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ᐅ Mehrkosten nach Auslaufen der Preisbindung


Erstellt am: 24.06.22 08:17

Sandro17724.06.22 08:17
Hallo liebes Forum,
Ich habe jetzt viel hier gelesen aber bin immer noch nicht so richtig weiter gekommen.
Wir haben folgende Situation. Wir haben in 10/2020 einen Vertrag zum Bau einer Doppelhaushälfte unterschrieben mit einer Festpreisbindung für 24 Monate. Die zugehörige Firma hat uns auch ein Grundstück vermittelt, welches lt Aussage kurzfristig erschlossen werden würde. Nun das war nicht so, wir waren zu blauäugig, aber das kann man jetzt nicht mehr ändern.
In 10/2022 wird jetzt die Baureife der Grundstücke erreicht sein.
Wir wollen weiter bauen uns auch mit dem BU auf vernünftiger Basis einigen, allerdings sind die Belastungen durch gestiegene Zinsen und die allgemeine Inflation natürlich sehr hoch.
Dazu jetzt einige Fragen:

Bezieht sich die Preisbindung im allgemeinen auf den Baubeginn oder die Fertigstellung?
Ist es richtig, dass Preiserhöhung nur an uns "weitergegeben dürfen" die nach dem Auslaufen der Preisbindung entstehen?

Letzteres wurde uns in einem Gespräch in 2021 so zugesichert, welches statt fand, als klar war, dass die Erschließung erheblich länger dauern würde als geplant.
Mittlerweile fühlt das BU sich an diese Aussage nicht mehr gebunden, da die Situation sich so erheblich geändert habe.
Das Unternehmen möchte gerne, dass wir einen neuen Vertrag unterschreiben. Sehe ich es richtig, dass wir das auf gar keinen Fall tun sollten, weil es für uns quasi nur Nachteile bringt? Wir bauen schon sehr in der Basisausführung, haben aber Kalksandstein anstatt Porenbeton, das wäre der einzige Punkt, an dem man noch Kosten einsparen könnte. Wie sollte man so eine Nebenabsprache gestalten, damit nicht plötzlich der alte Vertrag belastet wird. Um einmal Zahlen zu nennen, eine aktuelle Kalkulation wurde über 30% teuer sein als in 2020. 10% wären gut zu stemmen, irgendwo bei 20% läge eine Grenze ab der die Unternehmung wirklich schwierig für uns werden würde.
Vielen Dank für jeden Hinweis und viele Grüße
Neubau202224.06.22 08:23
Sandro177 schrieb:

Hallo liebes Forum,
Ich habe jetzt viel hier gelesen aber bin immer noch nicht so richtig weiter gekommen.
Wir haben folgende Situation. Wir haben in 10/2020 einen Vertrag zum Bau einer Doppelhaushälfte unterschrieben mit einer Festpreisbindung für 24 Monate. Die zugehörige Firma hat uns auch ein Grundstück vermittelt, welches lt Aussage kurzfristig erschlossen werden würde. Nun das war nicht so, wir waren zu blauäugig, aber das kann man jetzt nicht mehr ändern.
In 10/2022 wird jetzt die Baureife der Grundstücke erreicht sein.
Wir wollen weiter bauen uns auch mit dem BU auf vernünftiger Basis einigen, allerdings sind die Belastungen durch gestiegene Zinsen und die allgemeine Inflation natürlich sehr hoch.
Dazu jetzt einige Fragen:

Bezieht sich die Preisbindung im allgemeinen auf den Baubeginn oder die Fertigstellung?
Ist es richtig, dass Preiserhöhung nur an uns "weitergegeben dürfen" die nach dem Auslaufen der Preisbindung entstehen?

