ᐅ Laut dem Gesetz wird die Baugenehmigung automatisch erteilt, wenn
Erstellt am: 08.01.2018 10:40
Klaus1212 08.01.2018 10:40
Guten Tag,
hat auch jemand schlechte Erfahrung mit dem Bauamt Hamburg Wandsbek?
Bei uns ist die Einspruchsfrist für die Baugenehmigung vor drei Wochen abgelaufen und bei der Behörde ist keiner telefonisch oder schriftlich zu erreichen.
Laut dem Gesetz wird die Baugenehmigung automatisch erteilt, wenn die Behörde sich in der Frist nicht meldet.
Könnte eventuell jemand weiterhelfen, was man nun machen kann?
Vielen Dank.
hat auch jemand schlechte Erfahrung mit dem Bauamt Hamburg Wandsbek?
Bei uns ist die Einspruchsfrist für die Baugenehmigung vor drei Wochen abgelaufen und bei der Behörde ist keiner telefonisch oder schriftlich zu erreichen.
Laut dem Gesetz wird die Baugenehmigung automatisch erteilt, wenn die Behörde sich in der Frist nicht meldet.
Könnte eventuell jemand weiterhelfen, was man nun machen kann?
Vielen Dank.
Lumpi_LE 08.01.2018 11:49
wie du schreibst, wenn du das offizielle Eingangsschreiben hast + Frist ohne Rückmeldung kannst du bauen.
Ich würde mal vorbei fahren, es ist nichts neues, dass Behörden nur zu bestimmten Uhrzeiten ans Telefon gehen.
Ich würde mal vorbei fahren, es ist nichts neues, dass Behörden nur zu bestimmten Uhrzeiten ans Telefon gehen.
Steven 08.01.2018 13:58
Klaus1212 schrieb:
Bei uns ist die Einspruchsfrist für die Baugenehmigung vor drei Wochen abgelaufen
Vielen Dank.Hallo Klaus1212
wie soll ich das verstehen? Etwa so: Die Behörde hat dir die Baugenehmigung erteilt. und keiner hat Einspruch eingelegt? Dann kannst du bauen.
Oder so: Du hast den Baugenehmigungsantrag gestellt und die Behörde hat bisher noch nicht reagiert? Da gibt es keine Ist-Fristen. nur Soll-Fristen.
Steven
Alex85 08.01.2018 20:15
Steven schrieb:
Oder so: Du hast den Baugenehmigungsantrag gestellt und die Behörde hat bisher noch nicht reagiert? Da gibt es keine Ist-Fristen. nur Soll-Fristen.In Hamburg ist die Bearbeitungszeit von vereinfachten Begenehmigungsverfahren je nach Gebäude auf ein oder zwei Monate limitiert. Bescheidet die Behörde bis dahin nicht, gilt der Antrag als genehmigt (Genehmigungsfiktion).
In NRW gibt es etwas ähnliches, das Freistellungsverfahren. Dort ebenfalls mit einmonatiger Frist versehen. Wenn die Behörde ab Zugang der Unterlagen einen Monat schweigt, ist die Sache erledigt. Allerdings endet das Freistellungsverfahren nicht mit einer Baugenehmigung, sondern schlicht mit dem Verzicht auf ein Baugenehmigungsverfahren. Dann braucht es noch eine Woche für die Baubeginnsanzeige, parallel werden die Nachbarn zum Bauvorhaben in Kenntnis gesetzt, und dann kann es schon los gehen.
Steven 08.01.2018 21:04
Hallo Alex85
das ist mir vollkommen neu. Bisher habe ich nur gelesen, dass über eine Baugenehmigung innerhalb von 6 Wochen entschieden werden SOLL. Das juckt aber keinen. Von einer automatischen Baugenehmigung nach Fristablauf ist mir nichts bekannt.
Kannst du mir sagen, wo ich das nachlesen kann?
Steven
das ist mir vollkommen neu. Bisher habe ich nur gelesen, dass über eine Baugenehmigung innerhalb von 6 Wochen entschieden werden SOLL. Das juckt aber keinen. Von einer automatischen Baugenehmigung nach Fristablauf ist mir nichts bekannt.
Kannst du mir sagen, wo ich das nachlesen kann?
Steven
Lumpi_LE 08.01.2018 21:07
In der entsprechenden Bauordnung, ist in Sachsen auch so, Frist 3 Monate.
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