W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Klappt das oder träumen wir mit dem Hauskauf


Erstellt am: 19.12.18 21:15

ypg20.12.18 07:48
Die Zahlen, Einkommen/Kredit, lesen sich nicht schlecht.
Ich denke, dass ist machbar.
Viel Glück! 🙂
cschiko20.12.18 09:06
Also der tipp mit dem Steuerklassenwechsel ist gut, aber auch der Hinweis das es zu einer Steuernachzahlung kommen kann! Es geht dabei um den Progressionsvorbehalt, so wird das Elterngeld dann mit angerechnet und kann so zu einer höheren Steuerlast führen. Die Nachzahlung droht also erst im Jahr in dem dann Elterngeld bezogen wird. Das sollte man zumindest im Hinterkopf haben bzw. sich ggf. vorher durchrechnen.

Aber dennoch ist ja die Maximierung des Elterngelds sinnvoll, man sollte nur dann im weiteren im Hinterkopf haben, dass das Elterngeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt und es so eben schon zu einer Nachzahlung (auch in nicht unerheblicher Höhe) kommen kann. Insbesondere wenn dann eben die Steuerklassen wieder gewechselt werden!
HilfeHilfe20.12.18 09:16
cschiko schrieb:
Also der tipp mit dem Steuerklassenwechsel ist gut, aber auch der Hinweis das es zu einer Steuernachzahlung kommen kann! Es geht dabei um den Progressionsvorbehalt, so wird das Elterngeld dann mit angerechnet und kann so zu einer höheren Steuerlast führen. Die Nachzahlung droht also erst im Jahr in dem dann Elterngeld bezogen wird. Das sollte man zumindest im Hinterkopf haben bzw. sich ggf. vorher durchrechnen.

Aber dennoch ist ja die Maximierung des Elterngelds sinnvoll, man sollte nur dann im weiteren im Hinterkopf haben, dass das Elterngeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt und es so eben schon zu einer Nachzahlung (auch in nicht unerheblicher Höhe) kommen kann. Insbesondere wenn dann eben die Steuerklassen wieder gewechselt werden!
Leute Leute . Entbindung 2019, dann Elterngeld . Erst dann wechselt man zurück . Das Elterngeld wird nur zur Ermittlung der Progression rangezogen und nicht direkt versteuert . Alles gut ! Der Wechsel wirkt mehr
cschiko20.12.18 09:30
Du meinst erst nach Ablauf des Elterngeldes zurückwechseln? Ich sage ja auch nicht, dass der Wechsel nicht sinnvoll ist. Man sollte nur bedenken das es eben ggf. durch den Progressionsvorbehalt dann eben doch sein kann das eine Nachzahlung fällig wird. Klar bleibt er solange in der schlechten Steuerklasse dürfte das nicht anfallen, ABER dafür nimmt man dann eben ein schlechteres Einkommen in Kauf. Ok man kriegt dafür dann ggf. eine Steuerrückzahlung, aber das wird sich dann am Ende wohl die Waage halten.

Wechselt man aber nach der Geburt und noch in der Elterngeldzeit zurück, dann ist eine Nachzahlung nicht ganz unwahrscheinlich!
apokolok20.12.18 10:32
Ist doch völlig egal wann man zurückwechselt. Steuererklärung sollte man sowieso machen, mit Elterngeldbezug muss man sogar.
Der Wechsel der Steuerklassen muss übrigens 6 volle Monate vor dem Mutterschutz stattfinden.
Dazu kommt, dass nach dem Antrag erst im nächsten Monat die neue Steuerklasse gilt.
Aller Wahrscheinlichkeit nach seid ihr also eh schon zu spät.
tomtom7920.12.18 14:46
HilfeHilfe schrieb:
Leute Leute . Entbindung 2019, dann Elterngeld . Erst dann wechselt man zurück . Das Elterngeld wird nur zur Ermittlung der Progression rangezogen und nicht direkt versteuert . Alles gut ! Der Wechsel wirkt mehr

Ich zitiere"
Diese Lohnersatzleistungen erhöhen nicht das »zu versteuernde Einkommen«, aber wirken sich auf den Steuersatz aus, der auf das übrige Einkommen angewendet wird. Da der Steuersatz mit bezogenem Elterngeld höher liegt als ohne, kommt auf die meisten frischgebackenen Eltern eine höhere Steuer und damit auch eine Nachzahlung an das Finanzamt zu."

Die Steuernachzahlung bewegt sich somit
In den meisten Fällen in Höhe des Elterngeldes für 1 Monat.
steuernachzahlungelterngeldeinkommensteuerklassensteuersatz