Ja man braucht einen KfW Sachverständiger. Dieser muss dann u.a. die "Onlinebestätigung zum KfW Kreditantrag" liefern. Auf diese warten wir aktuell wegen unserer Finanzierung.Und ist es nicht sogar so, dass ein Sachverständiger dazu sein Placet geben muss?
Ich lese, dass er für später - Alter/Krankheit - Vorsorge treffen will; so weit, so gut.Aha und woraus liest du das? Ich lese es so, dass der TE ein Zweifamilienhaus plant und bauen möchte.
Und darf er das nicht? Wäre mir nämlich neu. Es könnten doch Kinder/Kind in die Einliegerwohnung ziehen, oder Eltern/Schwiegereltern?Weniger gut ist die, vom TE angefragte Vorgehensweise, schon per _heute_ die Förderung für ein Zweifamilienhaus "abzugreifen", obwohl er den kompletten II-Geschosser für die nächsten Jahre selbst bewohnt; nichts Leerstand.
natürlich .... es muß aber doch nicht nur erklärter Wille, sondern mit Bezug des Neubaus realisiert werden?Und darf er das nicht? Wäre mir nämlich neu. Es könnten doch Kinder/Kind in die Einliegerwohnung ziehen, oder Eltern/Schwiegereltern?
Das ist leider weit verbreitete Gesinnung; da diese Selbstbedienungsmentalität aber zu Lasten der Gemeinschaft geht, habe ich da empfindlich etwas gegen einzuwenden und bin sehr dafür, dies rechtzeitig zu entlarven.Es klingt hier immer so, greife ich da mal schnell was ab, weil mir was gerade in den Kopf gekommen ist.
Das weiß ich und unterstelle ich Dir auch keinesfalls.Wie auch immer, ich gebe hier sicher keine Beihilfe zum Betrug an Fördermitteln, weise nur darauf hin, was alles zu beachten ist.