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ᐅ Nachfinanzierung nur mit Architekt üblich?


Erstellt am: 27.01.2017 13:54

Noelmaxim 01.02.2017 00:54
Das denkt sich doch der Banker nicht aus, das bedingen halt die Herauslagekritrien der Bank. Denke mal dass dieses Prozedere bei deiner Bank für die Refinanzierung benötigt wird.

Ich handhabe das mit einem Bauingenieur, da sind die Kosten für die Aufstellung 3 im unteren dreistelligen Bereich. Aufstellung von dir Stempel darauf und gut, das reicht bei den meisten Banken vollständig aus.

Wenn man dir die Nachfinanzierung verweigert, kannst du nach Baugesetzbuch§490 kündigen, ob sich das allerdings auch aufgrund der Vorfälligkeitszinsen alles rechnet sei dahin gestellt und muss genauestens berechnet werden. Ggf. ist die Widerrufsbelehrung deiner Darlehensverträge auch fehlerhaft und du kannst mit einem heute noch zu tätigenden Widerruf der Darlehensverträge die Vorfälligkeitsentschädigung umgehen. Müsste man alles mal prüfen.

Matt.K. 04.02.2017 11:41
Noelmaxim schrieb:
Das denkt sich doch der Banker nicht aus, das bedingen halt die Herauslagekritrien der Bank. Denke mal dass dieses Prozedere bei deiner Bank für die Refinanzierung benötigt wird.

Ja vermutlich, leider war das bei dem ersten Termin nicht so kommuniziert worden, da hieß es nur wir sollen eine Aufstellung machen.Für die Frage ob da auch ein BauIng reicht, müsste ich jetzt wieder einen Termin vereinbaren und Urlaub nehmen.
Noelmaxim schrieb:

Ich handhabe das mit einem Bauingenieur, da sind die Kosten für die Aufstellung 3 im unteren dreistelligen Bereich. Aufstellung von dir Stempel darauf und gut, das reicht bei den meisten Banken vollständig aus.
Das habe ich so jetzt nicht nachgefragt, er sagte nur Architekt und da habe ich jetzt einige angefragt, aber unter meine Aufstellung seine Unterschrift setzen wollte ohne Prüfung der Gegebenheiten dann doch keiner.

Noelmaxim schrieb:

Wenn man dir die Nachfinanzierung verweigert, kannst du nach Baugesetzbuch§490 kündigen, ob sich das allerdings auch aufgrund der Vorfälligkeitszinsen alles rechnet sei dahin gestellt und muss genauestens berechnet werden. Ggf. ist die Widerrufsbelehrung deiner Darlehensverträge auch fehlerhaft und du kannst mit einem heute noch zu tätigenden Widerruf der Darlehensverträge die Vorfälligkeitsentschädigung umgehen. Müsste man alles mal prüfen.

Gilt das generell? Ich meine bei einem Hausbau kann ich mir das ja vorstellen, wird ja sonst nicht fertig das Häuschen, aber wir haben ja ein gebrauchtes Haus gekauft und wohnen ja auch schon 3 Jahre drin.

HilfeHilfe schrieb:

ihr habt 290k aufgenommen und auf 246k innerhalb 3 Jahren runtergetilgt. Deswegen verstehe ich auch den Sachbearbeiter nicht.

Ich würde denen mal Druck machen und dann ggfl. eine stufe höher gehen

Da ist nicht viel mit Druck machen, wir haben ja nicht mal immer denselben Berater, beider Spa*da Bank sind die Strukturen nicht so aufgebaut, wir wollten schon den letzten Termin Bein gleichen Berater haben, extra Online solange versucht bis ich den hatte, der wurde dann zwei Tage vorher doch zu einem anderen Berater geändert.

Noelmaxim 04.02.2017 12:33
Hatte ja geschrieben, das ist gesetzlich im Baugesetzbuch §490 geregelt.

Ob das eine sinnvolle Lösung ist muss man sehen und berechnen, insbesondere deshalb, weil der derzeitige Zustand ja auch keine Lösung ist.
baugesetzbuchdarlehensverträge