W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Mehrkosten nach Auslaufen der Preisbindung


Erstellt am: 24.06.22 08:17

Reggert24.06.22 10:00
Selbst wenn heute der Antrag raus geht sollte man von 3 Monaten bis Baugenehmigung ausgehen(mindestens)
Das wird nichts mehr bevor eure Preisbindung ausläuft meine ich auch wenn das sehr unschön gelaufen ist

Anwalt befragen was man machen kann
filosof24.06.22 10:19
Sandro177 schrieb:

Architektengespräche und so weiter haben noch gar nicht stattgefunden. Die Bemusterung auch noch nicht.
Warum denn nicht?*
Das heißt, es gibt noch garkeine Eingabeplanung? Auf welcher Basis wurde denn das Angebot erstellt?
Den Bauantrag hättet Ihr doch schon lange stellen können. Und warum darf der Gutachter nicht auf EUER Grundstück?
Das sind doch alles Dinge, die man normalerweise (ich kenne Eure genauen Gegebenheiten natürlich nicht) erledigen kann, sobald einem das Grundstück gehört (bzw. teilweise - Gutachten - sogar schon vorher)...

*habt Ihr das versäumt oder hat Euch die Baufirma hingehalten? Ich frage, weil sich hier eventuell ein Ansatz ergibt, die Preisbindungsfrist zu verlängern, wenn die Schuld hierfür beim BU liegt...
Sandro17724.06.22 15:31
filosof schrieb:

Warum denn nicht?*
Das heißt, es gibt noch garkeine Eingabeplanung? Auf welcher Basis wurde denn das Angebot erstellt?
Den Bauantrag hättet Ihr doch schon lange stellen können. Und warum darf der Gutachter nicht auf EUER Grundstück?

Gute Frage. Dadurch, dass die Erschließung ein Jahr länger gedauert hat als von uns angenommen ist das Thema einfach nicht so präsent gewesen, wie es sonst bestimmt der Fall gewesen wäre und ich bin davon ausgegangen, dass man vom BU zwischenzeitlich Mal was hört. Ehrlicherweise hätte ich nichtmal mit 10/2022 wirklich gerechnet. Das ganze Gebiet ist ein Neubaugebiet und die Grundstücke sind noch nicht abgesteckt. Gut zu wissen, dass das keine Gründe sind für weitere Verzögerungen. Meine Hauptfrage ist und bleibt auf welcher Grundlage Preiserhöhungen gemacht werden dürfen, wenn im Vertrag hierzu nichts steht. Hat da jemand Erfahrungswerte?
Vielen Dank bis hierhin für den Input
grundstück