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ᐅ Komplettrechnung: wie viel Grundstück können wir uns leisten?


Erstellt am: 19.09.23 01:05

WilderSueden20.09.23 08:37
mman182 schrieb:

Wo meint ihr denn würden sich die Baunebenkosten in meinem Beispiel bewegen?
Das hängt im Wesentlichen davon ab, was genau du unter Baunebenkosten verstehst. Bei dir fehlt zum Beispiel noch ein Budget für Küche, Möbel und Außenanlagen (fällt mir erst jetzt auf). Manche Leute rechnen das in die Baunebenkosten ein, dann sind die natürlich exorbitant. Ansonsten hast du halt Versorgeranschlüsse, Erdarbeiten, etc., wobei manche wiederum die Erdarbeiten gesondert rechnen und die Erdarbeiten an sich extrem vom Grundstück abhängen...wenn du ein bisschen zu dem Thema stöberst, findest du hier Listen von Baunebenkosten.
Tassimat20.09.23 11:00
mman182 schrieb:

Aber um mal Klarheit rein zu bringen:
Meine Frau ist Zahnärztin mit Nettoeinkommen von knapp 8,5k. Das bekommt sie grade noch immer, da im Berfusverbot. Das wird sich bis Ende 24 auch nicht ändern, daher bis dann Netto-Haushaltseinkommen von 13k. Danach gibt es eine ganze Weile Elterngeld bis sie wieder halbtags arbeitet, daher dann nur das halbe Einkommen gerechnet (wird wahrscheinlich etwas mehr). Dass wir den Kredit in der Einkommensschwachen Zeit nicht abschließen ist klar, ebenso, dass wir ausreichend Rücklagen haben.
Mit diesen Zahlen steht ihr doch super da, da erübrigt sich der ganze Thread. Klar könnt ihr ein Haus bauen. Was soll daran nicht machbar sein?

Diskussionswürdig finde ich die "Ungerechtigkeit", dass man als Zahnärztin die vollen 8,5k Gehalt im Beschäftigungsverbot und in der unbegrenzen Stillzeit bekommt, wo sich jeder andere Arbeitnehmer mit 1,8k maximalem Elterngeld zufriedengeben muss... unfassbar. Die Allgemeinheit zahlt dafür...
Tolentino20.09.23 11:19
Häh? Nee. Das ist ja nicht Elterngeld. Wenn eine werdende Mutter Beschäftigungsverbot kriegt, dann zahlt der Arbeitgeber eben das Gehalt weiter (6 Wochen lang, danach die Krankenkasse). Bei Selbständigen dann gfs. eben eine entsprechend abgeschlossene PKV von Anfang an.
Dann müsste man die Gehaltsunterschiede an sich schon anprangern.
kati133720.09.23 11:32
Tassimat schrieb:

Diskussionswürdig finde ich die "Ungerechtigkeit", dass man als Zahnärztin die vollen 8,5k Gehalt im Beschäftigungsverbot und in der unbegrenzen Stillzeit bekommt, wo sich jeder andere Arbeitnehmer mit 1,8k maximalem Elterngeld zufriedengeben muss... unfassbar. Die Allgemeinheit zahlt dafür...

Das stimmt so nicht. Im Beschäftigungsverbot erhält jede Angestellte ihr normales Gehalt vom AG weiter. Aber nur bestimmte, gefährdete Berufsgruppen kriegen in der Schwangerschaft überhaupt ein Beschäftigungsverbot.
Ansonsten gelten für eine Zahnärztin die gleichen Regeln wie für alle anderen Mütter. Nach der Geburt hat man noch X Wochen (kommt auf Kind / Geburt an) Anspruch auf Nettogehalt abzgl Mutterschaftsgeld, danach kommt Elterngeld bis zu einer bestimmten Summe/Zeit.
WilderSueden20.09.23 11:32
Apropos Gehaltsunterschiede...habt ihr schon mal diskutiert, dass er Teilzeit arbeitet und sie Vollzeit?
Tolentino20.09.23 11:49
Ist das so? wo steht das?
Wenn es so ist, ist der Thread überflüssig.
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