Hallo liebe Community,
ich grüble seit einigen Tage über ein Problem mit unserer KfW-Förderung, das ich gerne an euch herantragen möchte:
Und zwar haben wir unsere Haussanierung damals mit der Absicht begonnen Einzelanträge über die Bafa zu stellen, was für die erfolgte Erdwärmebohrung auch bereits passiert ist.
Vor dem eigentlichen Baubeginn gingen dann aber die Zinsen durch die Decke, sodass wir uns entschlossen, doch lieber auf eine KfW-55-Förderung zu gehen.
Unser Energieberater riet uns seinerzeit dazu, den EE-Zusatz zu wählen und den BaFa-Antrag fallen zu lassen. Zwar wäre dann die Erdbohrung rückwirkend nicht mehr förderfähig, aber die höhere Fördersumme und die höhere Kreditsumme des EE-Zusatzes würden das wettmachen.
Einziger Wehrmutstropfen war allerdings, dass seit 2023 in allen EE-Stufen eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung vorgeschrieben ist und wir eigentlich gar keine Lüftungsanlage möchten (meine Frau arbeitet in der Filterherstellung und kann sämtliche Nachteile, die im Internet kursieren, nur bestätigen). Wir fragten daraufhin den Energieberater was so eine Anlage denn koste und dieser sagte uns, dass wir mit 10.000 rechnen müssten. Nach einer kurzen Überschlagsrechnung entschieden wir dann, dass sich das EE-Programm trotzdem noch lohne und beschlossen, die Lüftungsanlage nur bei Bedarf einzuschalten.
So beantragten wir die schließlich KfW-55 EE (der BaFa-Antrag wurde allerdings noch nicht zurückgerufen, aber das eilt ja auch nicht, so lange wir keine Auszahlung beantragen), erhielten den Förderzuschuss und begannen.
Nun, da wir an dem Punkt angekommen sind, an dem die Lüftungsanlage eingebaut werden sollte, mussten wir nach Vergleich mehrerer Angebote feststellen, dass diese eher an die 20.000 € kosten wird. So viel Geld für etwas, das wir gar nicht haben möchten macht uns dann doch nachdenklich und darüber hinaus, steht unsere-Kosten-Nutzen-Rechnung jetzt natürlich in einem ganz anderen Licht da. Es stellt sich die Frage, ob wir nicht doch auf die EE-Stufe verzichten, und Heizung (inkl. Erdwärmebohrung) wie ursprünglich geplant über die BaFa-fördern lassen.
Ich habe mich bereits informiert: eine Rückstufung auf eine niedrigere KfW-Stufe ist auch nach Maßnahmenbeginn möglich.
Was ich mich allerdings frage ist, wie es sich mit der bewilligten Fördersumme verhält, denn wir hätten dann ja einen geringeren Anspruch.
Und noch eine Frage: Nach Aussage des Energieberaters sei die Lüftungsanlage ohnehin notwendig, da wir sonst mit Schimmelproblemen zu kämpfen hätten.
Allerdings haben wir gleich zwei Bekannte, die ein KfW-55-Haus gebaut haben, allerdings ohne EE und auch ohne Lüftungsanlage und damit trotzdem keine Probleme haben.
ich grüble seit einigen Tage über ein Problem mit unserer KfW-Förderung, das ich gerne an euch herantragen möchte:
Und zwar haben wir unsere Haussanierung damals mit der Absicht begonnen Einzelanträge über die Bafa zu stellen, was für die erfolgte Erdwärmebohrung auch bereits passiert ist.
Vor dem eigentlichen Baubeginn gingen dann aber die Zinsen durch die Decke, sodass wir uns entschlossen, doch lieber auf eine KfW-55-Förderung zu gehen.
Unser Energieberater riet uns seinerzeit dazu, den EE-Zusatz zu wählen und den BaFa-Antrag fallen zu lassen. Zwar wäre dann die Erdbohrung rückwirkend nicht mehr förderfähig, aber die höhere Fördersumme und die höhere Kreditsumme des EE-Zusatzes würden das wettmachen.
Einziger Wehrmutstropfen war allerdings, dass seit 2023 in allen EE-Stufen eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung vorgeschrieben ist und wir eigentlich gar keine Lüftungsanlage möchten (meine Frau arbeitet in der Filterherstellung und kann sämtliche Nachteile, die im Internet kursieren, nur bestätigen). Wir fragten daraufhin den Energieberater was so eine Anlage denn koste und dieser sagte uns, dass wir mit 10.000 rechnen müssten. Nach einer kurzen Überschlagsrechnung entschieden wir dann, dass sich das EE-Programm trotzdem noch lohne und beschlossen, die Lüftungsanlage nur bei Bedarf einzuschalten.
So beantragten wir die schließlich KfW-55 EE (der BaFa-Antrag wurde allerdings noch nicht zurückgerufen, aber das eilt ja auch nicht, so lange wir keine Auszahlung beantragen), erhielten den Förderzuschuss und begannen.
