ᐅ Münchener Hypothekenbank Erfahrungen
Erstellt am: 07.12.13 16:44
Flo5983 24.03.15 09:21
Ja, es muss fertig sein, wobei wir einen sehr sehr guten Berater bei der Volksbank hatten und er das mit der MHB geklärt hat.
Wichtig ist noch die Grundschuldeintragung, hier können noch Kosten entstehen, da die Vorfinanzierung auf die Volksbank läuft und bei der Umstellung die Grundschuld auf die MHB laufen muss.
Wichtig ist noch die Grundschuldeintragung, hier können noch Kosten entstehen, da die Vorfinanzierung auf die Volksbank läuft und bei der Umstellung die Grundschuld auf die MHB laufen muss.
hans76 24.03.15 10:34
Ich hab gerade noch gelesen dass die MHB beim EZB Stresstest als einzige Deutsche Bank durchgefallen ist. Sie soll zwar in der Zwischenzeit ihre Mittel aufgestockt haben, aber beunruhigen tut es schon ein wenig. Nehmen wir mal an die Finanzmärkte brechen innerhalb eines Jahres ein und die MHB kann dann nicht auszahlen da pleite. Dann läuft die Vorfinanzierung der Volksbank aus und man muss einen Zins von x,y annehmen ?
nordanney 24.03.15 11:34
hans76 schrieb:
Ich hab gerade noch gelesen dass die MHB beim EZB Stresstest als einzige Deutsche Bank durchgefallen ist. Sie soll zwar in der Zwischenzeit ihre Mittel aufgestockt haben, aber beunruhigen tut es schon ein wenig. Nehmen wir mal an die Finanzmärkte brechen innerhalb eines Jahres ein und die MHB kann dann nicht auszahlen da pleite. Dann läuft die Vorfinanzierung der Volksbank aus und man muss einen Zins von x,y annehmen ?Die MHB ist eine genossenschaftliche Bank (Eigentümer sind viele andere Genossenschaftsbanken) mit dem Genossenschaftlichen Finanzverbund im Rücken, da wird es zu keiner Pleite kommen. Was meinst Du, wie viele Genossenschaftsbanken schon unter einen genossenschaftlichen "Rettungsschirm" geschlüpft sind (unabhängig von der Finanzmarktkrise), und keiner hat es gemerkt. Wenn es in Deutschland überhaupt sichere Banken gibt, dann die Genossen . Wenn es dort zu Pleiten kommt, die nicht mehr abgefedert werden können, haben wir alle ganz andere Sorgen... Flo5983 31.03.15 11:26
nordanney schrieb:
Das Thema Grundschuld ist so nicht korrekt. Normalerweise wird die Grundschuld für die Volksbank eingetragen und später dann privatschriftlich (= kostenlos) an die MHB abgetreten - war zumindest noch vor einem Jahr so.Die erste Grundschuld geht an die Volksbank, das ist korrekt, aber seid wann ist eine Umschreibung der Grundschuld (ja, die MHB möchte im Grundbuch stehen) kostenlos?
Voki1 31.03.15 11:34
Mit "privatschriftliche Abtretung" meint man eine Abtretung, die gerade nicht im Grundbuch vollzogen wird. Hier sind dann zwei Varianten üblich: 1. notariell beglaubigt, aber (noch) nicht grundbuchlich vollzogen oder 2. nur eine schlichte Abtretung und diese dann nicht einmal eintragungsfähig (weil die Beglaubigung fehlt).
Durchaus übliche Verfahren, wobei unter zwei Banken die Nr. 2 üblich sein dürfte. Die abtretende Bank (Zedentin) verpflichtet sich zur Nachholung der Grundbuchfähigkeit auf Anfrage der Abtretungsempfängerin (Zessionarin).
Dieses Verfahren spart die (oft unnötigen) Kosten für die Übertragung der Grundschulden.
Durchaus übliche Verfahren, wobei unter zwei Banken die Nr. 2 üblich sein dürfte. Die abtretende Bank (Zedentin) verpflichtet sich zur Nachholung der Grundbuchfähigkeit auf Anfrage der Abtretungsempfängerin (Zessionarin).
Dieses Verfahren spart die (oft unnötigen) Kosten für die Übertragung der Grundschulden.
nordanney 31.03.15 11:37
Voki1 schrieb:
Mit "privatschriftliche Abtretung" meint man eine Abtretung, die gerade nicht im Grundbuch vollzogen wird. Hier sind dann zwei Varianten üblich: 1. notariell beglaubigt, aber (noch) nicht grundbuchlich vollzogen oder 2. nur eine schlichte Abtretung und diese dann nicht einmal eintragungsfähig (weil die Beglaubigung fehlt).
Durchaus übliche Verfahren, wobei unter zwei Banken die Nr. 2 üblich sein dürfte. Die abtretende Bank (Zedentin) verpflichtet sich zur Nachholung der Grundbuchfähigkeit auf Anfrage der Abtretungsempfängerin (Zessionarin).
Dieses Verfahren spart die (oft unnötigen) Kosten für die Übertragung der Grundschulden. Korrekt! Nr. 2 ist üblich, allerdings dann als Briefgrundschuld mit Übergabe das Briefes.Ähnliche Themen