ᐅ KFW94 Haus statt KFW70 Haus fertiggestellt, Gutachter
Erstellt am: 16.02.13 18:02
skyfall00716.02.13 18:02
Hallo zusammen,
aufgrund der zu erwartenden steigenden Energiepreisen haben wir uns für ein KfW70-Haus entschieden.
Ein ortsansässiger Bauträger hat für ein Bauprojekt zur Errichtung von Kfw70 Reihenhäuser geworben und meine Frau und ich haben entsprechend zugeschlagen.
Damit nichts schiefgeht, haben wir uns im notariellen Kaufvertrag zusagen lassen, daß das RH als KfW70-Haus gebaut wird.
Nach viel Ärger auf der Baustelle (Verzögerungen, mangelhafte Ausführungen.......das Übliche halt) wurde jetzt nochmal neu (zweites Sachverständigen-Büro) die KfW70 - Berechnung in Auftrag gegeben.
Und was kam dabei raus ? KfW94
Die ursprüngliche Berechnung des Sachverständen-Büros war fehlerhaft aufgrund fehlerhafter Übermittlung von Daten des Architekten gewesen.
Bauträger will nicht Schuld sein, wenn das (alte) Sachverständigen-Büro die KfW70-Bestätigung rausgegeben hat. Das (alte)Sachverständigen-Büro will nicht Schuld sein, weil der Architekt die falschen Zahlen geliefert hat und der Architekt hat inzwischen Konkurs angemeldet.
Bei dem Bauprojekt wurde nicht mit regenerativen Energiequellen gebaut, welches wohl das ausschlaggebende Kriterium der Nichterfüllung darstellt.
Wie schätzt ihr die Situation ein?
Da wir bereits eingezogen sind und alles fertig ist, gestaltet sich ein Nachrüsten für schwierig, oder?
Bleibt wohl nur noch der Weg einer finanziellen Entschädigung.
Aber welcher Betrag / Berechnungsgrundlage wäre sachgerecht?
Vielen Dank für euere Mithilfe
Skyfall007
aufgrund der zu erwartenden steigenden Energiepreisen haben wir uns für ein KfW70-Haus entschieden.
Ein ortsansässiger Bauträger hat für ein Bauprojekt zur Errichtung von Kfw70 Reihenhäuser geworben und meine Frau und ich haben entsprechend zugeschlagen.
Damit nichts schiefgeht, haben wir uns im notariellen Kaufvertrag zusagen lassen, daß das RH als KfW70-Haus gebaut wird.
Nach viel Ärger auf der Baustelle (Verzögerungen, mangelhafte Ausführungen.......das Übliche halt) wurde jetzt nochmal neu (zweites Sachverständigen-Büro) die KfW70 - Berechnung in Auftrag gegeben.
Und was kam dabei raus ? KfW94
Die ursprüngliche Berechnung des Sachverständen-Büros war fehlerhaft aufgrund fehlerhafter Übermittlung von Daten des Architekten gewesen.
Bauträger will nicht Schuld sein, wenn das (alte) Sachverständigen-Büro die KfW70-Bestätigung rausgegeben hat. Das (alte)Sachverständigen-Büro will nicht Schuld sein, weil der Architekt die falschen Zahlen geliefert hat und der Architekt hat inzwischen Konkurs angemeldet.
Bei dem Bauprojekt wurde nicht mit regenerativen Energiequellen gebaut, welches wohl das ausschlaggebende Kriterium der Nichterfüllung darstellt.
Wie schätzt ihr die Situation ein?
Da wir bereits eingezogen sind und alles fertig ist, gestaltet sich ein Nachrüsten für schwierig, oder?
Bleibt wohl nur noch der Weg einer finanziellen Entschädigung.
Aber welcher Betrag / Berechnungsgrundlage wäre sachgerecht?
Vielen Dank für euere Mithilfe
Skyfall007
€uro17.02.13 08:35
Hallo,
v.g.
skyfall007 schrieb:Eine sinnvolle Entscheidung!
...Damit nichts schiefgeht, haben wir uns im notariellen Kaufvertrag zusagen lassen, daß das RH als KfW70-Haus gebaut wird.
skyfall007 schrieb:Zunehmend keine Seltenheit, dass Bauvorhaben nicht dem verkauften Effizienzstatus entsprechen. Ich habe als Gutachter bereits mehrere ähnlich gelagerte Fälle begleitet.
....Und was kam dabei raus ? KfW94
skyfall007 schrieb:Hier muß man zwischen Innen- und Außenverhältnis unterscheiden. Primär sind geschlossene Vertragsverhältnisse, also Wer mit Wem!
....Sachverständigen-Büro will nicht Schuld sein, weil der Architekt die falschen Zahlen geliefert hat und der Architekt hat inzwischen Konkurs angemeldet.
skyfall007 schrieb:nicht unbedingt!
