Hallo zusammen,
Wir haben bereits ein Grundstück gefunden und reserviert. Momentan holen wir uns die verschiedensten Angebote ein. Jedoch bin ich jetzt noch auf ein Detail im Bebauungsplan gestoßen, der mich etwas irritiert.
Es sind passive Schallschutzmaßnahmen nach DIN 18005 erforderlich. Auf die Nachfrage bei der Gemeinde wurde uns mitgeteilt das KEIN Gutachten erstellt wurde. Die Imessionen übersteigen den in der Norm festgelegten Wert mit bis zu 5 dB(A).
Das Grundstück befindet sich an einer Landstraße. Die Hauswand soll in etwa 17 m Entfernung zur Straße stehen. Ebenfalls ist bereits ein städtischer Schutzwall aus Erdreich errichtet worden.
Das Haus wird 3 Fach verglaste Fenster erhalten und eine entsprechende Dämmung nach kfw55. Ebenfalls elektrische Rollläden.
Wie finde ich heraus, welche Maßnahme genau erforderlich ist? Oder reichen diese Maßnahmen bereits aus?
Würde mich über Hilfestellungen sehr freuen.
Viele Grüße
Wir haben bereits ein Grundstück gefunden und reserviert. Momentan holen wir uns die verschiedensten Angebote ein. Jedoch bin ich jetzt noch auf ein Detail im Bebauungsplan gestoßen, der mich etwas irritiert.
Es sind passive Schallschutzmaßnahmen nach DIN 18005 erforderlich. Auf die Nachfrage bei der Gemeinde wurde uns mitgeteilt das KEIN Gutachten erstellt wurde. Die Imessionen übersteigen den in der Norm festgelegten Wert mit bis zu 5 dB(A).
Das Grundstück befindet sich an einer Landstraße. Die Hauswand soll in etwa 17 m Entfernung zur Straße stehen. Ebenfalls ist bereits ein städtischer Schutzwall aus Erdreich errichtet worden.
Das Haus wird 3 Fach verglaste Fenster erhalten und eine entsprechende Dämmung nach kfw55. Ebenfalls elektrische Rollläden.
Wie finde ich heraus, welche Maßnahme genau erforderlich ist? Oder reichen diese Maßnahmen bereits aus?
Würde mich über Hilfestellungen sehr freuen.
Viele Grüße
Burn3r1985 schrieb:
Meine Frage ist jedoch, wer prüft das schlussendlich ob wir uns an die passiven Vorgaben aus dem Bebauungsplan halten?Falscher Ansatz. Vorschriften sind nicht immer dazu da, den Bürger zu gängeln.
Nimm das lieber als Rat an, genug für den Schallschutz zu tun. Hinterher lässt es sich kaum noch ändern. Wir hatten hier schon Fälle, wo Leute nach 2 Jahren das neue Haus wieder verkauft haben, weil es zu laut war. Den Mangel dann zu verschweigen, ist schwierig.
Gleiches gälte bei Vermietung. Da ist die Kaltmiete schnell halbiert, wenn es nachweislich zu laut ist.
Den Rest beantwortet dir dein Planer.
H
hausbauer06.11.19 10:51guckuck2 schrieb:
Nimm das lieber als Rat an, genug für den Schallschutz zu tun.Ist meist auch gar nicht viel teurer, schränkt nur die Zahl der Optionen für Mauerwerk, Fenster und Lüftung etwas ein. Und die richtige Ausrichtung der Räume im Grundriss ist meist kostenlos, aber vermutlich der wichtigste Punkt. Nachweise muss das ausführende Bauunternehmen führen. Oder machst du viel in Eigenleistung?