Moin zusammen,
ich habe eine Ablehnung für meinen Baukindergeldantrag erhalten und werde daraus nicht schlau.
Folgende Voraussetzungen sind gegeben:
Ich habe 2020 die Hälfte des Hauses meines Freundes von seiner Ex-Freundin abgekauft.
2021 wurde ich dann ins Grundbuch eingetragen und der Antrag auf Baukindergeld vervollständigt. Aus einer Beziehung ist eine Wohngemeinschaft geworden, die aber auch so bleiben soll und die so auch im Antrag angegeben wurde.
Ich erhalte nun eine Ablehnung aufgrund der Tatsache, dass mein Freund und ich einen Haushalt bilden und daher das Kaufdatum 2018 zugrunde gelegt wird (Kaufdatum der Immobilien seitens meines Freundes und seiner damaligen Freundin)
Aus dem Merkblatt für das Baukindergeld werde ich leider auch nicht schlau. Ich hoffe so sehr, dass mir hier das Schwarmwissen helfen kann, den Vorgang zu verstehen.
Ich freue mich, falls hier jemand helfen kann.
Liebe Grüße
ich habe eine Ablehnung für meinen Baukindergeldantrag erhalten und werde daraus nicht schlau.
Folgende Voraussetzungen sind gegeben:
Ich habe 2020 die Hälfte des Hauses meines Freundes von seiner Ex-Freundin abgekauft.
2021 wurde ich dann ins Grundbuch eingetragen und der Antrag auf Baukindergeld vervollständigt. Aus einer Beziehung ist eine Wohngemeinschaft geworden, die aber auch so bleiben soll und die so auch im Antrag angegeben wurde.
Ich erhalte nun eine Ablehnung aufgrund der Tatsache, dass mein Freund und ich einen Haushalt bilden und daher das Kaufdatum 2018 zugrunde gelegt wird (Kaufdatum der Immobilien seitens meines Freundes und seiner damaligen Freundin)
Aus dem Merkblatt für das Baukindergeld werde ich leider auch nicht schlau. Ich hoffe so sehr, dass mir hier das Schwarmwissen helfen kann, den Vorgang zu verstehen.
Ich freue mich, falls hier jemand helfen kann.
Liebe Grüße
H
hampshire23.08.21 18:14Tarnari schrieb:
als dass es so aussieht, ihr seid eine Lebensgemeinschaft gewesen und nun wollt ihr daraus eine Wohngemeinschaft machen.steht so im Text.AlPeshf schrieb:
Aus einer Beziehung ist eine Wohngemeinschaft geworden, die aber auch so bleiben soll und die so auch im Antrag angegeben wurde.Ich vermute mal deutlicher: Die Genehmiger bei der KfW fühlen sich von Dir und Deinem Mitbewohner-Ex veräppelt und gehen daher davon aus, dass eine Person im Haushalt bereits Eigentum zum Zeitpunkt der Antragstellung Eigentum besitzt (nämlich das halbe bewohnte Haus), und dieses 2018 erworben hat. Die Konstellation sieht sehr konstruiert aus.guckuck2 schrieb:
Die Beziehung ist eigentlich auch egal, klammere dich daran nicht so fest. Das Haus hat nur eine Wohneinheit. Wer darin lebt, bildet einen Haushalt. Einer der Haushaltsangehörigen hält Eigentum vor Antragstellung.was ja eigentlich auch richtig so ist.N
NatureSys23.08.21 21:09AlPeshf schrieb:
Es ist trotzdem für den Einzelnen bitter, der eben Alleinerziehend ist und tatsächlich einen getrennten Haushalt besitzt.Das entscheidende ist, dass die KfW sagt, dass man in einem Einfamilienhaus nicht zwei getrennte Haushalte führen kann, weil es nur eine Wohnung ist. Genauso wie eine WG, die eine Wohnung zusammen bewohnt. Eine WG ist schließlich eine WohnGEMEINSCHAFT.
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