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ᐅ Kreditvergabe- Vorschriften der Bank


Erstellt am: 19.07.17 10:09

ypg19.07.17 14:38
herzchen1006 schrieb:
Da steht, dass so und so viel % nach Fertigstellung von ... ausgezahlt wird

Ein Vertrag mit falschen Konditionen?
tomtom7919.07.17 14:39
Wenn ihr das Geld für die Küche angegeben habt als Eigenkapital habt ihr Pech und müsst es jetzt verbrauchen. Die Küche wird dann vom Überschuss bezahlt. Das hätte euch euer Makler sagen müssen.
herzchen100619.07.17 14:42
Wir haben aber angegeben, dass wir KEIN Eigenkapital haben. Eben aus dem Grund, damit die Bank nicht sagen kann, dass wir Eigenkapital nehmen sollen. Aber die wollen ja, dass wir die Rechnungen aus dem Hauserlös bezahlen. Doch das Geld gibt es doch erst nach Übergabe des Hauses. Und das wird erst passieren, wenn wir auch unser Haus fertig haben...*ächz*
tomtom7919.07.17 14:44
Also müsst ihr Zwischenfinanzieren.
Alex8519.07.17 14:47
Das klingt so, als wäre das ganze Konstrukt überhaupt nicht passend zur Situation. Was du brauchst ist eine Zwischenfinanzierung die mit Verkauf der alten Immobilie abgelöst wird.
Wird die alte Immobilie überhaupt irgendwo im Vertrag erwähnt? Ich rate mal, nein, und die Konditionen entsprechen denen einer Vollfinanzierung.
Wenn dem so ist, hat der "Berater" aber gewaltig den Beruf verfehlt
ypg19.07.17 14:56
Ich wiederhole meine Frage: ist Euer Hausverkauf schon notariell besiegelt?


In aller Kürze Grüsse
eigenkapitalvertragkücheimmobilie