaus darauf errichten. Das Ganze läuft über einen Generalunternehmer. Im Bauvertrag gibt es jedoch noch einige Punkte, die sehr kritisch sind und auch der vorliegende Zahlungsplan ist sicherlich nicht optimal.
Ich wäre sehr dankbar, wenn Ihr mir Hinweise geben könntet, welche Posten im Einzelnen zu hoch sind und unbedingt nachverhandelt werden müssen. Die Schlussrate ist sicherlich zu niedrig angesetzt oder reicht die angesetzte Vertragserfüllungssicherheit von 5 % üblicherweise aus?
Hier der Zahlungsplan:
1. 8 % des Vertragspreises nach Fertigstellung Genehmigungsplanung / Statik / Bauantrag
abzüglich der vereinbarten Vertragserfüllungssicherheit gem. § 632 a Baugesetzbuch.
2. 7 % des Vertragspreises nach Fertigstellung Bodenaustausch / Tragschicht
3. 10 % des Vertragspreises nach Fertigstellung Fundamentplatte
4. 15 % des Vertragspreises nach Fertigstellung Außenwände EG + Decke
5. 15 % des Vertragspreises nach Fertigstellung Rohbau OG + Decke / Dachstuhl gerichtet
6. 10 % des Vertragspreises nach Montage Fenster / Haustür (ohne Füllung)
und Dacheindeckung (ohne Spenglerarbeiten und Dachkasten)
7. 15 % des Vertragspreises nach Fertigstellung Rohinstallation Heizung / Sanitär / Elektro /
Lüftung
8. 10 % des Vertragspreises nach Fertigstellung Estrich / Außenputz (Grundputz ohne Oberputz)/ Trockenbau / Spenglerarbeiten / Dachkasten / Rigolensystem
9. 8 % des Vertragspreises nach Fertigstellung Oberputz / Komplettierung Heizung /
Treppenbeläge KG-EG u. EG-OG / Fliesen / Kieselkante und Eingangspodest
10. 2 % des Vertragspreises nach Fertigstellung und Komplettierung Elektro/ Sanitär/ Innentüren (Montage erst nach Maler- und Bodenbelags-arbeiten) Schlussabnahmefähigkeit
Vielen Dank für eure Hinweise
Viele Grüße
Lorie
A
alter002923.02.16 08:58Bundesanzeiger - davon habe ich noch nie etwas gehört. Jetzt habe ich da mal nachgesehen. Da finde ich das hier.
Anlagevermögen 57.716,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 313,00
II. Sachanlagen 57.403,00
Über den Daumen gepeilt würde ich mal sagen, üppig ist das nicht. Da können die die 16.500 € von mir gerade gut gebrauchen.
Kein Wunder, dass die mir die Bankbürgschaft verwehren
Die Frage ist nur, was kann ich tun?
Anlagevermögen 57.716,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 313,00
II. Sachanlagen 57.403,00
Über den Daumen gepeilt würde ich mal sagen, üppig ist das nicht. Da können die die 16.500 € von mir gerade gut gebrauchen.
Kein Wunder, dass die mir die Bankbürgschaft verwehren
Die Frage ist nur, was kann ich tun?
A
alter002923.02.16 11:13In meinem Bauvertrag steht: Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber vor der ersten Abschlagszahlung eine Sicherheit für die rechtzeitige Herstellung ohne wesentliche Mängel in Höhe von 5% der unter § 3 vereinbarten Vergütung...
Das habe ich übersehen, als ich diese Zahlung leistete. Insofern kann ich die Firma nicht belangen, dass ich diese Sicherheit zu spät bekomme, ist mir klar. An der Verpflichtung, diese Sicherheit zu übergeben, dürfte sich daran doch wohl kaum etwas ändern. Dann übergibt er mir die eben jetzt. Aber sich nun generell zu weigern, scheint mir nicht rechtens zu sein.
Das habe ich übersehen, als ich diese Zahlung leistete. Insofern kann ich die Firma nicht belangen, dass ich diese Sicherheit zu spät bekomme, ist mir klar. An der Verpflichtung, diese Sicherheit zu übergeben, dürfte sich daran doch wohl kaum etwas ändern. Dann übergibt er mir die eben jetzt. Aber sich nun generell zu weigern, scheint mir nicht rechtens zu sein.
B
Bauexperte23.02.16 12:10@ alter0029
Was _genau_ steht im Vertrag zur Sicherheitsleistung geschrieben?
Grüße, Bauexperte
Bauexperte
Was _genau_ steht im Vertrag zur Sicherheitsleistung geschrieben?
Grüße, Bauexperte
Bauexperte
A
alter002923.02.16 12:16Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber vor der ersten Abschlagszahlung eine Sicherheit für die rechtzeitige Herstellung ohne wesentliche Mängel in Höhe von 5% der unter § 3 vereinbarten Vergütung. Die Sicherheit kann durch eine Bürgschaft, Garantie oder ein gleichwertiges Zahlungsversprechen einer in der EU zugelassenen Kredit- oder Versicherungsinstitution geleistet werden.
B
Bauexperte23.02.16 14:57Dann hättest Du sowieso nichts einbehalten können; allerdings auf Vertragserfüllung dringen sollen.
Ich würde an Deiner Stelle Deinen RA seine Arbeit machen lassen; betraut mit der Angelegenheit ist er ja wohl. Alles andere wäre imho kontraproduktiv
Grüße, Bauexperte
Bauexperte
Ich würde an Deiner Stelle Deinen RA seine Arbeit machen lassen; betraut mit der Angelegenheit ist er ja wohl. Alles andere wäre imho kontraproduktiv
Grüße, Bauexperte
Bauexperte
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