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ᐅ Leitungsrecht Abwasserkanal von Nachbar


Erstellt am: 06.08.2023 22:07

Klinkerstyle 06.08.2023 22:07
Hallo Zusammen,

ich drücke mich jetzt wahrscheinlich etwas unbeholfen aus.
Ich versuche es, seht mir Bitte nach wenn ich falsche Begrifflichkeiten verwende.

Wir benötigen eure Meinung:
Wir bauen gerade und hoffen im Oktober einziehen zu können.
Hinter unserem Haus ( Westen) ist eine zweite Reihe Häuser und diese ist durch eine Privatstraße von uns getrennt, sie endet in einer Sackgasse.
Einer der hinteren Nachbarn hat uns schon vor Beginn des Baus gefragt, ob er sich durch unser Grundstück mit an das öffentliche Abwassernetz schließen kann.

Er hat mit seinem Nachbar in zweiter Reihe eine Biokläranlage und das wäre wohl immer problematisch ( in wie weit ist uns nicht bekannt) und das Haus soll wohl auch verkauft werden.
Wir hatten es vor einem Jahr abgelehnt. So wie der Nachbar es gerne wollte (im Süden) ging es auch nicht, da wir unsere Garage da stehen haben.

Nun kam heute eine E-Mail wo er erneut anfragt. Er würde sich gerne an unserer Stützmauer lang (Norden), über unser Grundstück anschließen lassen.
Damit es da klappt, benötigt er wahrscheinlich auch eine Hebeanlage.
Wir wissen bisher nicht wie sehr der „Schuh“ drückt, dass er unbedingt an das öffentliche Netz möchte.
Laut E-Mail würde er alles bauliche Übernehmen und uns Entschädigen ( was wäre da angemessen?).
Er meint ein Schacht Zugang wäre dann bei ihm auf dem Grundstück und einer auf öffentlichen Boden!? Wie realistisch ist es das der Schachtzugang, wirklich nicht auf unserem Grundstück wäre?
Wie sehr schränkt einen das Rohr hinsichtlich Bepflanzung und baulicher Maßnahmen ein? Unser Garten hat schon nur 200qm.
Was ist wenn der jetzige Eigentümer verstirbt oder sein Eigentum verkauft- was könnte uns mit potentiellen Nachfolgern drohen?
Was sollte man ggf notariell alles festhalten ggf. auch falls das Rohr mal kaputt geht und unser Garten, dadurch wieder aufgemacht werden muss? Werden alle Rechte und Pflichten dann auf neue Eigentümer 1:1 übertragen?
Gibt es ggf. ein Notleitungsrecht falls er klagen sollte ?

Entschuldigt Bitte die vielen unsortierten Fragen. Wir wissen nicht was wir machen sollen und wo wir uns am Besten hinwenden.

hanghaus2023 07.08.2023 11:08
Du hast keinen Vorteil. Also nicht zustimmen. Ausser der Nachbar macht Dir ein Angebot, was Du nicht ablehnen kannst.

HeimatBauer 07.08.2023 11:43
Wenn er bei sich schon eine Hebeanlage braucht um komplett durch Dein Grundstück zu kommen, wird das Rohr entsprechend hoch liegen, d.h. für Rasen mag es egal sein aber für große Bäume oder zukünftige Fundamente wird es schon lustig.

Ein solches Recht muss auf alle Fälle im Grundbuch eingetragen werden. Mein "Lieblings"nachbar hat das vergessen und daher hat der andere Nachbar, durch dessen Grundstück die Abwasserleitung jetzt verläuft, ein ziemlich heftiges Druckmittel in der Hand.

Ist das Recht erstmal eingetragen, bleibt es da bis an das Ende aller Tage. Mal angenommen irgendwann stinkt es bei Dir im Garten, Du gehst zum Nachbarn er soll gefälligst seine Abwasserleitung reparieren und den Schaden an Deinem Garten beheben - dann sagt er, Du hättest seine Abwasserleitung beschädigt und wenn hier jemand was reparieren muss, dann bist Du es. Muss nicht passieren, kann aber passieren. Sowas muss jetzt geregelt werden.

Eine Skizze wäre hilfreich.

In der Ruine 07.08.2023 11:44
hanghaus2023 schrieb:

Du hast keinen Vorteil. Also nicht zustimmen.
Prima Einstellung! Muss man aus allem einen Nutzen ziehen?
Wenn er keine Nachteile hat, könnte man auch einfach nett sein und als Nachbarn an einem "Abwasser"strang ziehen.

HeimatBauer 07.08.2023 11:47
Leider darf man hier keine Links einstellen - google mal nach "Haufe Notweg- und Notleitungsrecht"

hanghaus2023 07.08.2023 11:57
In der Ruine schrieb:

Wenn er keine Nachteile hat, könnte man auch einfach nett sein und als Nachbarn an einem "Abwasser"strang ziehen.

Ich bin eher der, der seinen Nachbarn keine Steine in den Weg legt.

Das so etwas Nachteile hat braucht man doch nicht hervorheben.

Aber ein Leitungsrecht einräumen ist schon eine Sache, die sehr gut überlegt sein sollte und natürlich im Grundbuch verbrieft werden muss.
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