ᐅ Massivbauweise Energieeinsparverordnung 2009 oder KfW? Bitte um Erfahrungen
Erstellt am: 14.01.12 10:34
speer14.01.12 10:34
Hallo zusammen,
ich habe zwei Angebote vorliegen für die Massivbauweise. In einem Angebot steht nach Energieeinsparverordnung 2009 und im anderen nach Kfw70 drin.
Wie lassen sich die beiden Typen überhaupt vergleichen und wie sieht es nach den Fördermöglichkeiten aus?
ich habe zwei Angebote vorliegen für die Massivbauweise. In einem Angebot steht nach Energieeinsparverordnung 2009 und im anderen nach Kfw70 drin.
Wie lassen sich die beiden Typen überhaupt vergleichen und wie sieht es nach den Fördermöglichkeiten aus?
Bauexperte14.01.12 11:18
Hallo,
"Nach Energieeinsparverordnung 2009" müssen alle bauen
Wenn es in einem Angebot "nach Energieeinsparverordnung 2009" heißt, wird vmtl. ein KfW 85-Effizienzhaus am Ende herauskommen. Bei der Formulierung "nach KfW 70" würde ich meinen wollen, steht am Ende ebenfalls ein KfW 85 Effizienzhaus; ansonsten müsste im Angebot stehen, dass ein KfW 70 Effizienzhaus angeboten wird.
Wenn Du Dich hier im HBF umsiehst, wirst Du schnell die Unterschiede der einzelnen Effizienzklassen verstehen
Freundliche Grüße
speer schrieb:
ich habe zwei Angebote vorliegen für die Massivbauweise. In einem Angebot steht nach Energieeinsparverordnung 2009 und im anderen nach Kfw70 drin. Wie lassen sich die beiden Typen überhaupt vergleichen und wie sieht es nach den Fördermöglichkeiten aus?
"Nach Energieeinsparverordnung 2009" müssen alle bauen
Wenn es in einem Angebot "nach Energieeinsparverordnung 2009" heißt, wird vmtl. ein KfW 85-Effizienzhaus am Ende herauskommen. Bei der Formulierung "nach KfW 70" würde ich meinen wollen, steht am Ende ebenfalls ein KfW 85 Effizienzhaus; ansonsten müsste im Angebot stehen, dass ein KfW 70 Effizienzhaus angeboten wird.
Wenn Du Dich hier im HBF umsiehst, wirst Du schnell die Unterschiede der einzelnen Effizienzklassen verstehen
Freundliche Grüße
€uro14.01.12 14:24
Hallo,
Quantitativ, also z.B. wie viel Heizenergie tatsächlich verbraucht wird, lässt sich hiermit nicht darstellen (unzulässig). Hierzu bedarf es anderer Verfahren => Bedarfs-/ Verbrauchsprognose.
Leider besteht bei Bauherren immer noch die irrige Ansicht, dass die im Energieeinsparverordnung/KfW Nachweis berechnete Endenergie den Verbraucht beziffert.
Dem ist nicht so! Sollte allerdings im "Kleingedruckten" auch so vermerkt sein.
Für mich immer wieder erstaunlich, wie wenig sich Bauherren für die tatsächlich zu erwartenden Verbrauchskosten interessieren.
Förderungen bekommt man beim Neubau nur dann, wenn eine höhere energetische Qualität im Vergleich zu den gesetzlichen Mindestanforderungen (Energieeinsparverordnung) beabsichtigt ist. Bei MAP´s werden jedoch keine Geschenke verteilt.
In wieweit das im Einzelfall tatsächlich wirtschaftlich ist, muß sich Jeder selbst überlegen. Ohne die tatsächlichen Verbrauchskosten zu kennen, ist das belastbar jedoch kaum möglich.
v.g.
speer schrieb:Ich gehe mal davon aus, dass hier (Energieeinsparverordnung) Standard und KfW EH 70 gemeint sind.
