ᐅ KfW 55 Standard welche baulichen Voraussetzungen
Erstellt am: 28.04.26 11:48
F
FJSN
nordanney28.04.26 11:51FJS schrieb:
Welche baulichen Voraussetzungen sind notwendig um KfW 55 zu erreichen.Die, die der Planer ermittelt.
FJS schrieb:
ist dieser Standard mit einem 30 cm starkem Ziegelmauerwerk erreichbar?Ja, wenn Du WDVS nutzt. Ansonsten sollte das nicht klappen.
P.S. Selbst mit einem 60er Stein geht es schief, wenn Du schlechte 2-fach Verglasung nutzt. Es ist IMMER das gesamte Haus zu betrachten. Aber als Start beginnst Du mindestens mit einem hochdämmenden 36,5er Stein.
N
nordanney28.04.26 12:36Rübe1 schrieb:
Und was willst Du uns mit kfw 55 sagen? Das ist gesetzlicher Mindeststandard heute.Fast. Kleine Unterschiede gibt es schon.
Aber mit Baugenehmigung zu KfW 55 (und den sonstigen Voraussetzungen) bekommst Du eine bessere Förderung als für KfW 40 (von der KfW),
FJS schrieb:
Welche baulichen Voraussetzungen sind notwendig um KfW 55 zu erreichen.EH55 wird von der KfW neu nicht mehr gefördert, weil die Förderung der vorzeitigen Erfüllung des Standards EH55 dienen sollte, der allerdings inzwischen bereits durch den gültigen Mindeststandard GEG vorgegeben ist. Es gibt wohl noch einige bereits genehmigte Bauanträge im Standard KfW55, die nun abgewickelt werden. D.h. (gewerbliche) Bauherren haben noch gültige Genehmigungen für EH55 Gebäude, die nach dem Neuförderungsstopp nun gebaut werden und wo eine rechtzeitige Beantragung der KfW Förderung greift. Aktuell kannst Du wohl aus einigen Förderprogrammen auswählen, die faktisch wegen des nahezu indentischen Standards GEG trotz dessen "nur" EH55 Niveaus trotzdem Fördergelder erschließen, weil sie andere Kriterien hineinkombinieren. Förderzwecke sind beispielsweise QNG oder Eigenheime mit der Deckelung auf 160 qm mit Bezug auf die Einkommenshöhe. Für reines EH55 einzeln gibt es neu von der KfW nichts mehr.
Am besten eröffnest Du mal einen Thread zu Deinem Bauvorhaben, dann kann man Dir auch die Auswahl der Ausführenden mit entsprechenden Tips erleichtern. Ich rate übrigens grundsätzlich dazu, GU`zwar an der Ausschreibung zu beteiigen (bzw. besser gesagt: zuzulassen / nicht auszuschließen), aber nicht anstatt einer Ausschreibung zu erwägen. Soweit sie "Hersteller" sind (also "Fertig"häuser bauen, sind diejenigen, die dies gleichzeitig "massiv" tun, mit besonderer Vorsicht zu genießen).
Ceterum censeo: auch mir fehlt der gute alte Strauß in jeder Bundestagsdebatte (Wehner und Ehmke aber auch).
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N
nordanney28.04.26 13:0811ant schrieb:
EH55 wird von der KfW neu nicht mehr gefördertSorry, der Topf ist noch randvoll.
Sind 100k Darlehen für mindestens 1,00% und maximal 2,19% Nominalzinssatz für 10 Jahre fest.
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