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ᐅ Kombination freier Architekt mit Generalunternehmen sinnvoll?


Erstellt am: 19.09.2017 22:40

Danineedshelp 19.09.2017 22:40
Hallo.
ich habe mich kurzerhand in diesem Forum angemeldet und hoffe auf eure Tipps und Erfahrungen.
Wir haben ein tolles Baugrundstück gefunden und inzwischen gekauft. Laut Bebauungsplan hätten wir jedoch lediglich ein stinknormales Satteldach-Einfamilienhaus mit Eingeschossigkeit bauen dürfen.
Weil wir das nicht wollen, haben wir uns Rat bei einem hiesigen Architekten gesucht.
Mit Erfolg. Der Bebauungsplan erlaubt uns nun ein Flachdach.Da das obere Stockwerk prozentual um einen bestimmten Faktor kleiner ist, gilt der aktuelle Hausentwurf, trotz zwei Vollgeschossen ohne Dachschräge, als Eingeschossig.
Für uns eine wunderbare Lösung. Der Architektenbesuch hat sich absolut gelohnt.

Nun komme ich langsam zu meiner Frage:

Wir haben eine perfekte Entwurfsplanung unseres Architekten....
kombinieren möchten wir die bisherige Arbeit unseres Architekten nun mit der Leistung eines Generalunternehmens in Schlüsselfertiger Bauweise.
Grund hierfür sind zum einen private gute Kontakte, die sicherlich einen preislichen Vorteil mit sich bringen.
Auf der anderen Seite möchten wir auch ungern jedes Gewerk einzeln ausschreiben...Thema Gewährleistung, Absprache, Koordination.

Unsere bisherige Idee: unser Architekt macht eine Ausführungsplanung mit der das Generalunternehmen dann die Arbeit aufnehmen kann. Der Architekt würde , auf stundenbasis abgerechnet, hin und wieder die Baustelle besuchen und die Ausführung kontrollieren.
Das Generalunternehmen baut nach der Ausführungsplanung des Architekten schlüsselfertig.

-das Generalunternehmen muss für die Kalkulation seine eigene Ausführungsplanung machen...können wir uns die Ausführungsplanung des Architekten sparen oder lieber doppelt zahlen um sicher zu stellen, dass die Ideen, die das Haus ausmachen auch umgesetzt werden...auch wenn ärgerlich???

-unser geplantes Haus ist kein 0-8-15 Standardhaus ...dem Generalunternehmen fehlt ggf. die Erfahrung aus einer Entwurfsplanung eine gute Ausführungsplanung zu erstellen???

-derzeit herrscht ein Bauboom...
die Marge des Generalunternehmens = Kosten Architekt für Ausschreiben Gewerke inkl. Bauleitung ???!

Sicherlich kostet ein Architekt, aber ich kann keine Ausführungsplanungs-Zeichnungen lesen und prüfen, ob alle Details vom Genralunternehmen bei Vorlage einer Entwurfszeichnung verstanden wurden.

Hat jemand von euch Erfahrungen mit dieser Kombination:
freier Architekt + Generalunternehmen

Was ist in euren Augen die sinnvollste Vorgehensweise zu diesem Zeitpunkt?

Ich freue mich auf eure Antworten und Erfahrungen.

Wastl 20.09.2017 07:13
Wie immer: es kommt darauf an,...
Viele GU haben eigene Architekten, die sie auslasten möchten. Die würden Marge verlieren und Mitarbeiter ohne Beschäftigung.
Andere GU's haben gar keine Architekten und machen immer dein Vorgehen. Die Ausführungsplanung würde ich nicht beim Architekten sehen, sondern beim GU, der Architekt kann auf stundenbasis diese dann kontrollieren.
Beides hat Vor- und Nachteile. Vorteil bei einer Firma: kurze Wege, die selbe Sprache; Architekt weiß was seine Leute können
Vorteil zweiteilige Aufgliederung: Du hast gleich einen unabhängigen Baubegleiter, neue Ideen, "einen zweiten Blickwinkel" auf das Projekt

Nordlys 20.09.2017 09:03
Der einzig vernünftige Weg: Meeting zwischen Dir und den Beiden. Absprache, Hand darauf. So macht man dann. Gehen tut das sicher. Karsten

11ant 20.09.2017 13:07
Danineedshelp schrieb:
-unser geplantes Haus ist kein 0-8-15 Standardhaus ...dem Generalunternehmen fehlt ggf. die Erfahrung aus einer Entwurfsplanung eine gute Ausführungsplanung zu erstellen???
Ausführungspläne erstellt regelmäßig (und nur so ist es sinnvoll) der Entwurfsplaner. Dazwischen das Pferd zu wechseln, hielte ich für eine Schnapsidee. Auch ist es alles andere als ungewöhnlich, daß ein freier Architekt mit einem GU baut - allerdings hat der meist selbst welche, die er kennt. Und es ist auch nicht ungewöhnlich, daß ein Architekt fast alles mit einem bestimmten GU macht, den aber immer mit einem bestimmten Schreiner kombiniert oder dergleichen.

Der GU wird selber eine Bauleistungsbeschreibung haben, nach der er standardmäßig baut - insbesondere falls er sich parallel auch als Bauträger betätigt. Bei einem "nicht 08/15" Haus muß der Architekt dann diese Standard-Bauleistungsbeschreibung mit derjenigen vergleichen, die er für Euer Objekt vorsieht. Und dann überall da einen anderen Auftragnehmer einwechseln, wo die Unterschiede das nahelegen.

GU heißt nicht zwingend "alles oder nichts" - im Gegenteil: die haben oft Gewerke, wo sie auf Subs zurückgreifen und sind dann gar nicht traurig, wenn man die woandershin vergibt. Deine Kombination ist üblicher als Du denkst.

Zaba12 20.09.2017 13:33
Wir machen es z.B. so dass wir uns die Außenhülle mit Dach hinstellen lassen und die Gewerke zum Ausbau selbst an bekannte Handwerker vergeben. Der Architekt übernimmt dann nur noch die Überwachung. Ob das jetzt 1-2 Monate mehr Bauzeit und damit Miete bedeutet ist durch die Ersparnis "keinen Gewinn an einen GU" zu zahlen eh wieder drin.

apokolok 22.09.2017 14:38
Halte das nicht nur für möglich sondern für eine sehr gute, wenn wohl nicht die günstigste Lösung.
Das einzige was ich nicht nachvollziehen kann: Wieso soll der GU noch mal Ausführungspläne machen? Die macht natürlich der Architekt, der GU baut einfach danach.
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