W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Minijobber als Bauhelfer einstellen?


Erstellt am: 11.07.24 11:43

nordanney12.07.24 14:54
Buchsbaum066 schrieb:

Nein, ist nicht nötig und auch nicht aufwendig.

Einfach bei der Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See anmelden und fertig.
Vielleicht solltest Du vollständige Postings schreiben. So mit Einleitung "Wenn Du ein Gewerbe anmeldest mit allen nötigen Pflichten, dann ist es ganz einfach".
Mit Deiner einfachen Aussage, dass ist ja alles ganz einfach und nicht aufwändig, liegst Du falsch. Ist eben so.
Buchsbaum066 schrieb:

Nochmal. Als gewerblicher Arbeitgeber meldest du den Minijobber( 538Euro) bei der Knappschaft so wie von mir beschrieben an.
Sowohl als privater als auch gewerblicher Arbeitgeber.
Als gewerblicher musst Du im Baubereich übrigens eine Sofortmeldung machen. Neben der Anmeldung bei der Zentrale.
Buchsbaum066 schrieb:

Bis 520 Euro ist der Minijob auch nicht sozialversicherungspflichtig.
... für den Arbeitnehmer. Aber nicht beitragsfrei. Kleiner, aber feiner Unterschied.
Du selbst als Arbeitgeber musst natürlich Sozialabgaben abführen. Das sind etwas 30%. Darf man nicht vergessen.
Ach ja, Du bist übrigens im Baugewerbe auch verpflichtet, den Minijobber bei der Unfallversicherung anzumelden. Das läuft über die BG Bau und nicht die Minijobzentrale.

Also am Ende DEUTLICH aufwändiger als die Haushaltshilfe.
Buchsbaum06612.07.24 16:10
nordanney schrieb:

Als gewerblicher musst Du im Baubereich übrigens eine Sofortmeldung machen. Neben der Anmeldung bei der Zentral
nordanney schrieb:

... für den Arbeitnehmer. Aber nicht beitragsfrei. Kleiner, aber feiner Unterschied.


Warum aus jeder Mücke einen Elefanten machen muss ist mir auch nicht ganz klar. Warum muss ich, wenn ich einen Gehiilfen einstelle ein Bauhandwerk anmelden. Ich hatte anfangs geschrieben reicht es vollkommen ein Dienstleistungsgewerbe anzumelden. Ist es ja am Ende auch.

Ja, mann kann es natürlich auch kompliziert und aufwendig machen. Warum einfach wenns auch schwer geht.
Du führst als Arbeitgeber deine Sozialversicherung und Lohnsteuerpauschale ab und fertig. Der Minijobber hat nichts direkt damit zu tun.

Es wird auch keiner die Stunden nachzählen. Der Gehilfe ist ordentlich angemeldet und arbeitet offiziell seine 40 Stunden im Monat für 13 Euro Mindesttohn. Wenn er mal 60 Stunden arbeitet bekommt er entweder den Rest auf die Hand oder er arbeitet mal einen Monat weniger und die Stunden werden dann gutgeschrieben. So läuft es doch. Und alle sind dann zufrieden.
motorradsilke12.07.24 16:12
Buchsbaum066 schrieb:

Warum aus jeder Mücke einen Elefanten machen muss ist mir auch nicht ganz klar. Warum muss ich, wenn ich einen Gehiilfen einstelle ein Bauhandwerk anmelden. Ich hatte anfangs geschrieben reicht es vollkommen ein Dienstleistungsgewerbe anzumelden. Ist es ja am Ende auch.

Ja, mann kann es natürlich auch kompliziert und aufwendig machen. Warum einfach wenns auch schwer geht.
Du führst als Arbeitgeber deine Sozialversicherung und Lohnsteuerpauschale ab und fertig. Der Minijobber hat nichts direkt damit zu tun.