....Bei dem Bauprojekt wurde nicht mit regenerativen Energiequellen gebaut, welches wohl das ausschlaggebende Kriterium der Nichterfüllung darstellt.
skyfall007 schrieb:Das ist auch nicht unbedingt so. Hängt allerdings davon ab, an welcher Stelle es "klemmt".
....Da wir bereits eingezogen sind und alles fertig ist, gestaltet sich ein Nachrüsten für schwierig, oder?
skyfall007 schrieb:Das auf jeden Fall.
....Bleibt wohl nur noch der Weg einer finanziellen Entschädigung.
skyfall007 schrieb:Ich habe mich u.A. auf derartige Fälle spezialisiert.
....Aber welcher Betrag / Berechnungsgrundlage wäre sachgerecht?
v.g.
skyfall00720.02.13 08:58
Hallo €uro, vielen Dank für Ihre Infos. Mir fehlt allerdings die Fantasie, wie bei einem fertiggestellten Haus nachträglich regenerative Energiequellen aufgerüstet werden können. Photovoltaik könnte funktionieren, dient aber nicht im ausreichenden Maße zur Unterstützung der Energiebilanz. Bei Solar müssten Rohre durch das Haus verlegt werden, bei einem Lüfttungssystem Stromleitungen. Beide stellen für mich keine Alternative dar.
€uro20.02.13 11:07
Hallo,
Nachträgliche Nutzung regenerativer Energiequellen ist stets im Zusammenhang mit der bereits investierten Lösung (z.B. Wärmeerzeuger, Anlage) zu sehen.
Im vorliegenden Fall, hier tatsächlich mal ein "echtes" Bauträgerobjekt, sollte man den Verursacher durchaus am vorhandenen Mißerfolg beteiligen ;-)
Wenn hier Kfw 70 verkauft und bezahlt wurde, muß auch Kfw 70 enthalten sein ;-) Ganz einfach.
In solchen Fällen gibt es i.d.R. zwei Möglichkeiten:
1. Man begnügt sich mit der Tatsache, dass man über den Tisch gezogen wurde und lebt mit überhöhten Verbrauchskosten auf Dauer.
2. Man wählt den unbequemeren Weg, und bekommt am Ende tatsächlich das, was man ursprünglich erwartet hatte.
Pkt 2 ist dabei weder kosten- noch stresslos! ;-)
Unausgewogene, nachträgliche "Basteleien" sollte man vermeiden und besser von einem Fachmann begleiten lassen, andernfalls landet man von dem einen Groschengrab zum Nächsten.
QUOTE=skyfall007;42607]...Photovoltaik könnte funktionieren, dient aber nicht im ausreichenden Maße zur Unterstützung der Energiebilanz. Bei Solar müssten Rohre durch das Haus verlegt werden, bei einem Lüfttungssystem Stromleitungen. Beide stellen für mich keine Alternative dar.[/QUOTE] Es sind von Dir drei Möglichkeiten aufgeführt, dabei jede unzureichend bewertet ;-)
v.g.
skyfall007 schrieb:Grundsätzlich sollte man zunächst erst einmal Versäumnisse und Zuständigkeiten abklären!;-)
Hallo €uro, vielen Dank für Ihre Infos. Mir fehlt allerdings die Fantasie, wie bei einem fertiggestellten Haus nachträglich regenerative Energiequellen aufgerüstet werden können.
Nachträgliche Nutzung regenerativer Energiequellen ist stets im Zusammenhang mit der bereits investierten Lösung (z.B. Wärmeerzeuger, Anlage) zu sehen.
Im vorliegenden Fall, hier tatsächlich mal ein "echtes" Bauträgerobjekt, sollte man den Verursacher durchaus am vorhandenen Mißerfolg beteiligen ;-)
Wenn hier Kfw 70 verkauft und bezahlt wurde, muß auch Kfw 70 enthalten sein ;-) Ganz einfach.
In solchen Fällen gibt es i.d.R. zwei Möglichkeiten:
1. Man begnügt sich mit der Tatsache, dass man über den Tisch gezogen wurde und lebt mit überhöhten Verbrauchskosten auf Dauer.
2. Man wählt den unbequemeren Weg, und bekommt am Ende tatsächlich das, was man ursprünglich erwartet hatte.
Pkt 2 ist dabei weder kosten- noch stresslos! ;-)
Unausgewogene, nachträgliche "Basteleien" sollte man vermeiden und besser von einem Fachmann begleiten lassen, andernfalls landet man von dem einen Groschengrab zum Nächsten.
QUOTE=skyfall007;42607]...Photovoltaik könnte funktionieren, dient aber nicht im ausreichenden Maße zur Unterstützung der Energiebilanz. Bei Solar müssten Rohre durch das Haus verlegt werden, bei einem Lüfttungssystem Stromleitungen. Beide stellen für mich keine Alternative dar.[/QUOTE] Es sind von Dir drei Möglichkeiten aufgeführt, dabei jede unzureichend bewertet ;-)
v.g.
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