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Für die Nutzung der Abwärme beziehst Du den Raum in die Wärmerückgewinnung Deiner Kontrollierte-Wohnraumlüftung ein.In einem anderen Thread wurde ja angedeutet wie viel Wärme ein Wechselrichter abgibt -> Perfekt um Kleidung zu trocknen. Also ist doch ein großer Trocken- und Technikraum eine nette Idee um die Abwärme optimal zu nutzen.
Und was wäre, wenn der TE in ein paar Jahren beim Bauamt einen Antrag auf Umwidmung des Kellers stellt? Er bezahlt ein paar Scheine und alle sind glücklich oder?
Betrug böswillige Unterstellung, Betrug mit Verzögerung schlaue Gesetzeslückennutzung?Nein, das ist es nicht. Das sind einfach nur böse Unterstellungen von dir.
Um den Mißbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten kümmert sich eigens der §42 AO.Sehe ich nicht so. Bei der Steuer hat man auch einen Berater, welcher das Optimum für einen herausholt. Bei einem 250cm Keller mit Fußbodenheizung scheint auch keiner zu meckern.
Das stimmt zwar, aber hier steht in Frage, ob eine Lücke genutzt oder was Ungesetzliches gemacht wird.Eine schlaue Gesetzeslückennutzung ist kein Betrug