ᐅ KFW 458 - Grundbuchauszug zeigt noch meine alte Wohnadresse - gültig?
Erstellt am: 03.12.25 16:17
N
nordanney05.12.25 12:24Pascali schrieb:
Also nach dem Hauskauf, habe ich vom Notar ein Schreiben vom Amtsgerich(was an mich adressiert war, aber der Notar erhalten hat) erhalten:Zur Klarstellung. Du hast so etwas bekommen, oder?Im "richtigen" Grundbuchauszug sieht die Seite mit der Abt. I so aus:
P.S. Auch hier ohne Adresse, die gibt es nicht vollständig im Grundbuch.
Jep, Wohnort wird meistens nicht mehr gemacht, steht auch so in der GBV:
§ 15
(1) Zur Bezeichnung des Berechtigten sind im Grundbuch anzugeben:
1.
bei natürlichen Personen Vorname und Familienname, Geburtsdatum und, falls aus den Eintragungsunterlagen ersichtlich, akademische Grade und frühere Familiennamen; ergibt sich das Geburtsdatum nicht aus den Eintragungsunterlagen und ist es dem Grundbuchamt nicht anderweitig bekannt, soll der Wohnort des Berechtigten angegeben werden;
§ 15
(1) Zur Bezeichnung des Berechtigten sind im Grundbuch anzugeben:
1.
bei natürlichen Personen Vorname und Familienname, Geburtsdatum und, falls aus den Eintragungsunterlagen ersichtlich, akademische Grade und frühere Familiennamen; ergibt sich das Geburtsdatum nicht aus den Eintragungsunterlagen und ist es dem Grundbuchamt nicht anderweitig bekannt, soll der Wohnort des Berechtigten angegeben werden;
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