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ᐅ Kragarmtreppe hält nicht, Treppenbauer ist kein Treppenbauer

Erstellt am: 30.01.25 16:37
F
Fenix34
Hallo liebe Forummitglieder,

ich bin total verzweifelt. Wir bauen gerade ein Haus. Ich habe mir jahrelang eine Kragarmtreppe gewünscht. Die Unternehmen, die sich auf Kragarmtreppen spezialisiert haben, waren leider nicht in unserem Budget. Deshalb habe ich über eBay Kleinanzeigen eine Anzeige inseriert, daraufhin hat sich jemand gemeldet, der behauptet hat, er sei Treppenbauer. Das Ganze hat bei ihm „nur“ die Hälfte gekostet, was immer noch sehr viel Geld ist. Ende vom Lied; er hat 3 Mal versucht, die Stufen an die Betonwand zu befestigen. Beim ersten Versuch, haben die Stufen nicht gehalten. Beim zweiten Versuch hatte er andere Anker dabei. Beim dritten Versuch hat er Kleber verwendet. Mit dem Kleber haben die Stufen 3 Wochen gehalten. Die Treppe hat keiner benutzt, eben haben wir gesehen, dass eine Stufe rausgeflutscht ist und nicht mehr ordnungsgemäß befestigt ist.
Nach dem gescheiterten ersten Versuch, bin ich stutzig geworden und die Handwerkskammer kontaktiert. Er ist zwar dort angemeldet, jedoch nicht als Treppenbauer, er darf lediglich Drahtgestelle herstellen.
Natürlich haben wir ihm anfangs die Anzahlung überwiesen. Und nach dem dritten Versuch auch die fällige Summe.
Ich vertraue ihm nicht mehr. Sollte ich einen Anwalt einschalten und mein Geld zurückverlangen oder ihm noch eine Chance geben? Ich habe Angst, dass wir uns da etwas brechen, wenn die Treppe nicht ordnungsgemäß berechnet und befestigt worden ist.
H
hanghaus2023
02.02.25 20:03
Soll das Sichtbeton bleiben? Oder wird noch verputzt?
Allthewayup schrieb:


Dem TE würde ich sofortige Unterstützung durch einen Rechtsbeistand raten, alles andere verzögert die Sache nur.
Das verzögert erst recht.

Ein Statiker mit Sachverstand sollte das am besten erstmal berechnen.
A
Allthewayup
02.02.25 20:14
hanghaus2023 schrieb:

Das verzögert erst recht.

Das sehe ich anders. Juristisch haltbare Frist zur Nachbesserung setzen wenn nicht bereits geschehen und entweder passiert der dritte Pfusch oder gar nichts. Dann Ersatzmaßnahme vornehmen lassen und das Kostendelta zwischen Fachfirma und Pfuscher von eben diesem einklagen.
Geht halt nur im Nachgang.
Abzuwarten bis ein Rechtsstreit geführt wurde hatte ich auch nicht im Sinn.
Wie wir hier anhand eines Bildes ja sehen konnten, hatte der gute Mann wohl keine Ahnung, weder von dem was er da Tat, noch wie er es Tat.