W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Kostenberechnung Architekt und daraus folgend sein Honorar


Erstellt am: 11.08.2022 13:09

Marc1982 11.08.2022 13:09
Hallo,
ich plane einen eingeschossigen Anbau und habe mir für die Baugenehmigung einen Architekten empfehlen lassen. Er hat spontan einen Entwurf erstellt, der in keinster Weise meinen Vorgaben entspricht (Wohnfläche 30 % kleiner, Eingang auf falscher Seite, viel zu kleine Nutzräume, dafür eine riesige ungewollte Wohnküche, etc.). Auf die Mitteilung, dass das alles von den schriftlichen Vorgaben abweicht, bekam ich nur sein Honorarangebot (Honorarzone III, Mittelsatz). Er kalkuliert bei 70 qm über 200.000 Euro Kosten. Das halte ich für maßlos übertrieben zumal die tatsächliche Baufläche rund 100 qm beträgt. Viele der aufgeführten Posten werde ich ohnehin selbst machen oder werden gar nicht erst verwirklicht (wie Treppen).

Kann mir jemand sagen, ob die einzelnen Posten, die er ansetzt, zwingend in der Rechnung mit drin sein müssen und ob sie in der Höhe berechtigt sind bzw. wo ich die Höhe abgleichen kann?

Wird jeder Posten immer mit der gesamten Wohnfläche multipliziert?

Ich finde es befremdlich, dass ein Architekt eine Schätzung abgibt und auf der Basis seiner eigenen Schätzung sein Honorar berechnet. Das ist aber offensichtlich so üblich.

Allein die Baugenehmigung würde mich so gut 10.000 Euro kosten ohne Statiker, Vermesser, Gebühren, etc. Mehr als die Baugenehmigung einholen soll der Architekt auch gar nicht machen.

Tabelle der Baukosten pro m² WFL nach Gewerken gemäß DIN 276 mit Netto- und Bruttobeträgen.

Schipa88 11.08.2022 13:51
Welche Baugenehmigungsbehörde nimmt den 5% als Gebühr? Du meinst wohl 5 Promille oder? Dann wären es 1000€ 🙂

i_b_n_a_n 11.08.2022 14:54
er meint das Honorar des Architekten der die Unterlagen (und die Unterschrift!) bis zur Baugenehmigungsreife anfertigen soll. Nach HOAI, Phase ?
Finds befremdlich. Da wir aber bei dem Gespräch nicht dabei waren wissen wir nicht was genau vereinbart wurde (immer Gesprächsprotokoll nach Gespräch per E-Mail senden: Wie vorhin persönlich besprochen .. fasse ich unser Gespräch wie folgt zusammen ...)
Ein Auftrag ist mündlich schneller erteilt als man gucken kann (Beweiskraft mal außen vor)

SaniererNRW123 11.08.2022 15:17
Marc1982 schrieb:

Er hat spontan einen Entwurf erstellt, der in keinster Weise meinen Vorgaben entspricht (Wohnfläche 30 % kleiner, Eingang auf falscher Seite, viel zu kleine Nutzräume, dafür eine riesige ungewollte Wohnküche, etc.). Auf die Mitteilung, dass das alles von den schriftlichen Vorgaben abweicht, bekam ich nur sein Honorarangebot (Honorarzone III, Mittelsatz). Er kalkuliert bei 70 qm über 200.000 Euro Kosten. Das halte ich für maßlos übertrieben zumal die tatsächliche Baufläche rund 100 qm beträgt. Viele der aufgeführten Posten werde ich ohnehin selbst machen oder werden gar nicht erst verwirklicht (wie Treppen).
1. Was habt Ihr beauftragt? Gibt es schon einen Architektenvertrag? Du schreibst, dass Du sein Honorarangebot erhalten hast. Was bedeutet das alles bzw. wie ist alles gelaufen?
2. Um sein Honorar zu verdienen, muss er Euch nicht irgendeine Planung, sondern die von Euch gewünschte Planung vorlegen. Insofern hat der Architekt - sofern Ihr ihn überhaupt schon beauftragt habt, noch kein Honorar verdient.
3. Die Kostenkalkulation mit € 2.850 je qm Wohnfläche ist realistisch und insofern auch geeignet, sein Honorar zu bemessen. Ob Du am Ende für die Arbeiten Handwerker beauftragst oder im "schlimmsten" Fall alles in EL machst, ist für die Honorarberechnung unbedeutend.

k-man2021 11.08.2022 19:24
SaniererNRW123 schrieb:

Ob Du am Ende für die Arbeiten Handwerker beauftragst oder im "schlimmsten" Fall alles in EL machst, ist für die Honorarberechnung unbedeutend.
Wobei die Kostenrechnung über alle Leistungsphasen mitgeführt wird und sein Honorar stets an die aktuellen Ist-Kosten angepasst wird

Marc1982 11.08.2022 19:34
1. Es wurde bisher überhaupt nichts beauftragt. Es wurde kein Architektenvertrag geschlossen. Die Honorarvereinbarung hat er mir ja erst mit der Tabelle oben zugesendet.
2. Interessant. Was könnte er denn bisher in Rechnung stellen ohne Vertrag? Er war mal hier, hat mit dem Bauamt telefoniert, hat mir Emails geschrieben. Anhand der Emails ergibt sich eben auch, dass wir die Dinge ganz anders vorgegeben haben als er sie gezeichnet hat.
3. Danke. Dann ist er immerhin ehrlich zu mir. Was mich stutzig macht ist, dass Freunde einen größeren Anbau gemacht haben und dem Architekten (der weiter weg wohnt) pauschal 2000,-€ + MwSt bezahlt haben bis zur Baugenehmigung. Ich bin überrascht, dass ich für weniger rund 4x soviel zahlen soll. Wahrscheinlich muss ich dann mit dem Architekten ein klärendes Gespräch führen und notfalls jemanden engagieren, der deutlich günstiger ist als nach der HOAI. Immerhin ist die ja nicht mehr verpflichtend.
architektenvertraghonorarangebotbaugenehmigungwohnflächeanbaurechnungschätzunghoai