Nun, da wir an dem Punkt angekommen sind, an dem die Lüftungsanlage eingebaut werden sollte, mussten wir nach Vergleich mehrerer Angebote feststellen, dass diese eher an die 20.000 € kosten wird. So viel Geld für etwas, das wir gar nicht haben möchten macht uns dann doch nachdenklich und darüber hinaus, steht unsere-Kosten-Nutzen-Rechnung jetzt natürlich in einem ganz anderen Licht da. Es stellt sich die Frage, ob wir nicht doch auf die EE-Stufe verzichten, und Heizung (inkl. Erdwärmebohrung) wie ursprünglich geplant über die BaFa-fördern lassen.
Ich habe mich bereits informiert: eine Rückstufung auf eine niedrigere KfW-Stufe ist auch nach Maßnahmenbeginn möglich.
Was ich mich allerdings frage ist, wie es sich mit der bewilligten Fördersumme verhält, denn wir hätten dann ja einen geringeren Anspruch.
Und noch eine Frage: Nach Aussage des Energieberaters sei die Lüftungsanlage ohnehin notwendig, da wir sonst mit Schimmelproblemen zu kämpfen hätten.
Allerdings haben wir gleich zwei Bekannte, die ein KfW-55-Haus gebaut haben, allerdings ohne EE und auch ohne Lüftungsanlage und damit trotzdem keine Probleme haben.
O
Obereiche28.03.24 22:52Bitte nimm es mir nicht übel, aber auch wenn ich nicht gerade selbst ein Thema eröffnet habe und auf der Suche nach einer Problemlösung nur mitlese, dann finde ich in Foren nichts anstrengender, als wenn Antworten gar nicht auf das eigentliche Problem eingehen, sondern stattdessen Grundsatzdiskussionen eröffnen, die keinen Erkenntnissgewinn bringen.
Wenn du aber darauf bestehst, dann will ich hier kurz antworten.
Die Firma produziert Filtermedien aller Art und auch solche für Lüftungsanlagen. Einige Kollegen aus der Forschungs- und Entwicklungsabteilung, die diese Filter konstruieren, sind selbst der Ansicht, dass die empfohlenen Mindestintervalle der Anlagenreinigung keineswegs ausreichend sind, damit die Anlage nicht zur Dreckschleuder wird. Einer davon hat mir mal erzählt, dass er aus diesem Grund immer die Klimaanlage ausschaltet, wenn er in Hotels übernachtet.
All das hat aber nichts mit der Förderung durch die KfW zu tun und sollte, wenn überhaupt, in einem anderen Thema besprochen werden.
Wenn du aber darauf bestehst, dann will ich hier kurz antworten.
ypg schrieb:Ja.
Wie lüften die denn? Manuell?
ypg schrieb:Neben den immensen Anschaffungskosten auch laufende Kosten für Wartung und Filterwechsel und vor allem mögliche Gesundheitsschäden durch Staub, Keime, Schimmelpilze,...aus den Rohren.
die wären?
ypg schrieb:Ich verstehe den Vergleich nicht.
Ist es so, dass wenn man in der Herstellung arbeitet, weiß, was es mit einem macht? Ich suche gerade einen Vergleich. Wenn Deine Frau bei Berentzen oder Holsten arbeiten würde, dann wüsste sie, wie meine Leber aussieht? Das kann ich mir nicht vorstellen!
Die Firma produziert Filtermedien aller Art und auch solche für Lüftungsanlagen. Einige Kollegen aus der Forschungs- und Entwicklungsabteilung, die diese Filter konstruieren, sind selbst der Ansicht, dass die empfohlenen Mindestintervalle der Anlagenreinigung keineswegs ausreichend sind, damit die Anlage nicht zur Dreckschleuder wird. Einer davon hat mir mal erzählt, dass er aus diesem Grund immer die Klimaanlage ausschaltet, wenn er in Hotels übernachtet.
All das hat aber nichts mit der Förderung durch die KfW zu tun und sollte, wenn überhaupt, in einem anderen Thema besprochen werden.
M
masterflok28.03.24 23:10ypg schrieb:
Naja, man braucht ein Lüftungskonzept, und lüften geht komfortabel und energiesparend mit einer Lüftungsanlage.
Wie lüften die denn? Manuell? 3 mal am Tag Stosslüften bedeutet Fleißarbeit und eine halbe Stunde Aufwand, und das jeden Tag. Im Winter bedeutet das, dass man Energie aus den Fenstern lässt. Deshalb fordern KfW-Häuser ja die Lüftungsanlage.Es gibt keinen Zwang zur Lüftungsanlage, das ist Unsinn.Der Zeitaufwand für das manuelle Lüften ist aus meiner Sicht von dir übertrieben dargestellt. Morgens und Abends für 5min Stoß Lüften reicht völlig aus. Wir hatten noch nie Probleme mit Schimmel oder dergleichen.
