ᐅ Kündigung Lebensversicherung - Bank verweigert Zustimmung
Erstellt am: 23.07.15 21:01
ypg23.07.15 23:33
Kann es sein, dass die Lebensversicherungen an das Darlehen gekoppelt ist?
Das wäre nur so ein Gedanke, bin kein Fachmann in Vertragsangelegenheiten.
Gebunden bis 2018. Aufhebung des Darlehens mit VFE nicht möglich, da kein Verkauf der Immobilie ansteht.
Das wäre nur so ein Gedanke, bin kein Fachmann in Vertragsangelegenheiten.
Gebunden bis 2018. Aufhebung des Darlehens mit VFE nicht möglich, da kein Verkauf der Immobilie ansteht.
Maskulinus23.07.15 23:37
Das kann ich so nicht beantworten. Im Vertrag steht, das die Tilgung durch die 2 LV erfolgen soll. Und es besteht eine Zinsbindung bis 2018. Aber genau dafür gibt es ja die Vorfälligkeitsentschädigung, damit die Bank nicht auf dem entgangenen Gewinn sitzen bleibt.
ypg23.07.15 23:43
Nein. Man kann ein Darlehen nur vor der Ablaufzeit kündigen, wenn ein Verkauf stattfindet. Ansonsten nicht.
Die Generation meiner Eltern haben oft dieses Finanzierungsmodell genommen (70er Jahre): es werden nur Zinsen bezahlt, für die Tilgung zum Schluss eine LV abgeschlossen. Ich bin der Meinung, dass es dadurch eine Koppelung gibt. Wie schon gesagt: bin mir nicht sicher, wäre aber in Deinem Beispiel mal bei der Bank nachfragbar.
Die Generation meiner Eltern haben oft dieses Finanzierungsmodell genommen (70er Jahre): es werden nur Zinsen bezahlt, für die Tilgung zum Schluss eine LV abgeschlossen. Ich bin der Meinung, dass es dadurch eine Koppelung gibt. Wie schon gesagt: bin mir nicht sicher, wäre aber in Deinem Beispiel mal bei der Bank nachfragbar.
Maskulinus23.07.15 23:46
Gut. Das würde ich ja auch verstehen. Aber ich will die Immobilie ja nur 1 x bezahlen, nicht doppelt. Warum benötigen die dann eine doppelte Absicherung ? Das Geld ist ja bereits da, weil angespart. Es ginge der Bank ja nicht verloren.
Jochen10424.07.15 07:33
Maskulinus schrieb:
Offene Forderung = 45.000 €
Bereits angesparte Versicherungssumme, bzw. aktueller Rückkaufswert bei Kündigung der LV:
Versicherung 1 = 55.000 €
Versicherung 2 = 30.000 €
...
Nun möchte der Darlehensnehmer die Versicherung 1 kündigen, um die monatliche Belastung zu reduzieren und das Darlehen vorzeitig abzulösen. Hört sich fast so an, als würden die Versicherungen auch als Sicherheit für das Darlehen verwendet. Wenn nicht sichergestellt ist, dass die Zahlung aus Versicherung 1 auch zur Ablösung des Darlehen verwendet wird, sieht der Berater vielleicht folgendes Problem:
Die nach der Kündigung von Versicherung 1 bestehende Versicherung 2 würde die offene Forderung aber nur zu 2/3 decken. Zudem stellt sich die Frage, ob der genannte Betrag der garantierte Auszahlungsbetrag ist, oder ob hier noch Überschüsse eingerechnet wurden, die eventuell zur Fälligkeit niedriger sein können.
Geh doch einfach mal zu deinem Bankberater und bespreche das vor Ort mit ihm. Am Telefon können schnell mal Missverständnisse entstehen.
toxicmolotof24.07.15 08:38
Ich sehe einen Haken: Der Kreditvertrag ist (auch) durch eine Grundschuld gesichert. Damit ist ein Kredit von Ablauf von 10 Jahren während der Zinsbindung unkündbar.
Thema fachlich durch.
Die Alternative Sperrkonto ist hanebüchen, da die Rendite der LV noch deutlich über der Rendite der Alternativanlage liegen wird.
Die einzigen beiden Gründe die Sinn haben und Aussicht auf Erfolg hätten wäre Objektübertragung/verkauf oder fehlende Kapitaldienstfähigkeit für die beiden LVs.
Ich würde es, wenn die 500 Euro nicht plötzlich schmerzen wegen Einkommensverlust, so weiter laufen lassen. Eine wirtschaftlich sinnvolle Alternative hast du nicht.
Thema fachlich durch.
Die Alternative Sperrkonto ist hanebüchen, da die Rendite der LV noch deutlich über der Rendite der Alternativanlage liegen wird.
Die einzigen beiden Gründe die Sinn haben und Aussicht auf Erfolg hätten wäre Objektübertragung/verkauf oder fehlende Kapitaldienstfähigkeit für die beiden LVs.
Ich würde es, wenn die 500 Euro nicht plötzlich schmerzen wegen Einkommensverlust, so weiter laufen lassen. Eine wirtschaftlich sinnvolle Alternative hast du nicht.
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