Letzteres wurde uns in einem Gespräch in 2021 so zugesichert, welches statt fand, als klar war, dass die Erschließung erheblich länger dauern würde als geplant.
Mittlerweile fühlt das BU sich an diese Aussage nicht mehr gebunden, da die Situation sich so erheblich geändert habe.
Das Unternehmen möchte gerne, dass wir einen neuen Vertrag unterschreiben. Sehe ich es richtig, dass wir das auf gar keinen Fall tun sollten, weil es für uns quasi nur Nachteile bringt? Wir bauen schon sehr in der Basisausführung, haben aber Kalksandstein anstatt Porenbeton, das wäre der einzige Punkt, an dem man noch Kosten einsparen könnte. Wie sollte man so eine Nebenabsprache gestalten, damit nicht plötzlich der alte Vertrag belastet wird. Um einmal Zahlen zu nennen, eine aktuelle Kalkulation wurde über 30% teuer sein als in 2020. 10% wären gut zu stemmen, irgendwo bei 20% läge eine Grenze ab der die Unternehmung wirklich schwierig für uns werden würde.
Vielen Dank für jeden Hinweis und viele Grüße

Das hängt davon ab, was im Vertrag steht. Manchmal steht das die Festpreisbindung ab Spatenstich beginnt. Damit reicht es aus, wenn die Arbeiten bis dahin beginnen. Wenn die Festpreisbindung aufgrund von Fehlern des BU entstanden ist, dann sollte man das dokumentieren, weil die dann sich verlängern sollte. Wir haben den Vertrag auch Ende 2020 unterschrieben. Los ging es erst 11/2021, da der Bauantrag alleine fast 10 Monate dauerte. In der Zeit hat der BU aber schon mal Material bestellt bzw. zu bestimmten Preisen reserviert und uns bis heute noch kein Cent mehr in Rechnung gestellt.

Das Thema der Grunderwerbsteuer beim Kauf des Grundstücks und Hauses vom BU ist dir bekannt oder?
filosof24.06.22 08:47
Geh mit der Thematik und Deinem Vertrag zu einem Fachanwalt und lass das klären. Es steht zu viel Geld auf dem Spiel, um auf Grundlage von Laienmeinungen in einem Forum zu entscheiden. Der Anwalt kostet natürlich ein bisschen was, aber das sehe ich als gutes Investment an.
Es geht erstmal nicht darum, Deinem Bauunternehmer gleich mit anwaltlichen Schreiben zu kommen. Es geht um eine professionelle Einschätzung der rechtlichen Situation als Basis für Dein weiteres Vorgehen.
Neubau202224.06.22 08:58
filosof schrieb:

Geh mit der Thematik und Deinem Vertrag zu einem Fachanwalt und lass das klären. Es steht zu viel Geld auf dem Spiel, um auf Grundlage von Laienmeinungen in einem Forum zu entscheiden. Der Anwalt kostet natürlich ein bisschen was, aber das sehe ich als gutes Investment an.
Es geht erstmal nicht darum, Deinem Bauunternehmer gleich mit anwaltlichen Schreiben zu kommen. Es geht um eine professionelle Einschätzung der rechtlichen Situation als Basis für Dein weiteres Vorgehen.

Oder beim Bauherren-Schutzbund/ Bauherrenhilfe nachfragen, falls Du dort Mitglied bist.
Sandro17724.06.22 09:03
filosof schrieb:

Geh mit der Thematik und Deinem Vertrag zu einem Fachanwalt und lass das klären. Es steht zu viel Geld auf dem Spiel, um auf Grundlage von Laienmeinungen in einem Forum zu entscheiden. Der Anwalt kostet natürlich ein bisschen was, aber das sehe ich als gutes Investment an.
Es geht erstmal nicht darum, Deinem Bauunternehmer gleich mit anwaltlichen Schreiben zu kommen. Es geht um eine professionelle Einschätzung der rechtlichen Situation als Basis für Dein weiteres Vorgehen.
Natürlich werden wir uns professionell beraten lassen. Mir geht es mehr darum, so langsam einschätzen zu können, was auf uns zu kommt. Im Vertrag ist nur von einer Preisbindung die Rede, da steht keine Abhängigkeit vom Bauantrag oder Spatenstich.
Im Netz liest man davon, dass bei Preiserhöhungen die Kalkulation offen gelegt werden muss um eben nachvollziehen zu können was vor und was nach Ablauf der Preisbindung passiert ist. Das klingt für mich in der Realität ziemlich unrealistisch. Habt ihr diesbezüglich Erfahrungen?
Sandro17724.06.22 09:06
Neubau2022 schrieb:

Das Thema der Grunderwerbsteuer beim Kauf des Grundstücks und Hauses vom BU ist dir bekannt oder?
Das Grundstück gehört schon uns und ist auch glücklicherweise vor der aktuellen Zinsentwicklung finanziert worden.
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