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ᐅ Kosten bei Absage des Bauvorhabens


Erstellt am: 09.08.22 20:40

Allthewayup16.08.22 20:49
Jetzt ist wichtig welcher Vertrag genau geschlossen wurde, bzw. auf welcher Basis. Baugesetzbuch? VOB?

Bei Schlüsselfertigbauten, bzw. Bezugsfertigbauten kommt meist ein Werkvertrag auf Basis Baugesetzbuch Zustande. Hier ist es laut Rechtsprechung so, dass der Vertragspartner nur abrechnen kann was er tatsächlich vor Kündigung an Leistungen erbracht hat. Ein Gewinn von 100% halte ich für nicht haltbar, da er den Bauslot anderweitig vergeben kann und ihm dadurch kein Gewinn entgeht - im weitesten Sinne. Alles pauschal mit 10% anzusetzen halte ich auch für zu wage und nicht mit der Rechtsprechung einhergehend. Es wird schwierig dem Gericht nachzuweisen, dass B... Z.... hier knappe 100k zustehen sollten, wenn noch nichtmal mit dem Bau begonnen wurde. Und selbst wenn bereits Material bestellt wurde, lässt sich das auf anderen Baustellen verarbeiten. der Vertragspartner ist also in der Pflicht den Schaden konkret nachzuweisen und nicht mit pauschalen um sich zu werfen. Das soll meiner Meinung nach nur davor abschrecken genau das zu tun - einen Vertrag aufzulösen.

Ich würde hier nicht einfach zahlen sondern ein Beratungsgespräch beim Fachanwalt in Anspruch nehmen. Vor Gericht läuft es dann doch meistens auf einen Vergleich raus und da sehe ich bei der Summe eines Einfamilienhaus für euch doch erhebliches Potential gegenüber den Pauschalen.

Versteht mich nicht falsch, ich möchte niemandem die Hosen ausziehen, aber 100% Gewinnersatz als ein Teil der Vertragsstrafe ist absoluter nonsense. Noch läuft die Branche einigermaßen und den verlorenen Zeitslot kann diese Firma mit hoher Wahrscheinlichkeit anderweitig vergeben.
Snowy3617.08.22 21:31
Was lief denn da vorher schon schief das im Winter gar nicht begonnen wurde ?
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