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ᐅ Kostenbewertung Gebrauchtkauf


Erstellt am: 09.10.2016 11:32

Peanuts74 02.11.2016 07:09
Der Verkäufer muss ja immer noch selbst entscheiden können. Und wenn er signalisiert, dass bei dem Preis noch Verhandlungsspielraum ist, dann sollte der Makler das nicht abtun.
BTW, das wird er auch nur machen, wenn er einen Exklusivvertrag hat und ihm keiner zuvorkommen kann.
Und gerade das auszunutzen und evtl. nicht im Sinne des Verkäufers, der vielleicht schnell verkaufen möchte, zu handeln, finde ich eine Frechheit.

[Aufforderung zum Rechtsbruch entfernt - Mod. Dirk Grafe]

DG 02.11.2016 09:27
Peanuts74 schrieb:
Dann tausch ganz frech mit dem Verkäufer die Nummer und einige Dich mit ihm. Näheres gern per PN...

Das ist so ziemlich das Dämlichste, was man raten/tun kann - vielmehr rate ich Euch beiden, von derartigen Überlegungen sofort und endgültig Abstand zu nehmen, solange das Mandat des Maklers nicht abgelaufen ist.

Der Makler bekommt das auf jeden Fall raus und hat dann rechtlichen Anspruch auf die volle Provision.

Zudem ist das vermeintliche Umgehen des Maklers komplett sinnlos - der Makler hat gar nicht die Möglichkeit, ein Angebot zu blocken, auch wenn er das gerne so kommuniziert. Man gibt das Angebot schriftlich beim Makler ab und erkundigt sich beim Verkäufer, ob er es bekommen hat.

Sollte der Makler die Weiterleitung eines schriftlichen Angebots tatsächlich blockieren, würde er seine vertraglichen Pflichten verletzen und damit wäre der Weg für eine Einigung ohne Makler natürlich frei. Vorher definitiv nicht.

MfG
Dirk Grafe

Peanuts74 02.11.2016 12:55
Ich hatte nirgends dazu aufgefordert, den Makler zu "umgehen", sondern lediglich, sich mit dem Verkäufer auszutauschen.
Wie bitte soll man sonst auch nachfragen, ob er das schriftliche Angebot bekommen hat, wenn man den Verkäufer nicht kontaktieren kann? Und schriftlich läuft bei uns auch gar nichts ab, in der Regel setzen sich Verkäufer, Interessent und Makler zusammen und verhandeln.
Klar, wenn es sich um ein gutes Haus in gefragter Lage zu einem vernünftigen Preis handelt, und der Makler zudem einen Exklusivvertrag hat, besteht aus dessen Sicht keine Eile, er wird hoffen, das Haus zum vollen Preis verkaufen zu können. Wenn der Verkäufer aber schnell verkaufen möchte/muss und deshalb auch einen Preisabschlag in Kauf nehmen würde, dann hat der Makler die Pflicht, das auch so zu machen! Und allein deshalb hatte ich empfohlen, sich mit dem Verkäufer in Verbindung zu setzen.
Wie man den Makler aussticht, dafür gibt es Möglichkeiten, dazu habe ich, der selbst nebenbei als Makler tätig ist, aber nicht aufgerufen!

Bauexperte 02.11.2016 13:41
Peanuts74 schrieb:

... der selbst nebenbei als Makler tätig ist ...
Nebenbei - was ist darunter genau zu verstehen?

Grüße, Bauexperte

Peanuts74 02.11.2016 14:20
Bauexperte schrieb:
Nebenbei - was ist darunter genau zu verstehen?

Grüße, Bauexperte

Dass ich neben meinem normalen Beruf freiberuflich für einen größeren Makler arbeite...

Bauexperte 02.11.2016 15:12
Danke.

Grüße, Bauexperte
maklerschriftlich