ᐅ Kosten für den Abriss eines Hauses mit Asbest
Erstellt am: 27.08.2025 19:36
ajokr2025 15.09.2025 15:52
GregorBerger schrieb:
Wer entscheidet darüber, ob es vor dem Abriss erstellt werden muss?Wahrscheinlich der Abbruchunternehmer, der seine Leute ggf dem Asbeststaub aussetzt, und das kontaminierte Zeugs auf irgendeiner Deponie los werden will. Mit befreiendem Gutachten wird die Maßnahme um Ecken billiger. ypg 15.09.2025 16:34
GregorBerger schrieb:
Wer entscheidet darüber, ob es vor dem Abriss erstellt werden muss?Der Gesetzgeber, Gefahrstoffverordung etc.GregorBerger schrieb:
Und ist es verpflichtend?Ja. Ohne Gutachten, kein fachgerechter Abbruch und Entsorgung. nordanney 15.09.2025 16:47
ypg schrieb:
Der Gesetzgeber, Gefahrstoffverordung etc.
Ja. Ohne Gutachten, kein fachgerechter Abbruch und Entsorgung.Nicht ganz bzw. nicht direkt. Gesetzlich verpflichtend ist es nicht. Aber es wird sehr häufig gefordert. Es ist bei ASI-Arbeiten geregelt, dass der Bauherr (also der Käufer, der abreißen lassen will), die ausführenden Firmen vorab informieren muss, ob diese bei Arbeiten mit Gefahrstoffen rechnen müssen. Er ist also auskunftspflichtig und kann diese Auskünfte durch ein Gefahrstoffkataster mit Gefährdungsabschätzung erteilen.Das muss nicht nicht zwingend ein Sachverständiger/Gutachter machen. Wenn aber schon klar ist, dass man etwas finden wird, bleibt faktisch keine Wahl, denn eine ausführende Firma wird so ein Gutachten zwingend haben wollen.
Insofern keine gesetzliche Pflicht fürs Gutachten. In einem Großteil der Fälle, wird aber der Eigentümer das Haus vor Abriss untersuchen lassen (müssen) oder beauftragt das Abrissunternehmen damit vor Auftragserteilung.
P.S. Gilt so für Niedersachsen, ob es in anderen Bundesländern anders lautende Vorgaben gibt, weiß ich nicht.
ypg 15.09.2025 17:32
nordanney schrieb:
P.S. Gilt so für Niedersachsen, ob es in anderen Bundesländern anders lautende Vorgaben gibt, weiß ich nicht.Die GefStoffV gilt bundesweit. Und der Par 11 / 11a regelt auch iwo Privathaushalte, nicht nur Arbeitgeber oder Unternehmen.Das mit dem Gutachten hatte ich wo gelesen, was ich nicht mehr nachvollziehen kann. Wahrscheinlich KI 😉
nordanney 15.09.2025 17:54
ypg schrieb:
Die GefStoffV gilt bundesweitJep. Aber es kann sein, dass einzelne Bundesländer über das von mir geschriebene noch hinausgehen = die von dir angesprochene Pflicht auch gesetzlich