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ᐅ Kniestock und Fenster für Garagenaufstockung


Erstellt am: 13.05.24 13:34

batomek17.05.24 08:52
Eine 4. Option welche mir noch eingefallen ist:
  • Unterschiedliche Dachneigungen: Im Süden bei 22° bleiben / Im Norden z.B. 18°

Experten hier, welche zu den 4 Varianten eine Meinung haben? Danke!
hanghaus202317.05.24 14:20
Wenn Du auf Nachfragen so reagierst "Katasterauszug liegt vor." sollstest mal drüber nachdenken warum hier keine Antworten folgen.

Ich hätte hier mit einem Katasterauszug gerechnet. Am besten mit mind einem Referenzmass.

Lass Dir die Varianten vom Planer darstellen und dann zeig uns mal die zur Auswahl.

Unterschiedliche Neigungen würde ich hier nicht sehen wollen.
batomek17.05.24 14:30

Ich bin Laie, es tut mir leid. Ich habe lediglich auf deine Frage geantwortet. Wenn der Auszug hilfreich ist, dann sehr gerne. Hoffe ich habe nicht zu viel weggeschnitten.
Es war mir nicht bewusst, dass er hilfreich ist.

Bevor ich weiters Geld beim Planer in die Hand nehme wollte ich eine Zweitmeinung von Leuten mit Erfahrung.



Liegenschaftsplan mit Grundstücksgrenzen und Gebäuden, markierte Flächen
hanghaus202317.05.24 14:52
Hier in BY gilt für Abstandsflächen 1/2 H. Das sind dann bei 7,25 m Wandhöhe 3,625 m Abstand. Da wirst Abwalmen müssen um den Abstand einzuhalten. Irgendwie ist der reale Abstand mMn schon unterschritten??


Teil eines Grundrissplans mit schraffiertem Bereich und Maßangabe 2,8 m.
batomek17.05.24 15:14
der ist tatsächlich schon (leicht) unterschritten. Die Nachbarn haben mir hierzu auch schon eine Abstandsflächenübernahme von 17cm unterschrieben. Für mich sieht es so aus, als ob ganz generell einfach eine 3m Linie an der Grenze angelegt werden darf. Und die Höhe des Hauses in diesem Fall zu vernachlässigen ist. Unser Gemeinde hat dafür eine eigene Satzung (screen)


§2 Abstandsflächentiefe: Regelung 0,7 H oder 3 m außerhalb von Gewerbegebieten.


Grundriss Erdgeschoss mit Garage, Terrasse, Treppen, Gartenpflanzen und Besucherbereichen.
hanghaus202317.05.24 15:55
0,7 ist ja dann noch schlechter. 7,25* 0,7 sind dann 5,075 m Abstand. Die 3 m sind mind. Abmessungen nich max. Abmessungen. Ausser im Bebauungsplan steht etwas Anderes.
katasterauszugplanerunterschrittenabmessungen