ᐅ Konterlattung im Innenbereich bei Dachdämmung
Erstellt am: 24.12.09 06:08
KPS02.01.10 08:36
Venice schrieb:
Den Blower-Door Test werde ich nach dem Fertigstellen der Isolierungsarbeiten durchführen lassen.
Noch einmal an diesem neuralgischen Punkt nachgehakt:
Für mich besteht der eigentliche Nutzen einer solchen Messung nicht vordergründig darin, die sogenannte Luftwechselrate zu ermitteln und mit Energieeinsparverordnung- oder DIN-Grenzwerten abzugeichen, um daraus eine Begrenzung der Lüftungswärmeverluste abzusichern.
Wird ein solcher Test zu einem Zeitpunkt durchgeführt, wenn die luftdichte Ebene noch zugänglich ist, lassen sich selbst kleinste Fehlstellen lokalisieren und fachgerecht beseitigen!
Diese differenzdruckgestützte Leckagesuche sehe ich als eine der wichtigsten Qualitätssicherungsmaßnamen im Innenausbau an.
Ein erfolgreiches Baujahr 2010 wünscht
KPS
VeNice02.01.10 19:45
Wobei ich aber nun immer noch nicht weiß was ich im Punkt Zwischensparrendämmung machen soll .....
KPS03.01.10 05:48
Hallo @Venice,
Du meinst gewiss die Untersparrendämmung.
Bei Unsicherheiten halte ich es für unumgänglich, die Hotline von (in diesem Fall von Isover) anzurufen und dort die komplette konstruktive Durchbildung der betreffenden Bauteile angeben. Für die Dachschräge alo z.B. von außen nach innen:
Harte Dacheindeckung (Dachziegel bzw. Dachsteine)
Lattung + Konterlattung
Unterspann- bzw. Unterdeckbahn (Bezeichnung, Hersteller SD-Wert)
Sparrenabmessungen und -Abstand
Zwischensparrendämmung (Bezeichnung, Hersteller, Dicke, WLG)
Dampfbrems-/Luftdichtheitsfolie (Bezeichnung, Hersteller, SD-Wert, ...)
weiter vorgesehen:
gegebenenfalls Untersparrendämmung zwischen
Holzunterkonstruktion für (z.B. einlagige) Gipskartonbeplankung (12,5 mm) im Abstand von ca. 30 cm.
Frage: Ist eine Untersparrendämmung bedenkenlos möglich und wenn ja: In welcher Dicke und WLG)?
Solche Aufbauten gehören professionell geplant! Dafür ist auch die o.a. Nachfragemöglichkeit beim Hersteller keine Alternative ... und auch die Nachfrage in Internet-Foren niemals ausreichend.
(3 Antworten - 3 Meinungen, und jeder sagt etwas anderes ... aber keiner wird für seine Aussage haften!)
Die Landesbauordnung und die Energieeinsparverordnung verlangen nicht ohne Grund, dass derartige Leistungen von dafür ausgebildeten Fachleuten auszuführen sind.
Das gilt sowohl für die Planung, als auch die Bauausführung und deren Kontrolle. Wer dafür nicht das erforderliche Fachwissen besitzt, muss fremdes Wissen zukaufen.
Hier gilt also öffentliches Baurecht, welches der Bauherr (als "Generalhafter") nicht einfach abwählen und beispielsweise durch (vielleicht gar dubioses) Internet-"Wissen" ersetzen kann.
Mit freundlichem Gruß
KPS
Du meinst gewiss die Untersparrendämmung.
Bei Unsicherheiten halte ich es für unumgänglich, die Hotline von (in diesem Fall von Isover) anzurufen und dort die komplette konstruktive Durchbildung der betreffenden Bauteile angeben. Für die Dachschräge alo z.B. von außen nach innen:
Harte Dacheindeckung (Dachziegel bzw. Dachsteine)
Lattung + Konterlattung
Unterspann- bzw. Unterdeckbahn (Bezeichnung, Hersteller SD-Wert)
Sparrenabmessungen und -Abstand
Zwischensparrendämmung (Bezeichnung, Hersteller, Dicke, WLG)
Dampfbrems-/Luftdichtheitsfolie (Bezeichnung, Hersteller, SD-Wert, ...)
weiter vorgesehen:
gegebenenfalls Untersparrendämmung zwischen
Holzunterkonstruktion für (z.B. einlagige) Gipskartonbeplankung (12,5 mm) im Abstand von ca. 30 cm.
Frage: Ist eine Untersparrendämmung bedenkenlos möglich und wenn ja: In welcher Dicke und WLG)?
Solche Aufbauten gehören professionell geplant! Dafür ist auch die o.a. Nachfragemöglichkeit beim Hersteller keine Alternative ... und auch die Nachfrage in Internet-Foren niemals ausreichend.
(3 Antworten - 3 Meinungen, und jeder sagt etwas anderes ... aber keiner wird für seine Aussage haften!)
Die Landesbauordnung und die Energieeinsparverordnung verlangen nicht ohne Grund, dass derartige Leistungen von dafür ausgebildeten Fachleuten auszuführen sind.
Das gilt sowohl für die Planung, als auch die Bauausführung und deren Kontrolle. Wer dafür nicht das erforderliche Fachwissen besitzt, muss fremdes Wissen zukaufen.
Hier gilt also öffentliches Baurecht, welches der Bauherr (als "Generalhafter") nicht einfach abwählen und beispielsweise durch (vielleicht gar dubioses) Internet-"Wissen" ersetzen kann.
Mit freundlichem Gruß
KPS
VeNice03.01.10 06:49
Hallo KPS,
klar, ich meinte die Untersparrendämmung.
Ich werde dann morgen mal Isover anrufen, nachfragen und deren Meinung einholen.
Bis dahin erst mal vielen Dank für die Informationen und Tipps.
klar, ich meinte die Untersparrendämmung.
Ich werde dann morgen mal Isover anrufen, nachfragen und deren Meinung einholen.
Bis dahin erst mal vielen Dank für die Informationen und Tipps.
KPS04.01.10 14:32
Eine Information über die Herstellerantwort wäre toll!
parcus04.01.10 18:27
die Spannrichtung der Folie ist von Sparren zu Sparren.
Also ca, 60 cm, die Durchbiegung auch auf den Fotos zu erkennen.
D.h. ob nur über einen "Punktfläche" oder über eine "Streckenfläche" gehalten wird, ist durchaus ein großer Unterschied, gerade bei dünnen Folien.
Die Flächen unterscheiden sich um ein vielfaches.
Die Windkräfte sind durchaus relevant, wenn die Unterspannbahn nicht verklebt ist. Insbesondere der Sog.
Ähnliche Themen