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ᐅ KfW von 57 auf 55 - Berechnung und Zertifitierung, Sachverständ.


Erstellt am: 10.01.15 14:17

RFR10.01.15 19:00
Wenn Du KFW55 beantragst, brauchst Du auch eine Baubegleitung. Und dann bist Du am Ende evtl. mehr Geld los, als die 2500 € Zuschuss.
Jochen10410.01.15 20:32
eeepad schrieb:
H`t zählt auch noch. Da musst du von 85% auf 70% vom Referenzgebäude. Da kann man mit detailliertem Wärmebrücken Nachweis noch rechnerisch optimieren.

Hast du die Berechnungen schon elektronisch und kannst sie hier einstellen?
Danke für den Hinweis. H`t liegen wir derzeit bei 76%. Was bedeutet denn H`t? Das hab ich nicht so ganz verstanden.
Elektronisch hab ich das leider noch nicht. Ich rufe am Montag mal den Energieberater an und frage nach was er meint. Dann stelle ich das hier noch ein.
RFR schrieb:
Wenn Du KFW55 beantragst, brauchst Du auch eine Baubegleitung. Und dann bist Du am Ende evtl. mehr Geld los, als die 2500 € Zuschuss.
Danke. Das habe ich befürchtet. Kann jemand genauer sagen, was diese Baubegleitung kostet? Je nach dem, kann ich mir den ganzen Aufwand auch schenken...
eeepad10.01.15 21:31
H`t bewertet den Wärmeverlust über die Gebäudehülle. Also eine Bewertung der Dämmeigenschaften aller Bauteile des Gebäudes.

Bei KfW70 brauchst du auch schon eine Baubegleitung. Also frag deinen Energieberater ob die Begleitung bei 55 teurer ist.

Und was er für einen detaillierten Wärmebrücken Nachweis nimmt.
RFR10.01.15 22:10
eeepad schrieb:


Bei KfW70 brauchst du auch schon eine Baubegleitung. Also frag deinen Energieberater ob die Begleitung bei 55 teurer ist.

Aber nicht nach Energieeinsparverordnung 2009. Da musst Du einige Auflagen erfüllen, brauchst aber keine Begleitung durch nen GEB.
eeepad10.01.15 22:17
Es gelten meines Wissens nach die Förderbedingungen der KfW. Und die Schreiben für alle Anträge nach dem 30.06.2014 eine Begleitung vor!

Und nach Energieeinsparverordnung 2009 kann man Auch nicht mehr bauen. Es gibt doch schon die Energieeinsparverordnung 2014 mit verschärften Anforderungen die Ende 2015 automatisch in Kraft treten.
RFR11.01.15 09:20
eeepad: Ok, wenn das alles schon so in Kraft ist, möchte ich Dir selbstverständlich nicht widersprechen. Mein Kenntnisstand war, dass das alles ab Ende 15 erst gilt.
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