Das ist aber für die Bafa nicht relevant denn :
Was passiert, wenn die berechnete JAZ im Förderantrag von der gemessenen JAZ abweicht?
Bei geförderten Wärmepumpenanlagen im Neubau muss nach einem Betriebsjahr ein Qualitätscheck der Anlage gemacht werden. Hierbei muss die berechnete JAZ im Förderantrag mit der im realen Betrieb tatsächlich erreichten JAZ verglichen werden.
Bei der tatsächlichen JAZ spielt aber neben der Qualität der Anlage auch das Nutzerverhalten eine nicht unerhebliche Rolle. Dieses kann während der Ermittlung der berechneten JAZ nur begrenzt berücksichtigt werden. Abweichungen sind also durchaus normal. Der gewährte Zuschuss wird nicht im Nachhinein zurückgefordert.