Massen in Leistungsverzeichnis falsch

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ivenh0

Hallo zusammen,

leider muss ich mich heute mit einem unschönen Thema melden.
Zum Glück lief unser Bau sehr sehr problemlos durch. Allerdings stellt sich gerade raus, dass die Massen in den LVs von unserem Architekten völlig falsch waren.
Problem an der Sache: Kostenkontrolle war zu keinem Zeitpunkt möglich, bzw. wir dachten wir wären halbwegs in der Spur, da die Summe der Angebote halbwegs passte. Jetzt wo die letzten Schlussrechnungen eintrudeln, stellt sich heraus, dass die Leistungsverzeichnis unseres Architekten ziemlich schlecht waren.

Beispielsweise waren für die Abdichtungsarbeiten die Flächen nur für das Dach angegeben, nicht aber für die Terrasse. Oder Maler und Stuckateurarbeiten waren so falsch ausgeschrieben, dass wir jetzt bei der Schlussrechnung Rapporte von über 20.000€ erhielten. Z.B. vollflächige Gewebespachtelung der Außenfassade für 6.000€ (bei der wir nur zufällig mitbekommen haben, dass diese ausgeführt wird).
Man muss dazu sagen, dass wir all diese "Zusatzleistungen" und Mengenmehrungen nicht beauftragt oder freigegeben haben.

Wie sieht hier die rechtliche Lage aus? Und wie die Praxis?

Im Endeffekt nervt es uns brutal, dass wir kostentechnisch die ganze Zeit hinters Licht geführt worden sind und keinerlei Transparenz hatten, da wir mit den Angebotspreisen kalkuliert haben und die Schlussrechnungen auf Grund der unvollständigen LVs nun natürlich deutlich teurer sind.

Kann der Architekt dafür haftbar gemacht werden oder habe ich einfach Pech gehabt?

Viele Grüße
ivenh0
 
Tassimat

Tassimat

Eine Abweichung der Rechnung vom Angebot darf je nach Rechtsauffassung 10-20% abweichen.

Man muss dazu sagen, dass wir all diese "Zusatzleistungen" und Mengenmehrungen nicht beauftragt oder freigegeben haben.
Wer hat denn beispielsweise die Fassade in Auftrag gegeben, also wer hat unterschrieben? Wer hat mit den Handwerkern kommuniziert? Ich glaube nicht, dass die wortlos nicht beauftrage Dinge ausführen.

Gab es Alternativ-Positionen im Angebot, die zwar nicht im Angebotspreis enthalten waren, aber ohne die man nichhätte sinnvoll den Auftrag erfüllen können?
Bei jedem Gewerk müsste man mal die Ausschreibung, das Angebot und die Rechnung im Detail vergleichen, um eine Begründung zu finden.

Vielleicht hätte es schon bei den Vergleichen der Angebote auffallen könne, aber das sagt sich so leicht im Nachhinein.
 
Z

Zaba12

Hallo zusammen,

leider muss ich mich heute mit einem unschönen Thema melden.
Zum Glück lief unser Bau sehr sehr problemlos durch. Allerdings stellt sich gerade raus, dass die Massen in den LVs von unserem Architekten völlig falsch waren.
Problem an der Sache: Kostenkontrolle war zu keinem Zeitpunkt möglich, bzw. wir dachten wir wären halbwegs in der Spur, da die Summe der Angebote halbwegs passte. Jetzt wo die letzten Schlussrechnungen eintrudeln, stellt sich heraus, dass die Leistungsverzeichnis unseres Architekten ziemlich schlecht waren.

Beispielsweise waren für die Abdichtungsarbeiten die Flächen nur für das Dach angegeben, nicht aber für die Terrasse. Oder Maler und Stuckateurarbeiten waren so falsch ausgeschrieben, dass wir jetzt bei der Schlussrechnung Rapporte von über 20.000€ erhielten. Z.B. vollflächige Gewebespachtelung der Außenfassade für 6.000€ (bei der wir nur zufällig mitbekommen haben, dass diese ausgeführt wird).
Man muss dazu sagen, dass wir all diese "Zusatzleistungen" und Mengenmehrungen nicht beauftragt oder freigegeben haben.

Wie sieht hier die rechtliche Lage aus? Und wie die Praxis?

Im Endeffekt nervt es uns brutal, dass wir kostentechnisch die ganze Zeit hinters Licht geführt worden sind und keinerlei Transparenz hatten, da wir mit den Angebotspreisen kalkuliert haben und die Schlussrechnungen auf Grund der unvollständigen LVs nun natürlich deutlich teurer sind.

