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ᐅ KfW-Stufe herabsetzen - Auswirkungen auf Kreditsumme?

Erstellt am: 28.03.24 20:22
O
Obereiche
Hallo liebe Community,

ich grüble seit einigen Tage über ein Problem mit unserer KfW-Förderung, das ich gerne an euch herantragen möchte:

Und zwar haben wir unsere Haussanierung damals mit der Absicht begonnen Einzelanträge über die Bafa zu stellen, was für die erfolgte Erdwärmebohrung auch bereits passiert ist.
Vor dem eigentlichen Baubeginn gingen dann aber die Zinsen durch die Decke, sodass wir uns entschlossen, doch lieber auf eine KfW-55-Förderung zu gehen.
Unser Energieberater riet uns seinerzeit dazu, den EE-Zusatz zu wählen und den BaFa-Antrag fallen zu lassen. Zwar wäre dann die Erdbohrung rückwirkend nicht mehr förderfähig, aber die höhere Fördersumme und die höhere Kreditsumme des EE-Zusatzes würden das wettmachen.
Einziger Wehrmutstropfen war allerdings, dass seit 2023 in allen EE-Stufen eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung vorgeschrieben ist und wir eigentlich gar keine Lüftungsanlage möchten (meine Frau arbeitet in der Filterherstellung und kann sämtliche Nachteile, die im Internet kursieren, nur bestätigen). Wir fragten daraufhin den Energieberater was so eine Anlage denn koste und dieser sagte uns, dass wir mit 10.000 rechnen müssten. Nach einer kurzen Überschlagsrechnung entschieden wir dann, dass sich das EE-Programm trotzdem noch lohne und beschlossen, die Lüftungsanlage nur bei Bedarf einzuschalten.
So beantragten wir die schließlich KfW-55 EE (der BaFa-Antrag wurde allerdings noch nicht zurückgerufen, aber das eilt ja auch nicht, so lange wir keine Auszahlung beantragen), erhielten den Förderzuschuss und begannen.
Nun, da wir an dem Punkt angekommen sind, an dem die Lüftungsanlage eingebaut werden sollte, mussten wir nach Vergleich mehrerer Angebote feststellen, dass diese eher an die 20.000 € kosten wird. So viel Geld für etwas, das wir gar nicht haben möchten macht uns dann doch nachdenklich und darüber hinaus, steht unsere-Kosten-Nutzen-Rechnung jetzt natürlich in einem ganz anderen Licht da. Es stellt sich die Frage, ob wir nicht doch auf die EE-Stufe verzichten, und Heizung (inkl. Erdwärmebohrung) wie ursprünglich geplant über die BaFa-fördern lassen.

Ich habe mich bereits informiert: eine Rückstufung auf eine niedrigere KfW-Stufe ist auch nach Maßnahmenbeginn möglich.
Was ich mich allerdings frage ist, wie es sich mit der bewilligten Fördersumme verhält, denn wir hätten dann ja einen geringeren Anspruch.

Und noch eine Frage: Nach Aussage des Energieberaters sei die Lüftungsanlage ohnehin notwendig, da wir sonst mit Schimmelproblemen zu kämpfen hätten.
Allerdings haben wir gleich zwei Bekannte, die ein KfW-55-Haus gebaut haben, allerdings ohne EE und auch ohne Lüftungsanlage und damit trotzdem keine Probleme haben.
A
Alex1982
29.03.24 10:32
Obereiche schrieb:

Das ist genau, was ich wissen wollte und so liest man es ja auch auf der KfW-Seite 🙂
Dass der Zuschussbetrag dann gekürzt wird, ist auch logisch.
Was ich aber noch nicht verstanden habe ist, wie bei Einreichung der Bestätigung NACH Durchführung der Kreditbetrag gekürzt wird. Der ist doch dann schon ausbezahlt.
Der zu viel ausgezahlte Betrag wird teilgekündigt und zurück gefordert und vermutlich auch Mehrzinsen berechnet. Am besten mal bei der Hausbank vorsprechen und ausrechnen lassen.
O
Obereiche
29.03.24 11:19
Das leuchtet ein.
So werde ich's mal machen.

Vielen Dank!