Ja, man hat beim Lüften Wärmeverluste. Die hast du jedoch auch mit der Lüftungsanlage. Die Energieeinsparung ist in der Praxis nicht ansatzweise so hoch wie es die Hersteller gerne bepreisen.
Im Sommer ist die Lüftungsanlage oft nicht zu gebrauchen. Nachts ist der Luftwechsel zu gering und tagsüber zieht man sich die Wärme ins aus.
masterflok schrieb:
Es gibt keinen Zwang zur Lüftungsanlage, das ist Unsinn.Das schreibe oder behaupte ich auch nicht. Nur ist ein LüftungsKONZEPT bei Sanierung zwingend, um Bau- und Gesundheitsschäden zu vermeiden..
Ich lehne mich mal aus dem Fenster:
Obereiche schrieb:
Nach Aussage des Energieberaters sei die Lüftungsanlage ohnehin notwendig,irgendetwas wird ja dran sein.Danke für die Antwort @Obereiche Schade, dass immer mal nicht wirklich argumentiert wird. Auch hier nur Phrasen über Hotels und Kosten. Keiner hat behauptet, dass Komfort günstig zu haben ist. Eine genannte Wartung im Eigenheim gibt es eh nicht, und der Filterpreis schlägt mit +-5€ im Jahr zu Buche.
Obereiche schrieb:
All das hat aber nichts mit der Förderung durch die KfW zu tunInsofern doch: wenn sie die KfW einfordert und nicht bekommt, gibbet eben nix.Natürlich kann man downgraden. Aber dann sind ja die Voraussetzungen der Auszahlung nicht gegeben.
Und wenn Du Dir selbst die „Argumentation“ durchdenkst (nicht nur lesen, hören und die Augen verschließen, weil der Filterkonzern der AG Deiner Frau ist) und Du Dich doch für eine Lüftungsanlage und Förderung entscheidest, dann ist damit Deine Frage beantwortet.
V
Vanman161029.03.24 06:35Obereiche schrieb:
Nun, da wir an dem Punkt angekommen sind, an dem die Lüftungsanlage eingebaut werden sollte, mussten wir nach Vergleich mehrerer Angebote feststellen, dass diese eher an die 20.000 € kosten wird.Was sind das denn bitte für Lüftungsanlagen? Unsere Angebote liegen derzeit zwischen 9.000-11.000.Ich meine, dass das Vorhaben bei Änderung der Effizienzhausstufe oder der Wegfall der EE-Klasse als neues Vorhaben gilt und neu beantragt werden muss. So hat es unser Banker erklärt, als wir überlegt haben von 70 EE auf 70 zu wechseln. Weil es sich um ein neues Vorhaben handelt, entfällt die Sperrfrist von 6 Monaten, ihr habt aber keinen Anspruch auf die gleichen Konditionen, sondern der Antrag wird wie ein neuer Antrag behandelt.
Vanman1610 schrieb:
Was sind das denn bitte für Lüftungsanlagen? Unsere Angebote liegen derzeit zwischen 9.000-11.000.
Ich meine, dass das Vorhaben bei Änderung der Effizienzhausstufe oder der Wegfall der EE-Klasse als neues Vorhaben gilt und neu beantragt werden muss. So hat es unser Banker erklärt, als wir überlegt haben von 70 EE auf 70 zu wechseln. Weil es sich um ein neues Vorhaben handelt, entfällt die Sperrfrist von 6 Monaten, ihr habt aber keinen Anspruch auf die gleichen Konditionen, sondern der Antrag wird wie ein neuer Antrag behandelt.Nur der Wechsel in eine bessere Effizienzhaus Stufe ist mit einer neuen Antragstellung verbunden. Siehe 4.9 BEG FAQ
Bei der Verschlechterung wird der bestehende Vertrag bei Einreichung der Bestätigung nach Durchführung gekürzt, bei Wegfall EE-Klasse sowohl Zuschusssatz als auch Kreditbetrag.
O
Obereiche29.03.24 09:55Alex1982 schrieb:
Nur der Wechsel in eine bessere Effizienzhaus Stufe ist mit einer neuen Antragstellung verbunden. Siehe 4.9 BEG FAQ
Bei der Verschlechterung wird der bestehende Vertrag bei Einreichung der Bestätigung nach Durchführung gekürzt, bei Wegfall EE-Klasse sowohl Zuschusssatz als auch Kreditbetrag.Das ist genau, was ich wissen wollte und so liest man es ja auch auf der KfW-Seite 🙂
Dass der Zuschussbetrag dann gekürzt wird, ist auch logisch.
Was ich aber noch nicht verstanden habe ist, wie bei Einreichung der Bestätigung NACH Durchführung der Kreditbetrag gekürzt wird. Der ist doch dann schon ausbezahlt.
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