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ᐅ Minijobber als Bauhelfer einstellen?


Erstellt am: 11.07.24 11:43

Buchsbaum06611.07.24 21:31
Na im Grunde ist es ganz einfach. Du gründest eine Dienstleistungsfirma. Unbedingt darauf achten kein in der Handwerkerrolle eingetragenes Handwerk anzumelden. Kannst ja einen Hausmeisterdienst anmelden. Das ganze dann als Nebengewerbe mit Kleinunternehmerregelung.
Vereinfachte Buchführung, keine Mehrwertsteuer usw.

Dann meldest du den Minijobber einfach an. Alles offiziell und somit keinen Stress.

Ein Hausmeisterservice kann ja auch eine Wand verputzen, eine Steckdose einbauen oder den Holzbalken streichen. Ich habe das auch schon so gemacht. als Firma bekommst du auch bessere Rabatte und Einkaufsbedingungen, kannst bspw. beim Würth direkt einkaufen, in der Metro usw.

Wenn du heute mehr als 1000 Euro Umsatz bei Ebay Kleinanzeigen machst fordert das Finanzamt ja von dir auch schon eine Gewerbeanmeldung.
auch wenn keine direkte Gewinnerzielungsabsicht dahinter steckt. Und wenn der Bau fertig ist meldest du einfach wieder ab.
motorradsilke12.07.24 10:58
nordanney schrieb:

Aber ein klassischer Minijob für gewerbliche Tätigkeiten außerhalb der haushaltsnahen Tätigkeiten ist nur für einen gewerblichen Arbeitgeber möglich. Als Privatmann darfst Du - als klassischer Minijob - keine Handwerker beschäftigen. Das darf nur ein gewerblicher Arbeitgeber.
Und dann wundern wir uns über Schwarzarbeit. Passt ja zum anderen Thema.
Aber du kannst als Privatperson einen Handwerker trotzdem einstellen, nur eben nicht als Minijob. Musst ihn wohl beim Finanzamt und bei der Krankenkasse anmelden. Ist leider viel aufwendiger.
Buchsbaum06612.07.24 11:35
motorradsilke schrieb:

Musst ihn wohl beim Finanzamt und bei der Krankenkasse anmelden. Ist leider viel aufwendiger.


Nein, ist nicht nötig und auch nicht aufwendig.

Einfach bei der Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See anmelden und fertig. Bis 520 Euro ist der Minijob auch nicht sozialversicherungspflichtig. Brutto ist gleich Netto. Mindestlohn muss man natürlich einhalten.
motorradsilke12.07.24 11:36
Buchsbaum066 schrieb:

Nein, ist nicht nötig und auch nicht aufwendig.

Einfach bei der Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See anmelden und fertig. Bis 520 Euro ist der Minijob auch nicht sozialversicherungspflichtig. Brutto ist gleich Netto. Mindestlohn muss man natürlich einhalten.
Das geht eben nicht für Handwerker. Nur für Haushaltshilfen.
nordanney12.07.24 11:45
Buchsbaum066 schrieb:

Nein, ist nicht nötig und auch nicht aufwendig.

Einfach bei der Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See anmelden und fertig. Bis 520 Euro ist der Minijob auch nicht sozialversicherungspflichtig. Brutto ist gleich Netto. Mindestlohn muss man natürlich einhalten.
Ich kann mir nur zwei Dinge vorstellen:

1. Du liest die Beiträge nicht, die vor Deine Antwort kommen

oder

2. Du ignorierst die vorherigen Beiträge als Fake News, weil Du es besser meinst zu wissen

Variante Minijob für Privatpersonen als Arbeitgeber (nur haushaltsnahe Arbeiten):


Screenshot einer Webseite zum Minijob im Privathaushalt mit Hinweisen zu haushaltsnahen Tätigkeiten


Variante Minijob für gewerbliche Tätigkeiten (wie auf dem Bau) - dann brauchst Du als Arbeitgeber ein Gewerbe:


Titel: Minijob im Gewerbe in roter Schrift; darunter Textabschnitte zu gewerblichen Tätigkeiten.


Ach ja, die Infos stammen von Deinem Link zur Minijob Zentrale. Dort schon mal nachgelesen oder informiert?
Buchsbaum06612.07.24 14:34
motorradsilke schrieb:

Das geht eben nicht für Handwerker. Nur für Haushaltshilfen.


Wieder falsch.

Nochmal. Als gewerblicher Arbeitgeber meldest du den Minijobber( 538Euro) bei der Knappschaft so wie von mir beschrieben an.
Sowohl als privater als auch gewerblicher Arbeitgeber.

Nebengewerbe mit Kleinunternehmerregelung anmelden und schon bist du gewerblicher Arbeitgeber und kannst einen Hausmeister oder sonst was einstellen. Außer Handwerksgewerke die der Meisterpflicht unterliegen.

Umsatzgrenze ist 22.000 Euro al Kleingewerbetreibender. Rechnung schreiben geht, Umsatzsteuer ausweisen und absetzen geht damit jedoch nicht.
Einfach Gewinn ud Verlustrechnung reicht ebenso.
nebengewerbefinanzamt