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ᐅ Nach Trennung Haushälfte übernehmen - Fragen zu Optionen


Erstellt am: 27.04.18 09:43

HilfeHilfe27.04.18 12:21
Musketier schrieb:
Nö, sie geht aus dem Darlehen und aus dem Grundbuch als Eigentümer raus. Das wird auf dich umgeschrieben. Die Freundin gibt dir aber das Darlehen und bekommt dafür die Sicherheit im Grundbuch.(sofern sie das will).
Die Variante könnte es der Bank leichter machen, deine Freundin als Darlehensnehmer rauszulassen.

funktioniert nur bei einem klassischen verkauf. Da hat man aber auch das Risiko das die Bank es nicht mitfinanziert und eine Nachrangfinanzierung benötigt. Klassisches KO wenn man hier von diesen Belastungen liest...

Schuldhaftentlassung muss die Bank zustimmen.
Musketier27.04.18 12:30
HilfeHilfe schrieb:


Schuldhaftentlassung muss die Bank zustimmen.

Dafür die Zustimmung zu geben macht es vermutlich für die Bank leichter, wenn der Schuldner bei der Bank nicht noch zusätzlich 25T€ Mittel beantragt. Deswegen die Idee, das Darlehen anderweitig (z.B. bei der Ex-Freundin) aufzunehmen, also mehr oder weniger eigenkapitalersetzend. Das wird die Ex-Freundin sicher nicht für die vollen 25T€ und dazu noch ohne Sicherheit machen. Auf der anderen Seite ist Sie interessiert so schnell wie möglich aus der Nummer rauszukommen und wird ungern auf einen Verkauf/Versteigerung spekulieren.
Insofern war die Idee 10T€ sofort und den Rest gestaffelt und ihr im Gegenzug als Sicherheit den 2 Rang als Sicherheit im Grundbuch anzubieten.
Abraxas27.04.18 13:10
Danke erst mal euch allen.

Sonst noch Ideen?
Fuchur27.04.18 13:40
Um mal die Fragestellung eine andere Richtung zu lenken: Auf welcher Rechtsgrundlage kann deine Ex-Freundin denn den sofortigen Abkauf ihres Eigentumanteils verlangen?

Sie ist als Eigentümerin und Darlehensnehmerin in die Finanzierung eingestiegen. Dass sie mangels Wohnwert den Kredit nicht selbst weiter bedienen will verstehe ich. Dass sie darauf möglicherweise auch einen Anspruch hat, da gehe ich auch noch mit. Aber darüber hinaus?

Dass sie mit dir und dem Haus nichts mehr zu tun haben will, mag rein menschlich nachvollziehbar sein, aber nicht mehr.
Maria1627.04.18 14:27
Hm, wäre ich die Ex und man würde mir sagen, dass ich doch einfach noch ein paar Jahre haften soll... wäre es dann nicht eine Überlegung Wert, meinen Anteil an einen Dritten zu verkaufen?

Ich fände weder das eine noch das andere die feine englische Art!
Otus1127.04.18 14:40
Fuchur schrieb:
Um mal die Fragestellung eine andere Richtung zu lenken: Auf welcher Rechtsgrundlage kann deine Ex-Freundin denn den sofortigen Abkauf ihres Eigentumanteils verlangen?

Sofern kein Gesellschaftsvertrag (für eine GbR nach §§ 705 Baugesetzbuch, dort gibt es die sog. Auseinandersetzung nach § 730 Baugesetzbuch) abgeschlossen wurden, bilden zwei Nasen mit einst gemeinsamer Zweckverfolgung (= Haus halten, also ohne Gesellschaftsvertrag) zumindest rechtlich eine "Gemeinschaft" nach §§ 741 ff Baugesetzbuch. Und da gilt z.B.: § 755 Baugesetzbuch:

§ 755 Baugesetzbuch - Berichtigung einer Gesamtschuld

(1) Haften die Teilhaber als Gesamtschuldner für eine Verbindlichkeit, die sie in Gemäßheit des § 748 nach dem Verhältnis ihrer Anteile zu erfüllen haben oder die sie zum Zwecke der Erfüllung einer solchen Verbindlichkeit eingegangen sind, so kann jeder Teilhaber bei der Aufhebung der Gemeinschaft verlangen, dass die Schuld aus dem gemeinschaftlichen Gegenstand berichtigt wird.

(2) Der Anspruch kann auch gegen die Sondernachfolger geltend gemacht werden.

(3) Soweit zur Berichtigung der Schuld der Verkauf des gemeinschaftlichen Gegenstands erforderlich ist, hat der Verkauf nach § 753 zu erfolgen
.

Andere Frage:
Gibt es einen Darlehensvertrag mit der Ex-Freundin?
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