KfW 461: "Bestätigung nach Durchführung" abschließen so einfach?

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fromthisplace

Hey Community,

wir haben die Unterlagen unseres Energieberaters erhalten. Nun möchten wir im KfW Die Zuschussvariante 461 und den Zuschuss für den Energieberater bestätigen und auszahlen lassen. Hierzu habe ich mich unverbindlich durchgeklickt und musste lediglich folgende Dinge bestätigen:
1. Subventionsrelevanz von Angaben
2. Kostenbestätigung, dass die Maßnahme zu höchstens 60% aus öffentlichen Zuschüssen gefördert wurde
3. Nicht-Bestätigen, dass wir vom Hochwasser 2021 betroffen sind

Am Ende muss ich noch die "Zustimmung zu Bedingungen" erteilen und kann den Antrag dann "verbindlich abschicken".
Mir kommt das viel zu einfach vor. Ich musste nicht mal die Bestätigung nach Durchführung oder den Energieausweis hochladen.
Kann mir bitte jemand hierzu Feedback geben? Was muss sonst noch gemacht werden oder ist das wirklich alles?
Ich danke euch.
 
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Raiweired

Hallo, genau so ist. Du hast alles richtig gemacht, mehr ist nicht zu tun. Die aktuelle Bearbeitungszeit liegt bei ca. 16 Wochen, danach noch paar Wochen für die Auszahlung. Bis Ende Oktober sollte dann der Zuschuss Deinem Konto gutgeschrieben sein.
 
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fromthisplace

Danke dir für deine schnelle Hilfe.
Der Antrag hört sich super an, die Bearbeitungszeit eher so mittel.
 
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Jazze89

Wir haben jetzt auch die BnD erhalten, was ich mich allerdings Frage, sollten dort nicht auch die Kosten für den Zuschuss des Energieberater drauf enthalten sein? Oder wo wird dieser Zuschuss beantragt? Unser Energieberater meinte er hätte das eingangs nicht mit aufgelistet in der Erstellung des Antrags.
 
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Alex1982

Wir haben jetzt auch die BnD erhalten, was ich mich allerdings Frage, sollten dort nicht auch die Kosten für den Zuschuss des Energieberater drauf enthalten sein? Oder wo wird dieser Zuschuss beantragt? Unser Energieberater meinte er hätte das eingangs nicht mit aufgelistet in der Erstellung des Antrags.
Wenn die antragsseitig in der BzA vom Energieberater vergessen wurden anzugeben dann werden die nicht gefördert da eine nachträgliche Erhöhung des Zuschusses nicht möglich ist. Ob die vergessen wurden kann man sowohl in der BzA als auch in der Zusage selbst kontrollieren.
 
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Jazze89

Okay, dann dachte ich mir das Dilemma schon richtig...unter dem Punkt: "Zusätzlich anfallende, förderfähige Kosten für Fachplanung/Baubegleitung" hat unser Energieberater nichts eingetrage...ergo gehn uns jetzt vermutlich 4000€ durch die Lappen...nun ist die Frage ob ich da etwas gegen unternehmen kann...unser Architekt hatte eine Vollmacht den Energieberater zu beauftragen, hat uns auch erzählt dass es mit 50% gefördert wird...aber bei der Prüfung des Antrags haben dann scheinbar beide Parteien versagt.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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