...ich habe zwei Angebote vorliegen für die Massivbauweise. In einem Angebot steht nach Energieeinsparverordnung 2009 und im anderen nach Kfw70 drin.
speer schrieb:Ja, qualitativ lassen sie sich auf dem "Papier" vergleichen. Ausschließlich hierzu dient ja der jeweilige Energieeinsparverordnung/KfW Nachweis.
...Wie lassen sich die beiden Typen überhaupt vergleichen und wie sieht es nach den Fördermöglichkeiten aus?
Quantitativ, also z.B. wie viel Heizenergie tatsächlich verbraucht wird, lässt sich hiermit nicht darstellen (unzulässig). Hierzu bedarf es anderer Verfahren => Bedarfs-/ Verbrauchsprognose.
Leider besteht bei Bauherren immer noch die irrige Ansicht, dass die im Energieeinsparverordnung/KfW Nachweis berechnete Endenergie den Verbraucht beziffert.
Dem ist nicht so! Sollte allerdings im "Kleingedruckten" auch so vermerkt sein.
Für mich immer wieder erstaunlich, wie wenig sich Bauherren für die tatsächlich zu erwartenden Verbrauchskosten interessieren.
Förderungen bekommt man beim Neubau nur dann, wenn eine höhere energetische Qualität im Vergleich zu den gesetzlichen Mindestanforderungen (Energieeinsparverordnung) beabsichtigt ist. Bei MAP´s werden jedoch keine Geschenke verteilt.
In wieweit das im Einzelfall tatsächlich wirtschaftlich ist, muß sich Jeder selbst überlegen. Ohne die tatsächlichen Verbrauchskosten zu kennen, ist das belastbar jedoch kaum möglich.
v.g.
speer29.01.12 19:55
Hallo zusammen,
wer berechnet eigentlich die Verbrauchskosten? Ich vermute mal der BU aber könnte dieser die Zahlen letzten Endes nicht schönrechnen (lassen)? Wäre es sinnvoll diese von einem unabhängigen Gutachter prüfen zu lassen?
Welche Kenngrößen vom Haus bzw. Grundinformationen werden für die Verbrauchskosten veranschlagt?
Kurz zur kfw:
Sehe ich das richtig, dass kein normaler Ziegel (Poroton, Liapor, etc.) ohne zusätzliche Dämmung die kfw-70 Vorgabe nicht schafft?
Viele Grüße
Speer
wer berechnet eigentlich die Verbrauchskosten? Ich vermute mal der BU aber könnte dieser die Zahlen letzten Endes nicht schönrechnen (lassen)? Wäre es sinnvoll diese von einem unabhängigen Gutachter prüfen zu lassen?
Welche Kenngrößen vom Haus bzw. Grundinformationen werden für die Verbrauchskosten veranschlagt?
Kurz zur kfw:
Sehe ich das richtig, dass kein normaler Ziegel (Poroton, Liapor, etc.) ohne zusätzliche Dämmung die kfw-70 Vorgabe nicht schafft?
Viele Grüße
Speer
Bauexperte29.01.12 20:18
Hallo,
Nein, das siehst Du imho insgesamt falsch.
Freundliche Grüße
speer schrieb:
Sehe ich das richtig, dass kein normaler Ziegel (Poroton, Liapor, etc.) ohne zusätzliche Dämmung die kfw-70 Vorgabe nicht schafft?
Nein, das siehst Du imho insgesamt falsch.
Freundliche Grüße
NorbertKoch29.01.12 21:46
speer schrieb:
Hallo zusammen,
wer berechnet eigentlich die Verbrauchskosten? Ich vermute mal der BU aber könnte dieser die Zahlen letzten Endes nicht schönrechnen (lassen)? Wäre es sinnvoll diese von einem unabhängigen Gutachter prüfen zu lassen?In Deinem Falle wird es der GU machen und Dir eine Bestätigung vor Durchführung der Maßnahme geben. Diese Bestätigung bekommt dann Deine Hausbank als erster Nachweis. Selbstverständlich wäre es möglich, dass ein Energieberater die Berechnung prüft, aber da muss Dein GU die Daten und Berechnungen raus geben. Ob er dies tut, wage ich zu bezweifeln
Gruß
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