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ᐅ Kosten für Straßenausbau - Stadt will Baugrundstücke erschließen

Erstellt am: 24.10.17 19:02
F
flight
G
garfunkel
02.11.17 16:48
Vielleicht lässt sich die Stadt auch drauf ein das der senkrechte Feldweg aufgelöst nicht zur Straße gebaut wird und für den TE und dessen Nachbar umgeschrieben wird.
Dann wäre nämlich das Straßenproblem bis auf die bestehende nicht weiter relevant.

Jedenfalls mit der Stadt handeln, in aller Regel geht da schon etwas
1
11ant
02.11.17 19:31
Kaspatoo schrieb:
mit im Grundbuch eingetragenem Nutzungsrecht über 100 Jahre,
Mehr als 99 Jahre werden nicht gehen, wg. Gewohnheitsrecht ;-)
flight schrieb:
Ich behalte alle Wiesen, die anderen Besitzer verkaufen aber. Die Stadt beschließt trotzdem, die Baugrundstücke zu erschließen. Der Feldweg wird erneut zur Straße und diese grenzt an alle meine drei Grundstücke.
Völlig unabhängig von Deinem Verkaufszeitpunkt und wie lange Du die Wiesen als aus Deiner Sicht Wiesen liegen läßt: sobald sie rechtlich Bauland sind, bist Du bei der Erschließungsumlage mit im Boot. Wie lange Du wartest, die Baulandwerdung auch per Verkauf zu evaluieren, ist der Gemeinde egal. Mir scheint, Du lebst in dem Irrtum, so lange Du die Grundstücke begrast lassen würdest, käme noch keine Rechnung für den Straßenbau (?)
flight schrieb:
woran orientieren sich diese anteilig? Angrenzende Länge zur neuen Straße? Gesamtgrundstücksfläche?
An der Fläche - möglicherweise nicht als einzigem.
flight schrieb:
Ich will halt nicht jetzt Flächen verkaufen und dann den Großteil in ein paar Jahren wieder zurückbezahlen, wenn die Stadt irgendwelche Erschließungs- oder Straßenbaukosten im Nachgang geltend machen will.
Ein Unverhältnis zwischen Veräußerungsgewinn der ersten Wiese und der Erschließungsumlage für die zweite ergäbe sich nur, wenn Du das Bauerwartungsland zum Wiesenpreis abgäbest. Straßenbaukosten sind nach Fertigstellung zügig abzurechnen. Fertigstellung kann auch einen Schlußstein meinen, wenn alles andere schon neunundzwanzig Jahre vergessen ist. Gemeinden sind Gauner ;-)
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erschließungsumlagefertigstellung