Kann der Architekt dafür haftbar gemacht werden oder habe ich einfach Pech gehabt?

Viele Grüße
ivenh0
Was sagt der Architekt dazu? Ich meine nur weil er es vergessen (z.B. Abdichtungsarbeiten an der Terrasse) hat aufzunehmen, heißt es noch lange nicht das es nicht gemacht werden musst, oder?
Vermessen & verrechnen ist ja im Grunde nichts anderes wie verschätzen.

Hätte er sich nicht verrechnet hättet Ihr den Betrag ohne groll gezahlt!

Was mich interessiert, wie kann es sein, dass Ihr Leistungen bekommen/genommen habt die nicht beauftragt wurden?
Sind die Angebote an Dir vorbei direkt an den Architekten gegangen? So nen Angebot für Außen-/Innrnputz besteht aus nicht mal 20 Positionen. Da fällt so was schon auf

Außerdem ist eine vollflächige Gewebespachtelung Stand der Technik! Warum hast Du das nicht beauftragen wollen? Innen wollen alle Vliestapeten damit es keine Risse gibt und außen wird gespart. Sei froh das es so gekommen ist.

Um deine Frage zu beantworten, ich habe irgendwo gelesen das es auch nach der Angebotsphase Toleranzen von 2,5%-5% gibt um die die Baukosten vom Angebotspreis abweichen dürfen. 10-20% sind vor Angebotsabgabe und 25% bei der ersten Kostenschätzung
 
Zuletzt bearbeitet:
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ivenh0

Was sagt der Architekt dazu? Ich meine nur weil er es vergessen (z.B. Abdichtungsarbeiten an der Terrasse) hat aufzunehmen, heißt es noch lange nicht das es nicht gemacht werden musst, oder?
Vermessen & verrechnen ist ja im Grunde nichts anderes wie verschätzen.

Hätte er sich nicht verrechnet hättet Ihr den Betrag ohne groll gezahlt!

Was mich interessiert, wie kann es sein, dass Ihr Leistungen bekommen/genommen habt die nicht beauftragt wurden?
Sind die Angebote an Dir vorbei direkt an den Architekten gegangen? So nen Angebot für Außen-/Innrnputz besteht aus nicht mal 20 Positionen. Da fällt so was schon auf

Außerdem ist eine vollflächige Gewebespachtelung Stand der Technik! Warum hast Du das nicht beauftragen wollen? Innen wollen alle Vliestapeten damit es keine Risse gibt und außen wird gespart. Sei froh das es so gekommen ist.

Um deine Frage zu beantworten, ich habe irgendwo gelesen das es auch nach der Angebotsphase Toleranzen von 2,5%-5% gibt um die die Baukosten vom Angebotspreis abweichen dürfen. 10-20% sind vor Angebotsabgabe und 25% bei der ersten Kostenschätzung
Es geht hier weniger darum etwas nicht nehmen zu wollen als dass die Dinge wohl auf dem kurzen Dienstweg ohne unser Wissen / Zustimmung einfach vom Architekten beauftragt wurden.

Natürlich hätten wir das auch genommen wenn ein Preis dahinter gestanden hätte, dann hätten wir aber gewusst wo wir stehen.

Es geht nicht darum, dass etwas verbaut wurde was wir nicht wollen, sondern dass der Architekt zu uns immer gesagt hat wir wären im Kostenrahmen und auf der anderen Seite fleißig Nachträge beauftragt hat ohne unsere Zustimmung und vor allem weit über den Kostenrahmen hinaus.

Ausführungstechnisch alles gut, die Art und Weise der Abwicklung ist eine Katastrophe
 
Z

Zaba12

Ok verstehe. Ohne Zustimmung und Absprache zusätzliche oder verrechnete, vergessene Positionen eigenmächtig zu beauftrage und zu begleichen geht aus meiner Sicht nicht. Es sei denn er hat im Vertrag oder in der mündlichen Absprache nen Freifahrtschein bekommen.

Ich habe das Controlling selbst und die Begleichung der Rechnungen nicht aus der Hand gegeben.

Was sagt der Architekt dazu?
 
G

Gigi888

Bauen auch mit einem Architekten,haben ihn zwar ein Vollmacht ausgestellt Verträge/Verhandlungen in unseren Namen durchzuführen jedoch wird jeder" final "Vertrag von uns nochmals unterschrieben /freigegeben sowie jede Änderung abgesprochen(auf unser Wunsch)wir reden über Euro Werte ab 1000k aufwärts.
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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