ᐅ KFW 458 - Grundbuchauszug zeigt noch meine alte Wohnadresse - gültig?
Erstellt am: 03.12.25 16:17
P
Pascali
Hallo. Folgende Situation: Ich möchte den KFW Zuschuss 458 in Anspruch nehmen. Dazu fordert die KFW einen Grundbuchauszug, aus dem ersichtlich wird, dass ich der Eigentümber bin. Außerdem muss ich die Immobilie bewohnen. Als ich die Immobilie erwarb, war ich jedoch logischerweise an meiner alten Wohnadresse gemeldet. Diese steht auch im Grundbuchauszug bei "Aktuelle Eigentümer". Weiter unten im Grundbuchauszug steht dann auch nicht die Adresse der Immobilie, für die ich den Antrag stellen möchte. Sondern nur der Ort und eine Nummer: Blatt.
1. Es ist doch logisch, dass man zum Erwerb der Immobilie noch woanders wohnt und dieses Adresse landet dann als Käufer im Grundbuch. Ist das also ok für die KFW. Hat da Jemand Erfahrungen? Dann würde ich den Antrag so abschicken. Eine Meldebescheinigung aus der meine aktuelle Adresse(worauf logischerweise auch die Handwerkerrechnung lautet) hervorgeht sende ich ja dem Antrag ebenfalls mit.
2. Reicht die Blatt-Nr. oder muss im Grundbuch die Straße der Immobilie drinstehen, für den der Zuschuss beantragt wird?
3. Wird der Antrag abgelehnt, hat man dann eine 2. Chance und kann den Grundbucheintrag beim Grundbuchamt aktualisieren lassen und dann nachreichen?
1. Es ist doch logisch, dass man zum Erwerb der Immobilie noch woanders wohnt und dieses Adresse landet dann als Käufer im Grundbuch. Ist das also ok für die KFW. Hat da Jemand Erfahrungen? Dann würde ich den Antrag so abschicken. Eine Meldebescheinigung aus der meine aktuelle Adresse(worauf logischerweise auch die Handwerkerrechnung lautet) hervorgeht sende ich ja dem Antrag ebenfalls mit.
2. Reicht die Blatt-Nr. oder muss im Grundbuch die Straße der Immobilie drinstehen, für den der Zuschuss beantragt wird?
3. Wird der Antrag abgelehnt, hat man dann eine 2. Chance und kann den Grundbucheintrag beim Grundbuchamt aktualisieren lassen und dann nachreichen?
N
nordanney05.12.25 12:24Pascali schrieb:
Also nach dem Hauskauf, habe ich vom Notar ein Schreiben vom Amtsgerich(was an mich adressiert war, aber der Notar erhalten hat) erhalten:Zur Klarstellung. Du hast so etwas bekommen, oder?Im "richtigen" Grundbuchauszug sieht die Seite mit der Abt. I so aus:
P.S. Auch hier ohne Adresse, die gibt es nicht vollständig im Grundbuch.
Jep, Wohnort wird meistens nicht mehr gemacht, steht auch so in der GBV:
§ 15
(1) Zur Bezeichnung des Berechtigten sind im Grundbuch anzugeben:
1.
bei natürlichen Personen Vorname und Familienname, Geburtsdatum und, falls aus den Eintragungsunterlagen ersichtlich, akademische Grade und frühere Familiennamen; ergibt sich das Geburtsdatum nicht aus den Eintragungsunterlagen und ist es dem Grundbuchamt nicht anderweitig bekannt, soll der Wohnort des Berechtigten angegeben werden;
§ 15
(1) Zur Bezeichnung des Berechtigten sind im Grundbuch anzugeben:
1.
bei natürlichen Personen Vorname und Familienname, Geburtsdatum und, falls aus den Eintragungsunterlagen ersichtlich, akademische Grade und frühere Familiennamen; ergibt sich das Geburtsdatum nicht aus den Eintragungsunterlagen und ist es dem Grundbuchamt nicht anderweitig bekannt, soll der Wohnort des Berechtigten angegeben werden;
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