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Erstellt am: 24.10.2018 13:54

HilfeHilfe 25.10.2018 07:31
hallo,

wenn ihr die immo ohne die miete finanzieren könnt warum dann nicht. wenn ihr auf miete angewiesen seid dann nicht machen.

Mottenhausen 25.10.2018 11:12
nordanney schrieb:
Damit sollte auch nach Steuern (die hat man je ein wenig selbst in der Hand, wenn man kreativ ist) ein guter Beitrag für die eigene Wohnung über bleiben.

genau: denn vieles von dem Baumaterial, was du verbaust, wird der Finanzbeamte kaum deiner Wohnung oder der Gewerbeeinheit zuordnen können. (Elektrik, Wasser usw.) D.h. mit einem cleveren Steuerberater zahlst du dort so gut wie nie Steuern ;-)

Musketier 25.10.2018 11:43
Das Problem ist nicht der Steuerberater, das Problem ist häufig der Mandant.

Wenn da auf der Sanitärrrechnung drauf steht "Bad 1. OG Badewanne", dann kannst du das als Steuerberater nicht im EG ansetzen. Da kann der Mandant noch so draufrumkritzeln, dass das fürs EG war, das wird einfach nicht glaubhaft.
Steht da drauf Bädersanierung EG und 1. OG, dann teilst du die Rechnung nach m² auf.
Steht auf der Rechnung Sanierung Bad EG, dann kannst du das direkt der Vermietung zuordnen.

Also immer schön drauf achten, was der Handwerker drauf schreibt.
steuerberatermietemandantrechnung