Es wird auch keiner die Stunden nachzählen. Der Gehilfe ist ordentlich angemeldet und arbeitet offiziell seine 40 Stunden im Monat für 13 Euro Mindesttohn. Wenn er mal 60 Stunden arbeitet bekommt er entweder den Rest auf die Hand oder er arbeitet mal einen Monat weniger und die Stunden werden dann gutgeschrieben. So läuft es doch. Und alle sind dann zufrieden.
Es ist doch egal, welches Gewerbe. Fakt ist, du musst dazu ein Gewerbe anmelden. Mit allen Konsequenzen.
nordanney12.07.24 16:18
Buchsbaum066 schrieb:

Ich hatte anfangs geschrieben reicht es vollkommen ein Dienstleistungsgewerbe anzumelden. Ist es ja am Ende auch
Nein. Es kommt auf die Tätigkeit an. Für Tätigkeiten auf den Bau gilt das von mir geschrieben. Aber klar, wer schwarz arbeitet, dem ist der Rest auch egal.
Regeln gelten eben nicht für dich…
Buchsbaum066 schrieb:

Du führst als Arbeitgeber deine Sozialversicherung und Lohnsteuerpauschale ab und fertig.
+ die weiteren Umlagen. Sind wie gesagt ca. 30%
Buchsbaum066 schrieb:

Es wird auch keiner die Stunden nachzählen. Der Gehilfe ist ordentlich angemeldet und arbeitet offiziell seine 40 Stunden im Monat für 13 Euro Mindesttohn. Wenn er mal 60 Stunden arbeitet bekommt er entweder den Rest auf die Hand
Hey, wir sollten also mal den Schwarzarbeiter melden. Bzw. Dich als Arbeitgeber.
henning18112.07.24 21:00
Hallo,

ich würde mir wünschen das wirklich die Personen antworten die bereits einen Bauhelfer eingestellt haben.

Ich habe einen Baumhelfer für meine Renovierung des Einfamilienhauses eingestellt.

Ich habe bei der Minijob-Zentrale angerufen und die haben mir genau erläutert warum es kein haushaltsnahe Dienstleistung ist. Gleichzeitig wurde mir genau erläutert was ich tun muss, um legal einen Baumhelfer anzustellen. Also mein Tipp bei der Minijob-Zentrale anrufen, die Situation schildern. Selbst bei der Installation der Software zu Meldung der Sozialversicherungsabgaben helfen sie dir am Telefon. Ja es ist ein Aufwand aber der Helfer ist legal angestellt und natürlich versichert.

Gruß
kbt0912.07.24 21:12
nordanney schrieb:

Ach ja, Du bist übrigens im Baugewerbe auch verpflichtet, den Minijobber bei der Unfallversicherung anzumelden.
Bei der BG Bau müssen sogar private Familienmitglieder, die einfach so auf der Baustelle helfen, gemeldet werden. Also einfach alle, die auf der Baustelle helfen und es muss ein Bautagebuch geführt werden.

Und, ich sehe es wie .. Arbeitgebernummer besorgen, das muss man übrigens auch für haushaltsnahe Dienstleistungen, anmelden bei svnet, die entsprechenden Meldungen und Formulare elektronisch ausfüllen und Geld bezahlen. Nicht vergessen, für Minijobber ist man verpflichtet Stundenaufzeichnungen zu machen. Es ist aber kein Problem ein sogenanntes Arbeitszeitkonto zu vereinbaren und z. B. durchschnittlich 40 Stunden zu bezahlen und zwischendurch auch mal einen Monat 60 Stunden arbeiten. Die 20 Überstunden können dann zur Abrechnung in den Folgemonat geschoben werden.

Und, Gewerbe anmelden bzw. EÜR etc. dazu, da würde ich mal einen Steuerberater fragen, was da überhaupt gemacht werden muss. Es besteht ja nicht wirklich eine Gewinnabsicht, sondern es soll ein Arbeitnehmer offiziell beschäftigt sein können.

Für Familienangehörige und Freunde, mit denen man quasi Tauschgeschäfte im Sinne von dies Jahr helfe ich 100 Stunden auf deiner Baustelle, nächstes Jahr hilft er 100 Stunden bei mir, gibt es auch noch Sonderregelungen. Findet man nach kurzem googeln mit Begriffen wie "Bauhelfer privat bezahlen" oder ähnlich.
baustelleverpflichtetbauhelfer