Makler - rechtmäßig oder nicht?

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B

Bauexperte

Hallo,

Ein Makler sendete uns ein Expose` für ein uns bereits bekanntes Grundstück für 63000 €.
Woher war Dir das Grundstück bekannt?

Ist der Makler im Recht?
Das läßt sich hier nicht so leicht beantworten. Ich bin kein RA und daher darf ich keine Rechtsberatung erteilen. Ich würde allerdings vermuten wollen, dass die Rechtmäßigkeit der Maklerrechnung an der Art und Weise scheidet, wie Du über das angebotene Grundstück informiert worden bist und auch daran, welchen Vertrag der Grundstücksverkäufer mit dem Rechnung schreibenden Makler verhandelt hat.

Freundliche Grüße
 
S

SuCeTi

Wir wohnen hier sehr "ländlich", da spricht jeder über alles und jeden. So erfährt man auch wenn ein Grundstück verkauft wird. :-)

Das Grundstück war auch zu der Zeit im Internet angeboten, von dem Makler.
Ich habe nicht nach weiteren Informationen für dieses Grundstück gefragt, lediglich nach einem preisgünstigeren, welches nicht im Internet zu finden ist/war.
 
I

Ingo Kommen

DU hast aber nach EINEM Grundstück nahgefragt ohne dann später den Makler darauf hinzuweisen, daß Dir das Grundstück bekannt ist.
BASTA!
Provision verdient !!
 
B

Bauexperte

Hallo,

Wir wohnen hier sehr "ländlich", da spricht jeder über alles und jeden. So erfährt man auch wenn ein Grundstück verkauft wird. :-)
Diese Aussage wird Dir nicht weiterhelfen.

Das Grundstück war auch zu der Zeit im Internet angeboten, von dem Makler. Ich habe nicht nach weiteren Informationen für dieses Grundstück gefragt, lediglich nach einem preisgünstigeren, welches nicht im Internet zu finden ist/war.
Was bleibt, ist, dass Dir nachweislich bekannt war, dass das Grundstück über einen Makler angeboten wurde. Es gibt dutzende von Gerichtsentscheiden, welche in einem solchen Fall dem Makler Recht zuerkannt haben. Unterhalte Dich einmal mit dem Grundstücksverkäufer; vielleicht beteiligt er sich an der Maklerrechnung ... ansonsten wirst Du sie imho alleine begleichen müssen.

Freundliche Grüße
 
Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
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