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ᐅ Mit Bauantrag wegen Baukindergeld zuwarten

Erstellt am: 06.02.18 10:41
Z
Zaba12
Hallo Zusammen,

das Thema Baukindergeld ist natürlich recht frisch. Es wurde noch nichts konkretes verabschiedet. Jedoch würde ich mir in den Pöpös beißen, wenn ich diese Förderung liegen lassen würde. Mit den genannten Freibeträgen sollte es bei 2 Kindern passen.

Ich gehe davon aus, das entweder das Datum des Bauantrags (eher) oder die Ummeldung ins Eigenheim den Stichtag ergeben werden, um die Förderung zu erhalten.

Den Bauantrag könnten wir bis in den Juni (ggf. Juli) hinauszögern. Das man die Förderund rückwirkend bekommen wird, kann ich mir nicht vorstellen. Die Thematik erinnert irgendwie ein wenig an das Elterngeld vor ein paar Jahren .

Was würdet ihr tun, immerhin reden wir hier von 24k€ auf 10 Jahre?

Gruß
Zaba
Z
Zaba12
31.08.18 13:41
So Jungs und Mädels, die bayrische Eigenheimzulage von einmalig 10k€ ist durch. Die Anträge können ab morgen den 01.09. gestellt werden. Voraussetzung ist, dass der Kaufvertrag/Baugenehmigung nach dem 30.06.18 gestellt wurde.

Juhu, unsere Bestätigung zum Freisteller haben wir am 09.07. bekommen.
A
Alex85
31.08.18 14:29
Das bundesweite Baukindergeld sei bis zum Wohngipfel am 21.09. beantragbar.
Mal schauen.
K
Katdreas
31.08.18 15:13
Zaba 12 bist du sicher das für die bayrische eigenheimzulage das Datum der Baugenehmigung zählt?
Ich meinte es so verstanden zu haben das man erst nach Einzug/ ummeldung beantragen kann. Stichtag also ist Einzug nach 30.6
Z
Zaba12
31.08.18 15:27
Katdreas schrieb:
Zaba 12 bist du sicher das für die bayrische eigenheimzulage das Datum der Baugenehmigung zählt?
Ich meinte es so verstanden zu haben das man erst nach Einzug/ ummeldung beantragen kann. Stichtag also ist Einzug nach 30.6
Ja sehr sicher. Wie beim Baukindergeld kann man erst nach Bezug beantragen.

Der genaue Wortlaut ist,
****
Gefördert wird Eigenwohnraum zur Selbstnutzung in Form

wenn die dafür erforderliche Baugenehmigung, bei genehmigungsfreien Vorhaben die Frist nach Art. 58 Abs. 3 Satz 3 BayBO abgelaufen oder die Gemeinde eine Mitteilung gemäß Art. 58 Abs. 3 Satz 4 BayBO erteilt hat oder der notarielle Kaufvertrag nach dem 30. Juni 2018 abgeschlossen wurde.
****
Z
Zaba12
31.08.18 15:32
Mit Baubeginn ist die Baugenehmigung gemeint, wie oben aus den Voraussetzungen kopiert.


Screenshot mit blauem Banner über Baufinanzierung und Fördermöglichkeiten
M4rvin31.08.18 17:39
Wie ist es denn, wenn man den Vertrag mit dem GU vor dem 30.06. abgeschlossen hat?
Notartermin Grundstück war danach, Baubeginn ca 11/2018?
baybobaugenehmigungeigenheimzulagekaufvertragbaukindergeld