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Erstellt am: 01.12.17 14:02

ares8307.12.17 14:59
Alex85 schrieb:
In der Tabelle stehen ist schonmal gut, aber imho muss nach einem Jahr noch die Jahresarbeitszahl nachgewiesen werden. Das ließe sich aber nachlesen.
Wenn die Wärmepumpe die Jahresarbeitszahl nicht erreicht passiert nichts. Die BAFA geht lt. Merkblatt davon aus das es leichte Abschläge von der errechneten Zahl gibt. Man muss dann kein Geld zurückzahlen.
bluminger07.12.17 16:35
Die LWZ 504 von Stiebel Eltron erreicht eine Jahresarbeitszahl von 4,5 aber auch im Jahresarbeitszahl Rechner nicht, liegt bei ca 4,0.
Details, wie das geklappt hat, wären interessant.
ares8307.12.17 18:26
Wir haben vom Hersteller Berechnungen bekommen für eine Jahresarbeitszahl von über 4,5 und diese bei der BAFA eingereicht. Die Rechner im Netz berücksichtigen nicht alles anscheinend. Die genauen Details habe ich ehrlich gesagt nicht verstanden, aber die WRG spielt dabei wohl eine Rolle. Bei der LWZ 504 handelt es sich ja um ein Kombigerät mit Kontrollierte-Wohnraumlüftung.
stiebel eltronbafajahresarbeitszahl